Anfragen

Fragen zu der Vorlage Urteil des OVG Münster vom 03.05.2022 zur Änderung des LEP NRW, Ziele 9.2-2 und 9.2-3 Drucksache 14/0611

DIE LINKE.im RVR, Wolfgang Freye

Anfrage im Planungsausschuss

Sehr geehrter Herr Tischler, sehr geehrte Frau Geiß-Netthöfel, sehr geehrter Herr Bongartz,

da wir mehrere Fragen zur Vorlage der Verwaltung „Urteil des OVG Münster vom 03.05.2022 zur Änderung des LEP NRW, Ziele 9.2-2 und 9.2-3“ zum Tagesordnungspunkt 2.2 der kommenden Sitzung des Planungsausschusses haben, möchten wir Ihnen diese im Vorfeld übermitteln. Wir würden uns freuen, wenn eine Beantwortung im Rahmen des Tagesordnungspunktes möglich wäre:

  1. Wie sieht die Verwaltung die Auswirkungen des Urteils auf den weiteren Prozess der Erarbeitung des Regionalplans Ruhr? 
  2. Wie bewertet die Verwaltung rechtlich die Möglichkeit, jetzt doch noch eine Rückstellung des Kapitels „Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze“ vorzunehmen und die eingegangenen Stellungnahmen erst zu bearbeiten, wenn eine entsprechende Änderung des Landesentwicklungsplans seitens des Landes erfolgt ist? Was wäre hierfür notwendig?
  3.  Inwieweit bedarf es aus Sicht der Verwaltung bei der Auswahl der Flächen nun einer geänderten Bewertung der Flächen unter den Aspekten Umweltschutz, Städtebau sowie Schutz des Freiraums, insbesondere der land- und forstwirtschaftlichen Flächen?
  4. In welchem Umfang ist eine Reduzierung von Flächen möglich, wenn die Sicherstellung des Versorgungszeitraumes auf 20 Jahre im Regionalplan erfolgen muss? Konkret: Welche neu in der 2. Offenlage hinzugekommenen Flächen könnten zurückgenommen werden?
  5. Gibt es Möglichkeiten für den RVR auf die künftige Bedarfsermittlung Einfluss zu nehmen? 
  6. Welchen Austausch plant die Verwaltung mit den Kommunen und den Initiativen zur Korrektur des jetzigen Regionalplans auf der Grundlage des Urteils?

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