Anfrage im Wirtschaftsausschuss Möglichkeit der Durchführung des Schwimmunterrichts in den Freizeitgesellschaften

Wolfgang Freye

Sehr geehrter Herr Mitschke,

 

wie bekannt, gibt es in den Verbandskommunen aus unterschiedlichen Gründen Engpässe bei der Umsetzung des Schwimmunterrichtes. Dabei legt der Lehrplan des Landes NRW fest, dass jedes Kind am Ende der Grundschulzeit schwimmen können soll.

 

Die Schwimmausbildung im Rahmen des Sportunterrichtes besteht aus unterschiedlichen Phasen von der Wassergewöhnung bis hin zum Erlangen der Schwimmfähigkeit.

Die Freizeitgesellschaften sollen entsprechend ihrem Gesellschafterzweck der Förderung des Sports sowie des Jedermannschwimmens dienen.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung unserer Fragen:


1. Inwieweit gibt es zur Durchführung des Schulschwimmens bereits einen Austausch mit
den Kommunen, bspw. im Arbeitskreis Bäder?


2. Über welche Erfahrungen verfügt der RVR bei der Umsetzung des Schwimmunterrichts?


3. In welchen Freizeitgesellschaften bestünden Möglichkeiten, den Kommunen Angebote für
das Schulschwimmen zu unterbreiten bzw. die bestehenden Schwimmkurs-Angebote zu
erweitern?


Welche Einnahmen könnten damit erzielt werden und welcher Aufwand wäre damit
verbunden?