Verbandsversammlung am 2. Februar 2009 - TOP 6, Änderungsantrag zu den ?Kriterien für Beteiligungen der Wirtschaftsförde-rung metropoleruhr GmbH (wmr) an regionalen GmbHs?

Sehr geehrter Herr Schiereck,

die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, den folgenden Änderungsantrag in den genannten Gremien zur Abstimmung zu stellen:

 

1. Punkt 3 der ?Formalen Kriterien? wird wie folgt geändert:

Grundsätzlich können im Rahmen von Beteiligungen Gewinne erzielt werden. Gewinnerzielung darf jedoch nicht Hauptmotiv einer Beteiligung sein oder zu einer höheren Kostenbeteiligung für die Einwohner/innen führen.

 

2. Die Punkte 4 bis 9 der ?Formalen Kriterien? werden gestrichen.

3. Punkt 2 der ?Inhaltlichen Kriterien? wird wie folgt geändert:

Angestrebte Beteiligungen der wmr an regionalen Unternehmen sollte ein regionaler politischer Konsens zugrunde liegen, sowie die Zustimmung der kommunalen Wirtschaftsförderer. (Die Klammer wird gestrichen.)

4. Punkt 6 der ?Inhaltlichen Kriterien? wird wie folgt ergänzt:

Beteiligungen sollen grundsätzlich projektorientiert erfolgen, dabei muss ein Ausstieg aus der Beteiligung möglich sein. Dafür ist im Gesellschaftsvertrag eine Regelung zu treffen oder eine finanzielle Höchstgrenze festzulegen. Die möglichen Gründe für den Ausstieg werden von der Verwaltung konkretisiert.

5. Punkt 7 der ?Inhaltlichen Kriterien? wird durch folgende Formulierung ersetzt:

Durch den Gesellschaftsvertrag ist zu regeln, dass auch bei Minderbeteiligungen die gleichen Steuerungs- und Kontrollrechte wie bei Mehrheitsbeteiligungen gesichert sind (Auflistung, welche Entscheidungen nachträglich von den RVR-Gremien genehmigt werden müssen, Prüfungsrechte des RPA, Offenlegung der Abschlüsse). Nachschusspflichten sind möglichst auszuschließen, müssen im Einzelfall aber immer der Leistungsfähigkeit des RVR entsprechen (wie in § 107 GO vorgesehen).

6. Punkt 8 der ?Inhaltlichen Kriterien? wird wie folgt geändert:

Beteiligung(-en) sind im wmr-Aufsichtsrat zu diskutieren und werden anschließend im RVR-Wirtschaftsausschuss erörtert. Der Wirtschaftsausschuss gibt eine Beschlussempfehlung an die RVR-Verbandsversammlung, die über die Beteiligung vor einem Beschluss des Aufsichtsrates beschließt.

7. Punkt 9 der ?Inhaltlichen Kriterien? wird wir folgt geändert:  

In entsprechender Anwendung der Regelungen der GO hinsichtlich des Beteiligungsberichtes sind die Gremien des RVR und die Öffentlichkeit einmal jährlich über den Stand der Beteiligung zu unterrichten (z.B. über die Risikoabwägung).

Anmerkung des Webmasters: Der Antrag wurde mehrheitlich gegen die Stimmen unserer Fraktion abgelehnt.