Anfrage ?Zukünftige Nutzung des Geländes des Standortes Bochum-Riemke der AGR-DAR GmbH (vormals KOST Entsorgung ) nach dem Großbrand?

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

wir bitten um die Beantwortung unserer Anfrage im Vorfeld der kommenden Sitzung der Verbandsversammlung, um eine umfassende Bewertung des Antrages der FDP vornehmen zu können.

 

Wie uns bekannt ist, hat die Bezirksregierung Arnsberg in einer Antwort an die IG Gartensiedlung mitgeteilt, dass ein Genehmigungsverfahren erforderlich ist, wenn die Firma AGR-DAR GmbH beabsichtigt, die abgebrannten Anlagen wieder aufzubauen. Dabei wird u.a. die planungsrechtliche Zulässigkeit der Anlage am beantragten Standort durch die Stadt Bochum überprüft.

Nach Auffassung der IG Gartensiedlung ist der Betrieb nach § 34 BauGB nicht zulässig, weil die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zur umgebenden Wohnbebauung nicht eingehalten würden. Außerdem seien durch die bereits erstellten drei Geruchsgutachten der Bezirksregierung Arnsberg nachgewiesen worden, dass sich der Betrieb nicht einfügt.

In diesem Zusammenhang fragen wir an:

1. Wie ist der Stand der Planungen zum möglichen Wiederaufbau der Hallen am Standort Bochum-Riemke?

Die AGR- DAR GmbH wird ihre Aktivitäten am Standort in Bochum- Riemke bis zum Ende des Jahres 2014 beenden.

2. Laufen gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg bzw. der Stadt Bochum bereits notwendige Genehmigungsverfahren? Wenn ja, welche sind dies und wie ist der aktuelle Stand?

Nein. Ein von AGR- DAR ausgehendes Genehmigungsverfahren ist angesichts der Beendigung der Aktivitäten am Standort bis Ende 2014 und dem Verzicht auf den Wiederaufbau einzelner Bestandteile ( nach dem Brand am 27. August 2013) nicht erforderlich.

3. Wie werden die betroffenen Bürger/innen im bevorstehenden Genehmigungsverfahren gehört und in die Überlegungen zur Neuordnung der Gewerbeflächen HER-BO 43 einbezogen?

s. Antwort zu 2.

4. Prüft die AGR- DAR GmbH alternative Standortmöglichkeiten an anderen Standorten der AGR bzw. in der Stadt Bochum? Welche Standortmöglichkeiten könnten in Frage kommen?

Eine neue Betriebsstätte an einem anderen Standort ist nicht vorgesehen. In den vergangenen Monaten hat die AGR-DAR Geschäftsführung eine unternehmerische Gesamtkonzeption für ihre Standorte entwickelt. Diese Gesamtkonzeption ist Teil der fortlaufenden Konsolodierung der AGR Gruppe.

Es entfallen künftig grundsätzlich die durch den Brand zerstörte Aufbereitung von Recyclingkunststoffen zu so genannten Ersatzbrennstoffen und die Verarbeitung anderer Recyclingrohstoffe. Allein dadurch würden pro Jahr über 70.000 Tonnen Material weniger über den Standort Rensingstraße laufen. Zudem hat die AGR-DAR bereits im Januar 2012 auf Umschlag und Bearbeitung von Grünabfällen verzichtet- und somit ebenfalls mehrere ZehntausendTonnen Material weniger als früher über den Standort abgewickelt.

Die nach dieser bereits erfolgten, erheblichen Reduktion verbleibenden Stoffströme aus Bochum mit einer durchschnittlichen Jahrestonnage von rund 40.000 Tonnen werden so weit wie möglich direkt vermarktet oder von den anderen Standorten der AGR- DAR -- Hattingen, Herten und Gelsenkirchen-- übernommen. Das entspricht den jeweiligen Genehmigungen.

5. Welche Auswirkungen hätte die evtl. Nutzung anderer Standorte auf versicherungsrechtliche Belange bzw. genehmigungsrechtliche Fragen?

Häufige Schadensereignisse durch Brände in vergleichbaren Recyclinganlagen ziehen eine deutliche Erhöhung der Versicherungsprämien schon ab 2014 nach sich. Das trifft viele Recyclingbetriebe ganz erheblich.

6. Welche neuen Perspektiven würden sich für den Standort Bochum-Riemke ergeben, wenn ein alternativer Standort gefunden wird?

Die AGR-Dar als Eigentümerin des Grundstückes (über 40.000 qm) plant, den Standort Bochum Remsingstraße 14 zu veräußern oder zu vermieten.

Anmerkung des Webmasters:

Die Anfragen wurden im Vorfeld beantwortet. (Antworten kursiv ergänzt)