Anfrage im Planungsausschuss Abbildung von Deponien im neuen Regionalplan

Olaf Jung, Tomas Grohé und Fraktion

Sehr geehrter Herr Tischler,

die Fraktion DIE LINKE im RVR bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen zum Kapitel 5.3. Abfallwirtschaft im Regionalplan Ruhr.

Die festgelegten Standorte für Deponien sind nach ROG Vorranggebiete ohne die Wirkung von Eignungsgebieten. Hierbei bezieht sich der Verband auf die Empfehlungen des abfallwirtschaftlichen Fachbeitrages zum Regionalplan des LANUV 2017 und 2018a.

  1. Auf welche Kriterien stützt sich das LANUV bei der Ermittlung und Festlegung neuer Bedarfe von weiteren Standorten für unterschiedliche Deponieklassen?
  2. Welche Bedarfe wurden hierbei ermittelt?

Für die Festlegung der drei neuen Standorte Bergehalde Lohmannsheide (Duisburg), Hürfeld (Dorsten) und die Brinkfortsheide-Erweiterung (Marl) führt man u.a. als Kriterien raumordnerische Gesichtspunkte, wie die Nachnutzung der bergbaulich vorgenutzten Standorte sowie vorhandene Infrastruktureinrichtungen an. Für die Deponie in Hünxe spräche die besondere geologische Eignung.

  1. Gibt es über den in den Erläuterungen genannten Kriterien noch weitere Parameter, die in die Standortprüfung eingebunden wurden? 
  2. Welche weiteren Standorte wurden mit welchem Ergebnis im Zuge der Aufstellung des Verfahrens geprüft?

Die zeichnerisch festgelegten Zweckbindungen entsprechen in weiten Teilen planfestgestellten Deponiestandorten zum Stichtag 1.1.2018.

Bei welchen im Regionalplan ausgewiesenen Standorten ist die Planfeststellung noch nicht erfolgt, wenn man von den oben genannten Standorten absieht?