Anfrage an die Bezirksregierungen zu den Antworten auf die Fragen aus der Sitzung des Strukturausschusses am 6.03.2018 zum Tagesordnungspunkt 4 Drucksache 13/1074 Stand Krankenhausplanung

Olaf Jung und Fraktion

Sehr geehrter Herr Heidenreich,

sehr geehrter Herr Meyer,

zu den Ausführungen der Bezirksregierung im Schreiben vom 20. März 2018 zum oben genannten Tagesordnungspunkt der letzten Sitzung des Strukturausschusses ergeben sich folgende Nachfragen. Diese bitten wir spätestens in der kommenden Sitzung des Ausschusses / der Gremien zu beantworten.

Zum Planungsbereich Bottrop-Gladbeck-Gelsenkirchen

  1. Für wann ist die Entscheidung für den Bereich der Geburtshilfe geplant?
  2. Ist im Vorfeld der Entscheidung eine Einbindung der Räte der betreffenden Kommunen vorgesehen?
  3. Wie definiert die Bezirksregierungen „eine ausreichend regionale Versorgung“ mit Blick auf die Versorgung der werdenden Mütter in den Zeiten der Schwangerschaft, der Entbindung und der Nachversorgung?
  4. Welche Vorschläge wurden dem Ministerium zur Gewährleistung einer ausreichend regionalen geburtshilflichen Versorgung gemacht und welche hat das Land davon aufgegriffen?

Zum Umgang der Bezirksregierungen und der Landesregierungen bei Abweichungen von Klinikbetreibern vom Feststellungsbescheid

Hier bitten wir um Beantwortung der bereits eingebrachten allgemeinen Fragen, welche Aufgabe die Bezirksregierung für sich sieht und wie sie einschreiten wird, wenn Krankenhäuser von den Vorgaben der Feststellungsbescheide abweichen und Klinikbereiche schließen, die im Krankenhaussollplan enthalten sind. 

Die Relevanz der Frage ergibt sich aus dem folgenden aktuellen Beispiel aus der Planungsregion Bottrop-Gladbeck-Gelsenkirchen:

Die KKEL GmbH hat nach dem Inhalt des aktuellen Feststellungsbescheides vom 15.09.2017 die sofortige Schließung der Geburtshilfeabteilung des St. Barbarahospitals in Gladbeck Ende Dezember 2016 der Bezirksregierung noch nicht einmal vorher, sondern erst Monate später angezeigt. Die damalige Schließung und die heutige Fortsetzung der Schließung durch Aufrechterhaltung der Schließung verstoßen damit aus unserer Sicht gegen den geltenden Krankenhaussollplan.

  1. Welche Konsequenzen hat dies für den Klinikbetreiber, der damit gegen den festgelegten      konkreten Versorgungsauftrag, den ein Krankenhaus innerhalb der  Sicherstellungsverpflichtung nach § 1 Abs. 2 KHGG NRW erfüllen muss, verstößt? 
  2. Warum ist man gegen die oben genannte eigenmächtige und rechtswidrige Schließung, die bis heute besteht, nicht vorgegangen, obwohl die Zahl der Geburten in Gladbeck in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist?
  3. Wie ist dementsprechend die aktuelle Ist- Zahl an Geburtshilfebetten in den drei Städten      im Vergleich zur Soll-Zahl? Kann man damit den aktuellen Bedarfen an Betten im Bereich        der Geburtshilfe gerecht werden, einschließlich der kinderärztlichen Betreuung der      Neugeborenen?

Zu den anderen Planungsbereichen im Ruhrgebiet

  1. Wie stellt sich aus Sicht der Bezirksregierungen in den anderen Planungsregionen die  Versorgungslage im Bereich der Geburtshilfe dar?
  2. Welche konkreten Geburtenzahlen liegen den jeweiligen Entscheidungen über die vorzuhaltenden Planbetten im Soll zu Grunde?