Forum kommunaler Selbstverwaltung und regionaler Entwicklung
Das Gremium
Die Verbandsversammlung ist das höchste Organ des Regionalverbandes Ruhr (RVR), dem die elf kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen, sowie die vier Kreise Ennepe-Ruhr, Recklinghausen, Unna und Wesel angehören. Damit repräsentiert und vertritt die Verbandsversammlung rund 5,3 Millionen Menschen auf 4434 qkm einen der größten europäischen Ballungsräume. Die Delegierten im "Ruhrparlament" stimmen sich ab und arbeiten zusammen, um das Ruhrgebiet insgesamt weiter zu stärken und zu profilieren.
Die Wahl
Nach jeder Kommunalwahl - also im Turnus von fünf Jahren - wählen die Ratsmitglieder der elf kreisfreien Städte und die Mitglieder der vier Kreistage aus ihrer Mitte die Vertreterinnen und Vertreter für die Verbandsversammlung des RVR. Für jeweils 80.000 Einwohner sowie für eine Resteinwohnerzahl von mindestens 40.000 wird aus jeder Mitgliedskörperschaft ein "Abgeordneter" entsandt. Die fünfzehn Oberbürgermeister und Landräte sind geborene stimmberechtigte Mitglieder der Verbandsversammlung. Aktuell umfasst dieses RVR-Organ 71 Stimmberechtigte; davon 30 der SPD, 28 der CDU, 7 von Bündnis 90/Die Grünen, 4 der FDP und 2 der Partei DIE LINKE. Um wichtige regional gestaltende Kräfte in ihre Arbeit einzubeziehen, wählt die Verbandsversammlung als beratende Mitglieder je einen Vertreter der Arbeitgeberverbände, der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern, außerdem drei Vertreter der im Verbandsgebiet tätigen Gewerkschaften. Hinzu kommen Delegierte der Sport-, Kultur- und Naturschutzverbände und der kommunalen Gleichstellungsstellen.
Die Aufgaben
Die Verbandsversammlung beschließt über die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung des Verbandes geführt werden soll; die Wahl der beratenden Mitglieder der Verbandsversammlung; die Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Ausschüsse für Planung, Rechnungsprüfung, Umwelt, Wirtschaft sowie Kultur und Sport; die Wahl, Bestellung und den Widerruf der Bestellung der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers, der Bereichsleiter/innen sowie einer Bereichsleiterin/eines Bereichsleiters zur allgemeinen Vertreterin/zum allgemeinen Vertreter der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers; den Erlass, die Änderung und Aufhebung der Verbandsordnung und von Satzungen; den Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplans, die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen sowie die Festlegung von Wertgrenzen für die Veranschlagung und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen; die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Vorstandes sowie die Bestätigung des Gesamtabschlusses; die Festlegung strategischer Ziele unter Berücksichtigung der Ressourcen; die Übernahme oder Aufgabe von Aufgaben oder Tätigkeiten nach § 4 Abs. 2 bis 5 RVRG; die Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von Einrichtungen des Verbandes, Anstalten des öffentlichen Rechts, öffentliche Einrichtungen und Eigenbetriebe, die Errichtung, Beteiligung sowie die Erhöhung der Beteiligung an einer Gesellschaft oder anderer Vereinigungen in privater Rechtsform; den Betritt nach § 2 Abs. 2 RVRG und das Ausscheiden von Mitgliedskörperschaften nach § 3 Abs. 2 RVRG.
Weitere Gremien des RVR
Die Ausschüsse
Neben der Verbandsversammlung bestehen beim RVR acht Fachausschüsse. Diese haben die Themen der Verbandsversammlung inhaltlich vorzudiskutieren und so der Entscheidungsfindung der Verbandsversammlung zuzuarbeiten. In einigen Punkten, die nur den Fachbereich des jeweiligen Ausschusses betreffen, sind Ausschüsse alleine Entscheidungsberechtigt. Die Ausschüsse des RVR sind im einzelnen: der Verbandsausschuss, der Kultur- und Sportausschuss; der Wirtschaftsausschuss; der Planungsausschuss; der Rechnungsprüfungsausschuss, der Umweltausschuss und die beiden Betriebsausschüsse für die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen RVR Ruhr Grün und Route der Industriekultur. Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder je Fraktion in den Ausschüssen richtet sich nach Ausschussgröße und der Stärke der fraktion in der Verbandsversammlung. Als kleinste Fraktion im RVR ist die Linkspartei.PDS nur im Umwelt- und im Betriebsausschuss stimmberechtigt. In den anderen Ausschüssen ist sie mit beratender Stimme vertreten.