Änderungsantrag zur Verbandsversammlung am 20.06.2011 zum TOP 2.8 ?Beteiligungsrichtlinien des Regionalverbandes Ruhr?
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, zum Tagesordnungspunkt Beteiligungsrichtlinien des Regionalverbandes Ruhr folgenden Antrag zur Abstimmung zu stellen:
A. In die vorliegende Fassung der Beteiligungsrichtlinien für den Regionalverband Ruhr (Stand 11. Mai 2011) werden im Teil A Einbindung des Public Corporate Governance Kodex folgende Ergänzungen aufgenommen:
1. Punkt 1.3.1 wird ergänzt um
?öffentlichen Auftrags klar formuliert werden. Dabei sollte die Formulierung der wirtschaftlichen Ziele eine höhere Kostenbeteiligung der Einwohner/innen weitestgehend ausschließen. Der Stand der Strategieumsetzung ...
Begründung:
Gesellschaften mit Beteiligung des RVR sollten in ihren wirtschaftlichen Überlegungen auch die Möglichkeiten einer Gewinnerzielung nicht außer acht lassen, um das Unternehmen weiter betreiben bzw. ausbauen zu können oder Projekte im Gebiet des RVR unterstützen zu können. Diese dürfen sich aber nicht aus einer zusätzlichen finanziellen Belastung der Einwohner/innen des Ruhrgebietes ergeben.
2. Punkt 1.4.1 wird wie folgt geändert:
Die Jahresabschlüsse und die Wirtschaftspläne der Beteiligungsunternehmen des RVR ...
Begründung:
Die Wirtschaftspläne sind ein wichtiges Steuerungsinstrument für die Beteiligungsgesellschaften. Ihre Behandlung in der Verbandsversammlung sollte in den Beteiligungsrichtlinien verankert werden.
3. Der Punkt 2.1.2 wird erweitert
... durch die Verbandsversammlung bestellt (analog §113 82) GO NRW). Die Fraktionen in der Verbandsversammlung, auf die keine ordentlichen Sitze in einem Aufsichts-/Verwaltungsrat entfallen, erhalten soweit rechtlich zulässig einen Sitz als Gast mit beratender Stimme. Sie werden in jedem Fall zu wichtigen Tagesordnungspunkten als Gast eingeladen. Der Aufsichts- /Verwaltungsrat ...
Begründung
Die Gesellschaften des RVR werden von Aufsichts- bzw. Verwaltungsräten gesteuert und kontrolliert. Ohne diese Ergänzung wären in der Regel nur die großen Fraktionen vertreten. Durch diese Erweiterung wird mehr Transparenz innerhalb des Parlamentes möglich.
4. In den Punkt 2.9. wird nach Satz 1 neu aufgenommen:
? Welche Angelegenheiten der Verschwiegenheit bedürfen, ist gesetzlich bestimmt und wird in den jeweiligen Satzungen bzw. Geschäftsordnungen unter Einbeziehung der Verbandsversammlung im Einzelnen geregelt. Die Aufsichtsrats-/Verwaltungsratssitzungen sollten sich entsprechend in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil aufteilen. Allerdings unterliegen gemäß ?
Begründung:
Sitzungen der Gremien auch der Beteiligungsgesellschaften sollten grundsätzlich öffentlich sein. Durch eine strikte Trennung von öffentlich zu behandelnden und nichtöffentlichen Punkten in der Tagesordnung wäre mehr Transparenz und für die Aufsichtsratsmitglieder selbst auch mehr Rechtssicherheit gegeben.
Öffentliche Aufsichtsratssitzungen sind auch im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Neufassung des § 394 (4) Aktiengesetz vorgesehen.
5. Der Punkt 2.2.8 wird neu aufgenommen:
Die Vertreter des RVR in den Aufsichtsräten haben die Umsetzung der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zielsetzung sowie den öffentlichen Zweck sorgfältig zu überprüfen und die Ausübung der Geschäftstätigkeit ggf. kritisch zu hinterfragen.
Begründung:
Diese Aufgabenfestsetzung für Aufsichtsratsmitglieder scheint insbesondere hinsichtlich des öffentlichen Zwecks der Gesellschaft sinnvoll.
6. Der Punkt 2.5.1 wird ergänzt:
?berücksichtigt werden. Die Vertreter des RVR in den Aufsichtsräten sollen nach Geschlecht quotiert werden.
Begründung
Die Expertenkommission der Bundesregierung hat 2010 den Unternehmenskodex mit dem Ziel verschärft, mehr Frauen in die Kontrollgremien zu bringen. Der Anspruch nach Quotierung als Soll-Bestimmung soll dieses Ziel unterstützen.
7. Unter Punkt 2.8.4 wird eingefügt:
Jedes Aufsichts-/Verwaltungsratsmitglied muss Interessenkonflikte, insbesondere solche, die auf Grund einer Tätigkeit, einer Beratung oder Organfunktion ...
Begründung:
Grundsätzlich sollte jegliche Tätigkeit, die zu Interessenkonflikten führen kann, offengelegt werden. Eine Einschränkung auf einzelne Aktivitäten gewährleistet keine transparente Betrachtung, die eigentlich damit angestrebt wird.
8. Der Punkt 2.8.5 wird wie folgt formuliert:
Dienst- und Werkverträge der Gesellschaft mit aktiven Aufsichtsräten und Vorstandsmitgliedern sowie ihren Angehörigen (§ 31 GO NRW) sollen nicht geschlossen werden. Dies gilt auch für Dienst- und Werkverträge mit ehemaligen Aufsichtsräten innerhalb von drei Jahren nach Beendigung der Tätigkeit.
Werden aus wichtigem Grund gleichwohl solche Dienste oder Werkverträge geschlossen, bedürfen sie der Zustimmung des Aufsichts-/Verwaltungsrates.
Begründung:
Damit soll eine höhere Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder erreicht werden. Die Kontrollfunktion wird gestärkt.
9. Der Punkt 3.2.10 wird neu aufgenommen:
Die Geschäftsführung hat dafür zu sorgen, dass die sonstigen Aufwendungen des Unternehmens, insbesondere für Beratungen, Repräsentationen und Sponsoring, Spenden, Fachexkursionen, Aufmerksamkeiten sowie für Veranstaltungen unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vertretbar sind.
Begründung:
Der öffentliche Zweck des Unternehmens soll im Vordergrund stehen, nicht Repräsentation und Sponsoring
B. Im Teil B: Beteiligungssteuerung und -controlling der Richtlinie wird folgende Änderung vorgenommen:
10. Im Punkt 3.9 wird der letzte Satz gestrichen.
Begründung:
Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung sollten grundsätzlich unabhängig voneinander agieren, um eine objektive Betrachtung zu gewährleisten
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Freye, Eleonore Lubitz und Fraktion
Kommentar des Webmasters:
In der 7. Sitzung der Verbandsversammlung am 20. Juni 2011 verständigte man sich einvernehmlich darauf, die Beteiligungsrichtlinien des RVR erst abschließend in der Verbandsversammlung am 10.10.2011 zu behandeln.
Die Beratung über die endgültige Ausgestaltung der Richtlinie wird erst in den Sitzungen des Jahres 2012 erfolgen.
