Verbandsversammlung am 8. September 2008 ? Antrag zu TOP 11. (neu) - Stellungnahme des RVR zur Evaluierung des RFNP

Sehr geehrter Herr Schiereck,

 

die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, den folgenden Antrag zu TOP 11 (neu) in der nächsten Verbandsversammlung zur Abstimmung zu stellen:

 

1.      Mit dem Regionalen Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim und Oberhausen wurde die Planungshoheit der Regierungspräsidenten erstmals in Nordrhein-Westfalen Kommunen zugeordnet. Die Verbandsversammlung hält den durch die Novellierung des Landesplanungsgesetzes ermöglichten Versuch zur Kommunalisierung der Regionalplanung bisher für erfolgreich. Der RFNP hat die Kooperation in der Region auf verschiedenen Ebenen erheblich gestärkt.

 

2.      Auch die bei der Novellierung des RVR-Gesetzes beschlossene Übertragung der Regionalplanung auf den Regionaldirektor als Regionalplanungsbehörde und die Verbandsversammlung als Regionalrat Ruhr ab Oktober 2009 ist ein Schritt zur Verlagerung der Planungshoheit in die Region. Die Verbandsversammlung des RVR hat diese gesetzliche Änderung ausdrücklich begrüßt.

 

3.      Die Übertragung der Regionalplanung an den RVR schafft die Aufgabe, den RFNP der sechs Großstädte in die Regionalplanung einzufügen. Der RFNP ist integraler Bestandteil des Regionalplans. Planerische Konflikte zwischen RFNP und Regionalplan Ruhr sind so lösbar. Die neue Regionalplanung für das Verbandsgebiet muss von den bisherigen Gebietsentwicklungsplänen Arnsberg, Düsseldorf und Münster und dem RFNP ausgehen.

 

4.      Die Verbandsversammlung hält es für möglich, die Bildung regionaler Planungsgemeinschaften auch nach der Übertragung der Regionalen Planungshoheit auf den RVR zuzulassen. Im weiteren Evaluierungsprozess müsste u. a. genauer geklärt werden, wie Planungsgemeinschaften zustande kommen, wie Konflikte der beteiligten Gebietskörperschaften gelöst werden und wie über Änderungen am RFNP entschieden wird.

Die Verbandsversammlung beauftragt den Regionaldirektor, hierzu Vorschläge zu entwickeln, die in die vom Landesgesetzgeber gewollte Evaluierung eingebracht werden können.

 

Anmerkung des Webmasters: Der Antrag wurde gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.