Anfrage im Umweltausschuss Haldenübernahme durch den RVR

Utz Kowalewski und Olaf Jung

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Wagener,

im Rahmen der geplanten Übernahme von Halden der RAG bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen, die sich aus den Darstellungen in der Drucksache 13/0974 ergeben, bis zur nächsten Sitzung des Umweltausschusses.

1. Warum ist es aus Sicht des RVR sinnvoll, die Halden von der RAG zu übernehmen?

2. Im Sachtext der Vorlage wird darauf verwiesen, dass der RVR die Unterhaltungslast erst nach Abschluss des bergrechtlichen Abschlussbetriebsverfahrens übernehmen wird.

a) Welche Kosten fallen unter den Begriff „Unterhaltungslast“?

b) In welchem Zustand wird die RAG laut Vertrag die Halden übergeben? Von besonderem Interesse sind hier die Fragen der Schaffung und Finanzierung von notwendigen Zuwegungen zu den Plateaus der einzelnen Halden sowie die Umsetzung von Rekultivierungsmaßnahmen, um bspw. die Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht umzusetzen sowie die Begehbarkeit der Halden zu gewährleisten.

c) Ist die RAG GmbH bzw. die RAG Stiftung im Rahmen der Finanzierung von Ewigkeitslasten gesetzlich verpflichtet, bestimmte Kosten bei der Unterhaltung der Haldenkörper selbst zu übernehmen, ähnlich wie bei der Wasserhaltung oder bei Bergschäden? Wie soll damit umgegangen werden?

3. Im Falle der fehlenden Refinanzierung will der RVR von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Inwiefern wird dieses Rücktrittsrecht mit Blick auf die verschiedenen Zeitfenster zur Entlassung der Halden aus der Bergaufsicht, den unterschiedlichen Zeiten einer Übernahme seitens des RVR modifiziert?

4. Welche Einflüsse haben bspw. die in der Stadt Marl und im Kreis Recklinghausen getroffenen Beschlüsse zur Übernahme der alde Brinkfortsheide/Erweiterung auf die weiteren Verhandlungen mit der RAG? Ergeben sich aus den vorliegenden Beschlüssen rechtliche Konsequenzen für die Entwicklungsmöglichkeiten der Halde für die RAG bzw. den RVR?

5. Welchen Einfluss haben die unterschiedlichen Zeitpunkte der Entlassung der Halden aus der Bergaufsicht auf die Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Halde, deren Erschließung und Nutzung? Wie sind die Eintragungen auf der Karte zum Ende der Bergaufsicht zu interpretieren?

6. Wie will die Verwaltung des RVR mit den Kommunen, den Räten und den Bürger*innen in den einzelnen Kommunen den Diskussionsprozess zur Übernahme der Halden und deren Gestaltung zusammen mit der RAG konkret führen?

7. Beabsichtigt die Verwaltung des RVR in einem Generalvertrag mit der RAG zu einem festen Zeitpunkt alle Halden zu übernehmen oder denken beide Verhandlungspartner über eine schrittweise Übernahme der Halden nach? (Stichtagsregelung mit Blick auf die Entlassung der Halden aus der Bergaufsicht oder zum Zeitpunkt des Endes des Abschlussbetriebsplanes bspw.)

8. Welche Einflüsse haben das Abfallwirtschaftsgesetz NRW, der jeweilig geltende Abschlussbetriebsplan und der in Aufstellung befindliche Regionalplan auf Einrichten bzw. Betreiben einer Deponie? Welche Schritte liegen einem Verfahren zur Genehmigung einer Deponie zu Grunde? Welche Verantwortung hat hier der RVR?

Fragen zu den einzelnen Halden:

Für die fünf in der Vorlage genannten Halden soll kurzfristig die Unterhaltspflicht übernommen werden.

1. Wann ist an eine Übernahme der Halden konkret gedacht?

2. Welche Kriterien haben dazu geführt, dass man sich aus dem Haldenportfolio für diese fünf Halden entschieden hat? Soll die Wahrnehmung der Aufgaben, die sich aus der Unterhaltungspflicht ergeben durch Fremdfirmen oder durch eigenes Personal erfolgen?

3. Welches Referat übernimmt im Aufgabenbereich von Frau Frense diese Aufgaben zukünftig? Wie soll der zusätzliche Arbeitsaufwand sowohl finanziell als auch personell geleistet werden?

Bergehalde Kohlenhuck

Hier werden bereits 3 Windenergieanlagen durch den städtischen Energieversorger ENNI und Minegas Power betrieben. Welche Nutzung könnte sich der RVR aktuell vorstellen?

Bergehalde Scholven

Weshalb ist in der Zeichnung nur ein Teil des Haldenkörpers erfasst?

Bergehalde Brinkfortsheide Erweiterung und Bergehalde im Hürfeld

Wird der RVR ein notwendiges Planfeststellungsverfahren für die Genehmigung einer Deponie an den beiden Standorten selbst anstreben? Wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeit, dass sich bei einem Planfeststellungsverfahren die einzuhaltenden Abstandswerte zur Wohnbebauung als Hinderungsgrund herausstellen können? Abfälle welcher Deponieklassen sollen in den geplanten Deponien abgelagert werden? Wie lange werden die bisher eingebrachten Basisabdichtungen aus ungebranntem Ton gegen die Salz- und Schwefelfrachten der Bergehalden noch standhalten? Für welche Lebensdauer sollen die neu einzubringenden Zwischenabdichtungen und Endversiegelungen dimensioniert werden? Gibt es Erkundungsbohrungen des Untergrundes der Halden, liegt eine statische Bewertung des Untergrundes vor?

Bergehalde Schöttelheide  

Weshalb gehört diese Halde, für die schon zu Beginn der Schüttung eine spätere Freizeitnutzung angekündigt wurde, nicht in das Portfolio der zu übernehmenden Halden? Gibt es weitere Halden der RAG im Verbandsgebiet, die nicht Gegenstand der Verhandlungen mit dem RVR sind? Welche weiteren Eigentümer von Bergehalden gibt es im Verbandsgebiet und um welche Halden handelt es sich?

Bergehalde Blumenthal 8 / Bergehalde Hürfeld / Bergehalde Rossenray/Bergehalde Groppenbruch

In diesen Fällen stimmt der Zuschnitt der übertragenden Flächen nicht mit den genehmigten Haldenflächen überein. Welche Gründe gibt es für diesen Zuschnitt der jeweiligen Fläche?

Bergehalde Mottbruch

Diese Halde war Bestandteil des Ideenwettbewerbs zum neuen Regionalplan Ruhr. Inwieweit werden diese Ideen bei der Entwicklung der aktuellen Planung sowie die Ansätze aus der Stadt Gladbeck in das Entwicklungskonzept für die Halde eingebunden?