Anträge

Regionalplan Ruhr für das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr Beschluss zur dritten Beteiligung - weitere Einbindung der Politik, der Kommunen, Initiativen und Bürger:innen in den Entscheidungsprozess

DIE LINKE.im RVR, Wolfgang Freye

Antrag zur Sitzung der Verbandsversammlung

Beschlussvorschlag

Die Vorlage der Verwaltung wird um folgende Punkte (fett) ergänzt:

3. Die Verbandsversammlung beschließt die Durchführung einer dritten Beteiligung (vgl. § 9 Abs. 3 ROG). Im Sinne einer vorausschauenden Verfahrensführung und Verfahrensbeschleunigung beauftragt sie die Regionalplanungsbehörde, diesen Verfahrensschritt durchzuführen, sobald die Stellungnahmen aus der zweiten Beteiligung ausgewertet sind und sobald der Entwurf des Regionalplans Ruhr (sowie die Begründung und der Umweltbericht) angepasst wurde. 

Vor der Offenlage führt die Verwaltung eine zweite Informationsveranstaltung mit interessierten Mitgliedern der Verbandsversammlung zu den Ergebnissen der Abwägung durch. Die textlichen und zeichnerischen Änderungen am Planentwurf werden erläutert und erörtert.

4. Der geänderte Entwurf des Regionalplans Ruhr, seine Begründung und der Umweltbericht werden beim Regionalverband Ruhr, den Kreisen und den kreisfreien Städten des Regionalverbands Ruhr für die Dauer von rund zwei Monaten öffentlich ausgelegt. Bei den Kreisen und kreisfreien Städten erfolgt die Auslegung ausschließlich elektronisch (siehe § 13 LPlG NRW, durch Verlinkung auf www.regionalplanung.rvr.ruhr). Beim Regionalverband Ruhr werden die Unterlagen in einer Druckfassung bereitgestellt und ergänzend auf den Internetseiten der Regionalplanungsbehörde und der Verbandsversammlung veröffentlicht. 

Um alle Möglichkeiten zum Konsens auszuloten, wird die Verwaltung beauftragt, im Kreis Wesel im Abstimmung mit dem Kreis und den betroffenen Kommunen eine weitere öffentliche Informationsveranstaltung zu organisieren. Hierzu werden auch Initiativen wie der Niederrhein-Appell eingeladen.

5. Darüber hinaus wird die Verwaltung ausdrücklich aufgefordert, alles zu tun, um den in § 19 Abs. 3 LPIG NRW geforderten Ausgleich der Meinungen zu erreichen und entsprechende weitere Termine zum Meinungsausgleich insbesondere zur Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze einzuplanen. Über die Anstrengungen in dieser Richtung wird zeitnah im Planungsausschuss berichtet. Dabei ist auch die Möglichkeit von Mediationen nach § 39 LPlG NRW zu prüfen.

Begründung:

Die rund 8.000 eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum Themenfeld Rohstoffgewinnung im Zuge der 2. Offenlage des Regionalplans Ruhr zeigen, dass ein großer Bedarf zum Meinungsaustausch besteht. Durch die beiden bisherigen Offenlagen konnten die großen Differenzen zwischen den Interessen der Unternehmen und den Vorgaben im Landesentwicklungsplan sowie den Interessen der Kommunen im Kreis Wesel und den vielen anderen Verfasser:innen von Stellungnahmen nicht abgebaut werden.

In dem voraussichtlich letzten Verfahrensschritt der Regionalplanaufstellung gilt es noch stärker als bisher auf eine Konsensfindung zu gehen – sofern dies angesichts der gesetzlichen Vorgaben möglich ist. Dies ist schon deshalb sinnvoll, um mit dem neuen Regionalplan auch die nötige Rechtssicherheit zu erreichen.

Vor diesem Hintergrund muss es den Mitgliedern der Verbandsversammlung ermöglicht werden, die Abwägungsprozesse in vollem Umfang nachzuvollziehen, auch wenn die dritte Offenlage des Regionalplans vorab beschlossen wird, um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden. Deshalb sollte vor der Offenlage eine weitere Informationsveranstaltung für die Mitglieder der Verbandsversammlung unter Einbindung des Landes durchgeführt werden. Da nach jetzigem Zeitplan mit einer Offenlage nicht vor dem Beginn des nächsten Jahres zu rechnen ist, kann diese Veranstaltung im Dezember bzw. im Januar nächsten Jahres stattfinden. 

Darüber hinaus müssen auch der Kreis Wesel, die betroffenen Kommunen und Menschen stärker in den Prozess eingebunden werden, was sie ja auch fordern, z.B. in der aktuellen Resolution des Rates der Stadt Rheinberg. Dabei sollte auch die Möglichkeit von Mediationen nach § 39 LPIG geprüft werden.

Die Änderung des § 19 LPlG NRW Aufstellung der Regionalpläne macht es möglich sich bei einem Meinungsausgleichstermin zur Erörterung von Stellungnahmen auf einzelne Aspekte zu beschränken. Um beurteilen zu können, was dies gemessen an den Stellungnahmen zu dem Kapitel der Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe bedeutet, soll die Verwaltung im nächsten Planungsausschuss entsprechend berichten. 

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