Anfrage im Wirtschaftsausschuss „Neustrukturierung der Freizeitgesellschaften“

Sehr geehrter Herr Mitschke,

in der Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses am 22.4.2016 hat die Verwaltung zugesagt, die Fragen, die in unseren verschiedenen Anträgen gestellt wurden, bei der nächsten ordentlichen Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 7.6.2016 zu beantworten, um auf der Grundlage aktualisierter Fakten beraten zu können.

Um dies zu erleichtern und damit nichts untergeht, haben wir hier die Fragen noch einmal zusammengestellt.

1. Welche Änderungen werden bei der Verschmelzung der Freizeitgesellschaften in kleinerem Rahmen ggf. an dem bekannten Strukturmodell der Gesellschaft und an dem im Altenburg-Gutachten vorgestellten Leitungsorganigramm notwendig?

2. Wie kann die Verankerung von Beiräten mit beratendem Charakter im Gesellschaftervertrag erfolgen?

3. Wie könnte man im Gesellschaftervertrag regeln, dass die Städte Herne und Dortmund der Gesellschaft innerhalb eines bestimmten Zeitraumes noch beitreten können? Welchen Zeitraum hält die Verwaltung hier für angemessen?

4. Welches Ausstiegsszenario aus dem Revierpark Wischlingen GmbH und dem Revierpark Gysenberg GmbH schlägt die Verwaltung für den Fall des Nichtbeitrittes der Städte Herne und Dortmund zur neuen Gesellschaft vor?

5. Wie will die Verwaltung bei der Erarbeitung der Analyse der Angebots-, Bedarfs- und Nachfrageentwicklung im öffentlichen und privaten Bädermarkt vorgehen („Masterplan Bäder Ruhr“)?

6. Wie sieht die Zeitschiene zur Erarbeitung eines regionalen Bäderkonzeptes aus? Welche finanziellen und personellen Bedarfe bestehen in diesem Zusammenhang aus Sicht der Verwaltung?

7. Welche konkreten Schritte sind einzuleiten, um auf der Grundlage eines Arbeitspapiers die Verausgabung der bereits in 2015 beschlossenen Mittel zur Beseitigung des Instandhaltungsstaus in den Revierparks gemeinsam mit den Kommunen schnellst möglichst vollziehen zu können?

8. Wie hoch ist der Investitionsbedarf für die einzelnen Bäder laut Altenburg-Gutachten zu beziffern?

9. Wie soll der Übergang der Beschäftigten auf die neue Gesellschaft erfolgen? Was wird sich für sie ändern?

10. Wie kann die Einführung einer einheitlichen Eintrittspreis-Tarifstruktur in den Gesellschaften, verbunden mit der Einführung von Sozialtarifen, zumindest für bestimmte Teile der Einrichtungen, erfolgen?

Mit freundlichen Grüßen

Fatma Karacakurtoglu, Wolfgang Freye und Fraktion DIE LINKE im RVR