Anfrage im Umweltauschuss Brennende Bergehalden in der Region

Wolfgang Freye und Fraktion

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Wagener,

 

in den lokalen Medien wird über eine Anfrage des BUND zu brennenden Bergehalden in der Region berichtet. Laut Auskunft der Bezirksregierung Arnsberg werden im RVR-Gebiet folgende Halden benannt, in denen es Wärmebereiche geben soll:

 

 Bergehalde Norddeutschland in Neukirchen-Vluyn

 Bergehalde Wehofen-West in Dinslaken

 Bergehalde Graf Moltke in Gladbeck

 Bergehalde Rheinelbe in Gelsenkirchen

 Bergehalde Rungenberg in Gelsenkirchen

 Bergehalde Großes Holz in Bergkamen.

Am 24. Juli 2019 erfolgte dann aufgrund einer Pressemitteilung der RAG-Montan-Immobilien GmbH eine Warnung an die Bevölkerung in Gladbeck. Auf der Moltkehalde könne es zu lebensbedrohlichen Konzentrationen von Schadstoffen kommen. Die Temperatur in der Halde wurde mit bis zu 360°C angegeben. https://www.waz.de/staedte/gladbeck/schwelbrand-in-der-gladbecker-moltkehalde-hat-sich-verstaerkt-id226576943.html


Im Rahmen der geplanten Übernahme von Halden der RAG bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen, die sich aus den Darstellungen in der Presse der letzten Wochen ergeben, bis zur nächsten Sitzung des Umweltausschusses.


1. Welche Halden mit Wärmebereichen befinden sich bereits im Besitz des RVR?
2. Welche Erkenntnisse liegen dem RVR zum Vorkommen von Wärmebereichen für die einzelnen Halden im Besitz des RVR und aus dem Portfolie der zu erwerbenden Halden vor?
3. Welche Auswirkungen haben die vorkommenden Wärmebereiche auf eine Nutzung der Halden für Tourismus, Freizeit und Erholung und inwieweit haben die Erkenntnisse bereits Eingang in das „Rahmen-Nutzungskonzept“ gefunden?
4. In welchem Zeithorizont und unter welchen Bedingungen können Halden mit Wärmebereichen aus der Bergaufsicht entlassen werden?
5. Von wem werden in diesen Halden die notwendigen Temperatur- und Gasmessungen sowie die Befliegung zur Anfertigung bodennaher Thermografie-Aufnahmen durchgeführt und wer trägt die hierfür anfallenden Kosten?
6. Welche Verantwortung wird der RVR im Umgang mit neu entstehenden oder vorhandenen Wärmebereichen auf den Halden entsprechend der vorgesehenen vertraglichen Regelungen mit der RAG perspektivisch haben?


In der Drucksache 13/1294, dem Zwischenbericht zum Rahmen-Nutzungskonzept zu den 24 Haldenstandorten wird darauf verwiesen, dass die Halde Rungenberg bereits voll entwickelt ist, nur noch Nachbearbeitungen notwendig sind.


1. Welche Arbeiten auf der Halde werden hinsichtlich des Auftretens von Wärmebereichen notwendig werden?
2. Wie hoch ist hierfür die Kostenschätzung?
3. Wer übernimmt die Finanzierung und Umsetzung solcher Maßnahmen im Allgemeinen?