Die RVR-Verbandsversammlung

Forum kommunaler Selbstverwaltung und regionaler Entwicklung

Die Verbandsversammlung ist das höchste Organ des Regionalverbandes Ruhr (RVR).

Ihr gehören 91 Mitglieder aus den elf kreisfreien Städten Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen, sowie die vier Kreise Ennepe-Ruhr, Recklinghausen, Unna und Wesel an. 

Damit repräsentiert und vertritt die Verbandsversammlung rund 5,1 Millionen Menschen auf 4435 qkm einen der größten europäischen Ballungsräume. Die Delegierten im "Ruhrparlament" stimmen sich ab und arbeiten zusammen, um das Ruhrgebiet insgesamt weiter zu stärken und zu profilieren.

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Regionalverbandes Ruhr hat man die Möglichkeit geschaffen, dass die im Ruhrgebiet wahlberechtigte Bürger*innen die Mitglieder der Verbandsversammlung für die Dauer von fünf Jahren direkt wählen können.

Für die Wahl reichen Parteien und Wählergruppen Listenwahlvorschläge ein. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme, die sie für eine Liste abgeben kann.

Die Direktwahl erfolgte das erste Mal zur Kommunalwahl am 13. September 2020.

 

Die Verbandsversammlung, die viel Mal im Jahr zusammenkommt, beschließt über

1. die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung des Verbandes geführt werden soll,

2. die Wahl der beratenden Mitglieder der Verbandsversammlung,

3. die Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Verbandsausschusses und der Ausschüsse

4. die Wahl und die Abberufung der Regionaldirektorin oder des Regionaldirektors und der Beigeordneten sowie die Bestellung und den Widerruf der Bestellung einer Beigeordneten oder eines Beigeordneten zur allgemeinen Vertreterin oder zum allgemeinen Vertreter der Regionaldirektorin oder des Regionaldirektors,

5. den Erlass, die Änderung und Aufhebung der Verbandsordnung und von Satzungen,

6. den Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplans, die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts, die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen sowie die Festlegung von Wertgrenzen für die Veranschlagung und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen,

7. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Bestätigung des Gesamtabschlusses, sofern ein Gesamtabschluss nicht erstellt wird, die Beschlussfassung über den Beteiligungsbericht,

8. die Festlegung strategischer Ziele unter Berücksichtigung der Ressourcen,

9. die Übernahme oder Aufgabe von Aufgaben oder Tätigkeiten nach § 4 Absatz 2 bis 6, 10. die in § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe k), l) und m) der Gemeindeordnung genannten Angelegenheiten,

11. die Aufstellung, Ergänzung oder Änderung des Verbandsverzeichnisses Grünflächen gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 und 2.

Weitere Gremien des RVR

Neben der Verbandsversammlung bestehen beim RVR zehn Fachausschüsse.

In den Ausschüssen werden die Themen der Verbandsversammlung inhaltlich vordiskutiert, die Entscheidungsfindung in der Verbandsversammlung vorbereitet.

In einigen Punkten, die nur den Fachbereich des jeweiligen Ausschusses betreffen, können die Ausschüsse alleine entscheiden.

Die Ausschüsse im RVR sind:   

  • Verbandsausschuss, 
  • Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz, 
  • Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation,
  • Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt,
  • Ausschuss für Mobilität,
  • Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen,
  • Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün,     
  • Planungsausschuss,  
  • Rechnungsprüfungsausschuss, 
  • Wahlprüfungsausschuss.                                                                                                                                                                                                                                           

Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder je Fraktion richtet sich nach der Ausschussgröße und der Stärke der Fraktion in der Verbandsversammlung.

In dieser Wahlperiode ist unsere Fraktion in allen Ausschüssen mit einem stimmberechtigten Mitglied vertreten.