Fraktion gibt Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW ab

Fraktion Die Linke , Wolfgang Freye

Die Fraktion Die Linke hat sich an der Verbändeanhörung des Landes zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßen und Wegegesetzes NRW beteiligt und die vorgesehene Ausschaltung der Regionalräte und der Verbandsversammlung an den Entscheidungen zur Planung, Förderung und Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen abgelehnt.

Im Konkreten sieht der Gesetzesentwurf die Streichung der Mitwirkungsrechte der Regionalräte und der Verbandsversammlung an den Beschlussfassungen über die Vorschläge zu den jährlichen Ausbauprogrammen für Landesstraßen, Radschnellverbindungen des Landes, Radvorrangrouten sowie den Förderprogrammen für den kommunalen Straßenbau vor.

Informationen über die Förderung der Nahmobilität sollen entfallen, ebenso wie die Unterrichtung über die Pläne und Programme zu Bundesfernstraßen, Landesstraßen, Radschnellverbindungen und Radvorrangroten des Landes sowie die Festlegung von Prioritäten für den Landestraßenausbau bis 3 Mio. Euro einschließlich des Radwegebaus.

Zu dieser Streichungsorgie hat die Linke im RVR die folgende Stellungnahme abgegeben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion Die Linke im Regionalverband Ruhr nimmt als Mitglied der Verbandsversammlung die Möglichkeit wahr, zum Entwurf der Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und anderer Gesetze Stellung zu nehmen. Wir hoffen, dass unsere Stellungnahme Eingang in den weiteren Prozess der Gesetzgebung findet.

Generell begrüßen wir die Änderungen, soweit sie zu einer Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen sowie zu deren Vereinfachung beitragen können.

Die im Artikel 2 Änderung des Landesplanungsgesetzes vorgesehenen Änderungen hält die Fraktion Die Linke im Regionalverband Ruhr nicht für richtig. Die im vorliegenden Entwurf vorgesehenen Streichungen im § 9 Absatz 4 LIPG NRW würden dazu führen, dass die bisher vorgesehen Beteiligung der Fachausschüsse und der Verbandsversammlung des RVR als regionaler Planungsträger im Bereich Verkehr stark eingeschränkt bzw. sogar ersatzlos gestrichen werden.

Diese Verlagerung der zentralen Entscheidungen allein auf die Ebene der Landesregierung halten wir für falsch, zumal im RVR-Gesetz § 4 Aufgaben und Tätigkeiten Absatz 2 Punkt 6 unter den freiwilligen Aufgaben die Verkehrsentwicklungsplanung für das Verbandsgebiet explizit verankert ist. Die geplanten Streichungen würden aus Sicht der Fraktion Die Linke im RVR nicht nur die Rolle des Regionalverbandes als Moderator und Planer der Region schwächen, sondern auch die notwendige Kooperation zwischen Kommunen, Regionalverband Ruhr und dem Land NRW in Planungsprozessen. Die Erfüllung der Aufgabenwahrnehmung durch die politischen Gremien würden massiv eingeschränkt. Das lehnen wir ab.

Um sachgerecht verkehrliche Infrastrukturmaßnahmen priorisieren zu können, bedarf es der Einbindung der Expertise vor Ort, der differenzierten Betrachtung der Effekte für die Kommunen und die Region. 

Es sollte darüber nachgedacht werden, wie der Bürokratieabbau erreicht werden kann, in dem die Digitalisierung vorangetrieben wird, Doppelzuständigkeiten abgebaut und die Verfahren für die Kommunen vereinfacht werden.

Speziell für den RVR kommt hinzu, dass die Berichterstattung der Bezirksregierungen in den Gremien durch die Teilnahme auskunftsfähiger Vertreterinnen und Vertretern verbessert werden muss. Darüber hinaus müssen Planungsprozesse überdacht werden. Es kann aus unserer Sicht zum Beispiel nicht angehen, dass die Planungen für den RS 1, die von Straßen NRW übernommen worden sind, immer weiter nach hinten geschoben werden.

Nicht die Beratungen im Mobilitätsausschuss des RVR oder der Verbandsversammlung führen zu großen Verzögerungen in den Umsetzungen, zur jahrelangen Mitführung hoch priorisierter Maßnahmen in den Förderprogrammen. Dies liegt eher an der strukturellen Unterfinanzierung der Fördermittelprogramme im Landeshaushalt und dem hohen bürokratischen Aufwand auf Seiten der Kommunen zum Erreichen der Förderwürdigkeit. 

Stellungnahme als PDF…