Antrag zu TOP 4: Vertreter in den Organen der Gesellschaften

zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt stellt die PDS-Fraktion folgenden Antrag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es rechtliche Bedenken gegen die Benennung von beratenden Mitgliedern der kleinen Fraktionen in den Aufsichts- bzw. Verwaltungsräten der Ge-sellschaften des RVR gibt.

 

Verbandsversammlung am 28.2.2005

Antrag zu TOP 4: Vertreter in den Organen der Gesellschaften

 

 

Sehr geehrter Herr Kerak,

 

zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt stellt die PDS-Fraktion folgenden Antrag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es rechtliche Bedenken gegen die Benennung von beratenden Mitgliedern der kleinen Fraktionen in den Aufsichts- bzw. Verwaltungsräten der Gesellschaften des RVR gibt.

 

Begründung: Die vielen Gesellschaften des RVR werden von Aufsichts- bzw. Verwaltungsräten gesteuert oder kontrolliert. In diesen Organen sind in der Regel nur die beiden großen Fraktionen vertreten.

Um die Transparenz zu erhöhen, wäre es denkbar, in Anlehnung an die Regelungen für die Ausschüsse des RVR kleineren Fraktionen zumindest in einem Teil der Gesellschaften Sitze mit beratender Stimme einzuräumen. Ähnliche Regelungen gibt es unseres Wissens in Kommunen des Verbandsgebietes.

Geprüft werden soll, ob es hiergegen rechtliche Bedenken gibt. Die politische Entscheidung, ob eine solche Regelung gewünscht ist, müsste die Verbandsversammlung treffen.

 

Mit freundlichen Grüssen,

 

Wolfgang Freye,

Vorsitzender der PDS-Fraktion im Regionalverband Ruhr (RVR)