Anfrage zum Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW zum Ausschluss von Fracking

Sehr geehrter Herr Tönnes,

im Vorfeld der Beschlussfassung über die Stellungnahmen des RVR zum Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) in der kommenden Verbandsversammlung bittet die Fraktion DIE LINKE um die Beantwortung folgender Fragen:

Der zweite Entwurf des LEP NRW wurde um das Ziel 10.3-4 Ausschluss von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten (Hydraulic Fracturing) zur Gewinnung von Erdgas ergänzt. In den Erläuterungen zum Ziel finden sich eine Beschreibung der Gewinnungsmethode und der möglichen Risiken.

 

1. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass die derzeitigen Formulierungen des LEP-Entwurfes die An-wendung von Fracking nur in Schiefer- und Flözgasreservoirs ausschließt, nicht aber für Förderungen in Sandstein und für Erkundungs-, Probe- und Forschungsbohrungen?

 

2. Wo befinden sich nach jetzigem Stand der Forschung Tight Gas-Vorkommen (Gas aus Sandgestein) in unkonventionellen Lagerstätten? Gibt es bereits Firmen, die Interesse zur Gasgewinnung in dieser Ge-steinsschicht angezeigt haben?

 

3. Inwieweit ermöglichen die aktuellen Festlegungen im LEP aus Sicht der Verwaltung eine umfassende Gefahrenabwehr für Mensch und Umwelt?

 

4. Wären aus Sicht der Verwaltung auf der Grundlage der aktuellen Beschlusslage des Verbandes weitere Regelungen notwendig, um eine umfassende Gefahrenabwehr zum Schutz der Naturgüter Boden und Wasser, des Menschen sowie der Umwelt im Ruhrgebiet zu erreichen?