Anfrage an den Verbandsausschuss Städtebauförderung, hier: Vorschlag für das Sonderförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2019“

Olaf Jung

Sehr geehrter Herr Hovenjürgen,

im Nachgang zur Diskussion im Strukturausschuss zur Vorlage 13/1456 ergaben sich mehrere Fragen. Wir würden uns freuen, wenn man diese seitens der Bezirksregierungen in der kommenden Sitzung des Verbandsausschusses bereits beantworten könnte.

1. In der Vorlage verweist man auf 20 Förderanträge.

Welche Förderanträge aus welchen Kommunen des Verbandsgebietes finden sich nicht in der Anlage wieder?

 

2. Welche Projekte außerhalb des RVR-Gebietes werden seitens der drei Bezirksregierungen für die Finanzierung über das Sonderförderprogramm vorgeschlagen?

3. Welche Kriterien der Bewertung legen die Bezirksregierungen bei der Aufnahme von Projektanträgen und der Bewilligung bzw. Ablehnung von Fördergeldern zu Grunde?
Handelt es sich dabei um Kriterien der Landesregierung oder legen die Bezirksregierungen eigene Kriterien fest?


4. Welchen Einfluss haben Kriterien innerhalb oder außerhalb der Förderkulisse auf die Entscheidung der Bewilligung von Fördergeldern in dem Projekt?


5. Erhalten nicht-geförderte Maßnahmen andere Förderungen, z.B. im Rahmen des Städtebauförderprogramms (Drucksache 13/1455)?


6. Welche Maßnahmen wurden bei den Programmeinplanungsgesprächen mit dem MHKBG positiv bewertet?
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