Anfrage an die Bezirksregierungen zu den Antworten auf die Fragen aus der Sitzung des Strukturausschusses zum Krankenhausplan 2015

Olaf Jung

Sehr geehrter Herr Heidenreich, sehr geehrte Frau Nehls,

sehr geehrter Herr von der Heide,

zu den Ausführungen der Bezirksregierung in der heutigen Sitzung bitten wir um die umfänglichere Beantwortung der folgenden eingebrachten mündlichen Fragen. Wir bitten Sie diese bis zum Verbandsausschuss unter dem TOP Mitteillungen die Fragen zu beantworten.

 

Im aktuellen Krankenhausbedarfsplan wird für die Planungsregion Kreis Recklinghausen 242 Ist-Betten in der Geburtshilfe angegeben. Bei 541.663 Einwohner*innen (ohne Gladbeck) steht somit ein Bett pro 2238 Einwohner*innen zur Verfügung. In der Planungsregion Gelsenkirchen, Bottrop, Gladbeck kommen bezogen auf die Zahl der Einwohner*innen von 455.469 Einwohner auf ein der 58 Ist-Betten in der Geburtshilfe 7853 Einwohner.

  1. Weshalb kommt es in der Region zu solchen unterschiedlichen Versorgungssituationen?
  2. Inwieweit treten diese gravierenden Unterschiede bei der Versorgung auch in anderen Regionen im Verbandsgebiet auf?
  3. Wie viele Betten fallen in den Geburtshilfeabteilungen der KKEL und der Ev. Kliniken Gelsenkirchen weg und werden an anderen Stellen in den Krankenhäusern der Versorgungsregion oder im Kreis Recklinghausen ggf. kompensiert? Inwieweit ist sichergestellt, dass mit den neu ausgewiesenen Plätzen der Bedarf sichergestellt werden kann? Worauf stützt sich diese Annahme konkret, wenn man bedenkt, dass mehr Kinder geboren werden als im Erfassungszeitraum des Krankenhausplans 2015 zugrunde gelegt wird (Datenerfassung von 2010)?

Der Kreis Recklinghausen und die Städte Bottrop und Gelsenkirchen konnten bis 23. August 2018 im Rahmen der Anhörung dazu Stellung nehmen.

  1. Welche Aussagen enthielten die Stellungnahme bezüglich der Situation der Geburtshilfe in Gelsenkirchen, Bottrop und Gladbeck?
  2. Inwiefern wird/wurde diesen Anregungen bei der weiteren Beurteilung Rechnung getragen?