Kiesflächen: Konsens mit Kommunen suchen!

DIE LINKE.im RVR, Wolfgang Freye

Fraktion DIE LINKE im RVR will gegebenenfalls Mediationsverfahren nach Planungsrecht

 

Die Fraktion DIE LINKE im Regionalverband Ruhr (RVR) hat in der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) am letzten Freitag einen Antrag zur weiteren Einbindung der Kommunen, Initiativen und Bürger:innen des Kreises Wesel in den Ent-scheidungsprozess zum Regionalplan eingebracht.

Darin wurde die Verwaltung aufgefordert, im Streit um die Ausweisung der Kiesabgrabungsflächen im Regionalplan weitere Informationsveranstaltungen zu planen und gegebenenfalls auch in Mediationsverfahren nach dem Landesplanungsrecht einen Konsens mit den Kommunen zu suchen. Trotz der mehrheitlichen Ablehnung durch SPD, CDU und AfD wird die Fraktion an ihren Forderungen festhalten.

Wolfgang Freye, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im RVR: „Als der RVR vor zehn Jahren mit der Erarbeitung des neuen Regionalplans begann, sollte er beteiligungsorientiert erarbeitet werden, im Dialog und möglichst Konsens mit den Kommunen. Wir sind dafür, dies weiter zu versuchen. Das Urteil des OVG Münster hat den Kritiker:innen des Regionalplans immerhin in wesentlichen Punkten Recht gegeben und müsste eigentlich Anlass für das sein, was wir schon bei der Beschlussfassung über die 2. Offenlage des Regionalplans beantragt hatten: Die Herausnahme des Kiesabbaus aus dem Regionalplan und die Entwicklung eines Teilplans, der erarbeitet wird, wenn das Land die nötigen Änderungen des Landesentwicklungsplans beschlossen hat. Dafür gab und gibt es jedoch keine Mehrheit im Ruhrparlament. Das darf jedoch nicht dazu führen, nun alles ,durchzuziehen’.“

Wenn die grüne Wirtschaftsministerin Mona Neubaur Anfang November alle Fraktionsvorsitzenden der Regionalräte und der Verbandsversammlung des RVR zu einem Austausch über Änderungen des Landesentwicklungsplan einlädt, muss es auch um die Frage der Umsetzung des OVG-Urteils gehen. Entsprechende Fragen wird die Fraktion dazu einbringen.

Wolfgang Freye weiter: „Natürlich liegt der Schlüssel zu tragbaren Lösungen vor allem beim Land. Dabei wäre die Rückführung des Versorgungszeitraumes von 25 auf 20 Jahre aus unserer Sicht zu wenig. Das OVG bemängelte nämlich auch die fehlende Abwägung von Belangen des Umweltschutzes, der Wasserversorgung, des Städtebaus und der Land- und Forstwirtschaft in den neuen Festlegungen zur Bedarfsberechnung. Wir sind gespannt, wie die Landeswirtschaftsministerin das grüne Wahlversprechen zum Erhalt der Landschaft am Niederrhein umsetzen will!“

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