Antrag zur Verbandsversammlung am 4.4.2014 zum TOP 1.7 zur Vorlage Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde beim RVR sowie des Regionalverbandes Ruhr als Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein- Westfalen

Sehr geehrter Herr Schiereck,

wir bitten Sie, die folgende Ergänzung der Stellungnahmen Drucksache Nr. 12/1097 in der nächsten Verbandsversammlung zur Abstimmung zu stellen.

 

Beschlussvorschlag:

1. Die Verbandsversammlung schließt sich als Regionalrat der von der Regionalplanungsbehörde beim RVR abgegebenen Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen bei Ergänzung folgender Passage an.

Im Kapitel 10 Energieversorgung werden die Darstellungen zum Grundsatz 10.1-1 ?Nachhaltige Energieversorgung? auf S. 21 ergänzt um:

Im neuen LEP sollten wie im bisherigen Landesentwicklungsprogramm und im Landesentwicklungsplan konkrete Aussagen zu planerischen Möglichkeiten zum Thema Energieeinsparung aufgenommen werden.

2. Die Verbandsversammlung schließt sich der vom Regionalverband Ruhr in seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen bei Aufnahme folgender Ergänzungen an.

a)     Im Kapitel 6 ?Siedlungsraum? wird nach den Darlegungen zu 6.3-1 ?Ziel Flächenangebot? auf S.42 ergänzt:

Zu 6.4-1 Ziel Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben Es wird angeregt, den Standort Datteln/Waltrop aus der Liste der Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben zu streichen.

Stattdessen sollte der LEP im Ballungsgebiet Ruhr den eindeutigen Schwerpunkt auf das vorrangige Recycling von Flächen der vorhandenen Industrie- und Gewerbebrachen legen. So kann eine sinnvolle Revitalisierung der Flächen im Interesse der Neuansiedlung/ Erweiterung von Industrie und Gewerbe ermöglicht werden.

Bezogen auf die Realisierbarkeit des Ziels Flächentausche (6.1-10) und des Ziels Flächensparende Siedlungsentwicklung (6.1-11) kann dadurch eine Gleichberechtigung innerhalb des Landes erreicht werden.

b)    Im Kapitel 9 ?Rohstoffversorgung? S. 50 wird die Stellungnahme wie folgt geändert:

Auf dieser Grundlage nehmen wir analog zur Stellungnahme des Kreises Unna zum Entwurf des LEP NRW wie folgt Stellung: ?In der Diskussion um die zukünftige Rohstoffversorgung geht es auch immer um die Auseinandersetzung mit dem Thema Hydraulic Fractioning (Fracking). Aufgrund der damit verbundenen Risiken u.a. für den Wasserhaushalt wird das Land NRW aufgefordert in diesem Kapitel eine Zielformulierung aufzunehmen, um das Hydraulic Fractioning auszuschließen.?

Begründung:

Die Begründung wurde mündlich vorgetragen, siehe Rede von Olaf Jung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Anmerkung des Webmasters:

Dem Punkt 1 des Antrages wurde mehrheitlich zugestimmt. Die beantragten Änderungen unter Punkt 2 wurden abgelehnt.