Anfragen

Sachlicher Teilplan Regionale Kooperationsstandorte – Stand des Verfahrens und Möglichkeit der Minimierung von auszuweisenden Standorten

DIE LINKE.im RVR, Wolfgang Freye, Olaf Jung

Anfrage und Antwort im Planungsausschuss

 

Sehr geehrte Frau Geiß-Netthöfel,

sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Oberbürgermeister Bernd Tischler,

im Zusammenhang mit den Presseveröffentlichungen zu dem abgeschlossenen Beteiligungsverfahren zum Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

Antwort-Verw._Anfr_Sachlicher Teilplan Regionale Kooperationsstandorte

Bewertung von einzelnen Flächen

Bei dem im Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte ausgewiesenen 24 Flächen gibt es teilweise Unterschiede in der aktuellen Ausweisung der Flächen zwischen den Gebietsentwicklungsplänen und den Flächennutzungsplänen der Kommunen. Dies trifft zum Beispiel auf die Fläche Barmingholten in Dinslaken zu.

Wie kommen diese Unterschiede zustande und wie ist diese Tatsache bei der Abwägung berücksichtigt worden?

 

Zehn Regionale Kooperationsstandorte sind zumindest teilweise Brachflächen im Sinne des LEP NRW oder bereits vorgenutzte Flächen.

1. Wie groß ist der Anteil dieser Flächen am Gesamtflächenaufkommen?

2. Welche anderen Flächen werden in welchem Umfang ausgewiesen?

3. Wo gibt es Differenzen der Ausweisung von Flächen in den Gebietsentwicklungs- und Flächennutzungsplänen?

4. Wie viele Flächen sollen perspektivisch als Regionale Kooperationsstandorte ausgewiesen werden, die auf der regionalen bzw. der kommunalen Planungsebene bisher als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen wurden? (Bitte detailliert aufschlüsseln nach landwirtschaftlich genutzten Flächen und Flächen mit der Freiraumfunktion Schutz der Landschaft und/oder landschaftsorientierter Erholung)

5. Wie ist der Bodenwert der landwirtschaftlich genutzten Flächen und welchen weist der Fachbeitrag der Landwirtschaftskammer zum Regionalplan Ruhr eine besondere Bedeutung bei?

 

Abschluss des Beteiligungsverfahrens

1. Wie viele Stellungnahmen liegen zum Erarbeitungsbeschluss insgesamt und zu den einzelnen Standorten vor?

2. Wann ist der Abschluss der Bewertung der einzelnen Stellungnahmen zu erwarten?

3. In welchen Schritten und in welchen Gremien soll der Diskussionsprozess mit der Politik zur Bewertungen der Stellungnahmen seitens der Verwaltung gestaltet werden?

 

Auswirkung der möglichen Minimierung von Standorten

Über die Methodik ruhrFIS – Siedungsflächenbedarfsermittlung wurden in einem umfangreichen Verfahren regionale Bedarfe von insgesamt 1300 Hektar ermittelt, die im Regionalplan ausgewiesen werden könnten.

1. Weshalb ist bei einer Minimierung der Standorte unter 1000 ha kein regionaler Bedarf mehr zu begründen?

2. Gibt es einen Mindestumfang von Gewerbeflächen für Industrieansiedlungen, der ausgewiesen werden muss, um den Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte zu verabschieden? Wo liegt dieser Mindestumfang?

 

Entwicklungsmöglichkeiten der ausgewiesenen Flächen

1. Welche der ausgewiesenen Flächen befinden sich aktuell in kommunalen Besitz?

2. Für welche der Flächen liegen Informationen vor, dass diese auf Grund von Investoreninteressen schnell in eine Bauleitplanung der Kommunen münden sollen?

3. Welche Flächen weisen möglicherweise laut Gewerbeflächenmonitoring der BMR Restriktionen auf?

4. Wie soll der Prozess des Austausches der Kommunen zu den offenen Fragen zur späteren Entwicklung der Flächen seitens des RVR bzw. der BMR begleitet werden?

 

Anfrage als PDF