Anfragen

Arbeiten auf der Mottbruchhalde in Gladbeck

DIE LINKE.im RVR, Olaf Jung, Wolfgang Freye, Roman Reisch

Anfrage im Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz und Antwort der Verwaltung

 

Sehr geehrte Frau Geiß-Netthöfel,

sehr geehrte Frau Frense,

seit einigen Tagen werden auf der Mottbruchhalde in Gladbeck Arbeiten zur Baugrundstabilisierung durchgeführt. Der Baugrund wird im Bereich der geplanten Fundamente für die vom Kreis Recklinghausen genehmigte Windkraftanlage mit Bohrpfählen verdichtet. Damit soll offenbar eine bessere Verankerung des darauf liegenden Betonfundaments im Baugrund erreicht werden.

 

und Antwort der Verwaltung

 

Antwort Verwaltung Anfrage Die Linke Arbeiten auf der Mottbruchhalde

Erdarbeiten und Baugrundvorbereitungen gehören zu den Hauptgewerken und stellen somit den Beginn der Baumaßnahme dar, vor allem, wenn massive Erdbewegungen erfolgen und mit schweren Baumaschinen tiefe Bohrpfähle errichtet werden. Da diese Arbeiten ausschlaggebende Wirkung für die Funktionstüchtigkeit der Windenergieanlage haben, hat vor Baubeginn die Prüfung einer Baugrunduntersuchung und der Statik zu erfolgen, aus der hervorgeht, in welchen Bereichen und bis zu welcher Tiefe der Baugrund stabilisiert werden muss. Dies beinhaltet insbesondere auch eine Planung der Position und Tiefe der zu erstellenden Bohrpfähle, wie es im Genehmigungsbescheid des Kreises festgelegt worden ist. Diese Unterlagen liegen bisher nicht vor. Die Stadt Gladbeck hat den Kreis Recklinghausen aufgefordert hat, die Baustelle stillzulegen.

Mit der Fundamentgründung für die Windkraftanlage wird somit möglicherweise ein Bau auf einer Halde des RVR begonnen, der weder von der Genehmigungsbehörde freigegeben worden ist noch vom zuständigen Bauordnungsamt kontrolliert wird. Die jetzt durchgeführten Arbeiten könnten die spätere Standsicherheit der Anlage gefährden und damit die vom RVR geplante Nutzung der Halde beeinträchtigen.

Daher ergeben sich für die Fraktion DIE LINKE im RVR folgende Fragen, um deren kurzfristige Beantwortung gebeten wird:

1. Welche Einflussmöglichkeiten hat der RVR als Besitzer der Halde auf das Bauvorhaben?

2. Welche Fläche darf für den Bau und den Betrieb der Windenergieanlage auf der Mottbruchhalde in Anspruch genommen werden?

3. Liegen dem RVR ingenieurtechnisch prüfbare Belege bzw. behördliche Freigaben vor, aus denen sich Art und Umfang der Arbeiten ergibt? Wenn ja, welche?

4. In welche vertraglichen Bindungen mit der Mingas-Power GmbH oder möglichen anderen Bauherren bzw. Betreibern der Windenergieanlage auf dem Mottbruchhalde ist der RVR mit Übernahme der Halde eingetreten?

5. Für welche Zeitdauer wurde der Betrieb der Windkraftanlage vertraglich vereinbart, welche Möglichkeiten bestehen für den RVR das Vertragsverhältnis zu kündigen und welche Fristen müssen dafür beachtet werden?

6. Welche Pacht, Miete oder sonstige Entschädigung für die Nutzung der Mottbruchhalde fließt jährlich an den RVR und welche Möglichkeiten bestehen zur Anpassung dieser Zahlungen durch den RVR?

7. Wird dem RVR eine Sicherungsbürgschaft von der Mingas-Power GmbH oder einem anderen Betreiber für den späteren Rückbau der Anlage geleistet

 

Anfrage als PDF...