Die Linke im RVR: Reden
TOP 10.3 Parkraumstrategie für Standorte des Regionalverbandes Ruhr und Freizeitstandorte aus dem Freizeit- und Tourismuskonzept
Rede von Wolfgang Freye auf der Verbandsversammlung am 21.02.2025
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,
wir beschließen hier über die Erstellung eines Grundkonzeptes für eine Parkraumstrategie für die Standorte des Regionalverbandes Ruhr (RVR). So heißt der Tagesordnungspunkt.
Wir als Linke-Fraktion waren durchaus mit der Verwaltungsvorlage einverstanden. Denn richtig ist es, wie es in der Vorlage steht, dass der ruhende Verkehr ein wichtiger Anknüpfungspunkt für die Verkehrswende ist.
Auch in dem bereits beschlossenen Mobilitätsentwicklungskonzept Ruhr ist die Entwicklung einer Parkraumstrategie für die Region vorgesehen. Damit ist diese Vorlage heute nichts ganz Neues, dass sich die Verwaltung jetzt eben als Aufgabe ausgedacht hat. Klar ist auch, dass hier inhaltlich mehr geplant war. Wir hatten bei den Haushaltsberatungen ja die Diskussion um die Entwicklung einer Parkraumstrategie für die Region.
Jetzt bezieht sich die Verwaltungsvorlage aber nur auf die Freizeitmobilität und auf die Standorte des Regionalverbandes Ruhr, an denen der Verband beteiligt ist. Diese Einschränkung gegenüber dem ursprünglichen Ansatz hätten wir auch mitgetragen.
Wir hatten schon bei dem ersten Ansatz Bedenken, ob es richtig ist, dass der RVR eine Gesamtstrategie für die Region entwickelt. Wir haben darüber diskutiert, ob das geht, denn Parkraumverkehre sind vor allem eine örtliche Aufgabe der Kommunen.
Das Problem, das wir bei dem Antrag der großen Koalition von SPD und CDU sehen, ist der Umstand, dass es nun zu noch weiteren Einschränkungen kommen könnte. Da befürchten wir, dass dadurch nur wenig rauskommt und die beabsichtigten Steuerungswirkungen auf die Verkehre gering bleiben.
Zu dem Antrag von SPD und CDU:
- Dass im ersten Punkt drinsteht, dass vor der Erarbeitung der Gesamtstrategie ein Grundkonzept zur Beschlussfassung der Verbandsversammlung vorgelegt wird, können wir mittragen. Das ist nicht die Frage.
- Dass es konkrete Maßnahmen beinhalten soll, ist meiner Meinung nach eine Selbstverständlichkeit. Ein Konzept, das keine konkreten Maßnahmen beinhaltet, wäre sicherlich unsinnig. Insofern können wir das auch mittragen. Trotzdem haben wir uns gefragt, warum dieser Punkt, wo es um Parkraum geht, aufs Trapez kommt.
Die ganze Diskussion, dass das Parkraumkonzept nicht zu Lasten des Autos gehen darf, ist jedoch richtiger Humbug, weil der öffentliche Raum und der Verkehrsraum nun mal begrenzt sind. Letzten Endes geht es darum, eine Neuverteilung des Verkehrsraumes hinzubekommen, wenn wir eine Verkehrswende wollen. Durch mehr ÖPNV und mehr Fahrradnutzung in der Region kann natürlich an anderen Stellen Platz eingespart werden. Vor allem dann, wenn mehr Menschen den ÖPNV nutzen können. „Können“ auch deshalb, weil zum Teil das Problem besteht, dass man mit dem öffentlichen Nahverkehr aktuell nicht pünktlich von A nach B kommt. Ich kenne Leute, die wieder auf das Auto umsteigen, weil die Züge nicht pünktlich fahren, ihre Anschlüsse zur Arbeit und nach Hause nicht gewährleistet werden. Das ist schon klar.
Der begrenzt zur Verfügung stehende Raum muss also neu verteilt werden. Insofern muss es dann letzten Endes auch um Veränderungen gehen. Wenn man bedenkt, dass gerade die Ruhrgebietsstädte zum überwiegenden Teil Anfang der 60er Jahre beschlossen haben: „Wir wollen den Verkehr hier autogerecht gestalten“. In der Stadt Essen gab es dazu einen Grundsatzbeschluss des Rates. D.h. man kann die Verkehrswende nicht schaffen, wenn man nicht umsteuert und andere Prioritäten setzt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zu dem Antrag der Koalition, bei dem wir mit der Beschränkung wie die Grünen ein Problem haben, will ich eins vorweg noch mal erfragen, dass im Ausschuss, soweit ich weiß, nicht diskutiert worden ist.
Ist es tatsächlich eine weitere Einschränkung, wenn in dem Antrag drinsteht, dass es nur um die Einrichtung des Verbandes und vom RVR beeinflussbare Standorte geht?
Ich war schon der Meinung, dass der RVR letzten Endes bei allen Freizeitgesellschaften und Freizeitstandorten, auf die das Ganze durch die Verwaltungsvorlage reduziert worden ist, schon in irgendeiner Form Einfluss hat und deshalb diese Standorte auch bearbeiten kann.
Deshalb hatten wir das zunächst nicht als Einschränkung empfunden, was in dem Antrag steht. Ich würde gern die Auskunft haben, ob die Verwaltung das Konzept trotzdem so umsetzen kann. Von der Antwort hängt ab, ob wir dem Antrag zustimmen oder nicht.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

