Newsletter – Ausgabe Nr. 12

Ruhrparlament verabschiedet den Regionalplan Ruhr – Haushalt 2024 ohne Umlageerhöhung gegen unsere Stimmen beschlossen

Liebe Genossinnen und Genossen,
liebe Leserinnen und liebe Leser,
am 10. November 2023 hat die Verbandsversammlung in einer Sondersitzung den ersten Regionalplan für das Ruhrgebiet seit 1966 beschlossen. Aus Sicht der Fraktion hat die Verwaltung bei der Erarbeitung des Plans von Anfang an auf gute fachliche Beratung, Transparenz und Bürgerbeteiligung gesetzt – es sollte eine zukunftsorientierte, breit getragene Planung werden. Mit dem RuhrFis-System zur Bedarfsberechnung von Siedlungsflächen (Wohnen und Gewerbe) wurden neue Maß-stäbe in der Planung gesetzt. Viele Konflikte konnten dadurch bereinigt werden. Trotzdem: Die Fraktion Die Linke konnte diesem Plan letztlich nicht zustimmen, sondern hat sich enthalten, nachdem ein Änderungsantrag und ein Begleitantrag abgelehnt wurden.
Das hat vor allem folgende Gründe:
1.    Die Sicherung der Freiflächen im Regional ist aus unserer Sicht noch nicht ausreichend. Die Klimaanalysen des RVR für die Städte im Ruhrgebiet zeigen, dass insbesondere die ärmeren Stadtteile von Klimaproblemen wie Hitze am meis-ten betroffen sind. Um dem zu begegnen, wäre es bspw. wichtig gewesen, die Möglichkeiten der weiteren Einschrän-kung von Frischluftschneisen oder Kaltluftleitbahnen zu verhindern. Des Weiteren hätte die Einführung eines Planzei-chens „landwirtschaftliche Kernräume“ einen besseren Schutz wertvoller landwirtschaftlicher Böden ermöglicht. Das wäre rechtlich möglich und wurde von der Landwirtschaftskammer, aber auch uns, immer wieder gefordert, aber nicht umgesetzt.

2.    Der Konflikt um den Kiesabbau insbesondere im Kreis Wesel konnte nicht entschärft werden. Das Urteil des OVG Münster zur Klage der betroffenen Kommunen gegen den Landesentwicklungsplan führte zwar zu einer Reduzierung der Flächen für die Rohstoffgewinnung von 1163 ha auf 932 ha. Dies ist aus unserer Sicht und auch aus Sicht der Initi-ativen gegen den Kiesabbau, des Kreises Wesel und der betroffenen Kommunen nicht ausreichend, wenn man die Landschaft erhalten will. Sicherlich, hier ist vor allem die Landesregierung am Zuge, die bisher das Urteil des OVG Münster nicht im Landesentwicklungsplan umgesetzt hat. Aus Sicht unserer Fraktion hätte der RVR seinen Ermessen-spielraum aber besser nutzen können. Die bei der Berechnung zu Grunde zu legenden Abbaumengen, die der Geologi-sche Dienst des Landes NRW ermittelt, sind nämlich in den letzten zwei Jahren gesunken. Eine Neuberechnung der Bedarfe auf dieser Grundlage hat die Verwaltung jedoch nicht vorgenommen – ein Kniefall auch vor der hochprofitablen Kiesindustrie, die noch mehr Flächen wollte.
In seiner Rede auf der Verbandsversammlung betonte Wolfgang Freye, dass mit der Verabschiedung des Regionalplans und dem Erlangen seiner Rechtskraft durch das Land es nun möglich wird, rechtlich umstrittene Fragen über den Klageweg endgültig klären zu können. Der Kreis Wesel und die betroffenen Kommunen wollen eine entsprechende Klage prüfen.
Die Rede von Wolfgang Freye und unsere Anträge zum Regionalplan kann man auf unserer Internetseite abrufen. Bis zum 10. Februar 2024 sind alle Redebeiträge auch im Livestream unter Bürger-Informationssystem des Ruhrparlaments zu se-hen.
Insgesamt beträgt der Anteil der Industrie- und Gewerbeflächen an der Gesamtfläche des Ruhrgebiets mit 6,12 Prozent eher weniger, als man erwartet. Der Umfang aller Freiraum- und Agrarbereiche macht 48 Prozent der Flächen aus und 20 Prozent werden als Waldfläche ausgewiesen. Das Ziel, die „grünste Industrieregion der Welt“ zu werden, fußt auch auf diesen Zahlen.

Essen, 13.12.2023
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