Anfragen

Errichtung von Trinkwasserbrunnen durch den RVR

Fraktion Die Linke im Regionalverband Ruhr (RVR), Wolfgang Freye

Anfrage für die Sitzung des Verbandsausschusses am 10.02.2025 und Antwort der Verwaltung

Zur Umsetzung des Artikel 16 Abs. 2 der europäischen Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie 2020/2184) wurde im Wasserhaushaltsgesetz in § 50 Abs. 1 Satz 2 zu Beginn des Jahres 2023 festgelegt, dass die Bereitstellung von Trinkwasser grundsätzlich Aufgabe der Daseinsfürsorge ist. Trinkwasser soll an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt werden.

Ruhrgebietsstädte wie Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Bochum haben zumindest in kleinen Schritten bereits damit begonnen, Trinkwasserbrunnen zu installieren.

Insbesondere bei der Umsetzung des Freizeit- und Tourismuskonzeptes des Verbandes könnte der RVR das Thema aufgreifen. Die Teilnehmenden an der Fachveranstaltung des RVR zur Umsetzungsstrategie des Freizeit- und Tourismuskonzeptes am 3.11.2023 haben im Themenfeld „Maßnahmen zum Klimaschutz/-anpassung, Nachhaltigkeit“ viel Handlungsbedarf gesehen. Beim Bau von Radwegeverbindungen oder dem Umbau und der Ertüchtigung der Forsthöfe könnten Trinkwasserspender mit geplant werden.

Deshalb bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Besteht an Einrichtungen des Verbandes bzw. der Beteiligungsgesellschaften bereits die Möglichkeit der kostenlosen Abgabe von Trinkwasser?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung im Rahmen der Umsetzungsstrategie des Freizeit- und Tourismuskonzeptes in den 13 identifizierten Piloträumen mit Partnern wie den Kommunen die Errichtung von Trinkwasserbrunnen in Außenanlagen zu planen und umzusetzen?

3. An welchen Radstrecken könnte der RVR sich vorstellen, solche Möglichkeiten einzurichten? Was wäre hierzu notwendig?

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