Antrag zu TOP 2.1.2 der Verbandsversammlung am 13.12. 2010 ? Überprüfung der Bereichsleitungen
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, unseren Antrag zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt durch den folgenden Antrag zu ersetzen und diesen zur Abstimmung zu stellen:
1. Die Verbandsversammlung des RVR fordert den Landesgesetzgeber auf, das RVR-Gesetz so zu ändern, dass der RVR wie jede Kommune und jeder Landkreis auch über die Anzahl der neben dem Regionaldirektor zu wählenden Bereichsleiter und den Zuschnitt der Bereiche selbst entscheiden kann.
2. Der Bereichsleiter Wirtschaftsführung wird in Zukunft auch für den nach § 15 des RVR-Gesetzes optional möglichen Bereich Kultur und Sport verantwortlich.
3. Die Stelle des Bereichsleiters Wirtschaftsführung wird entsprechend ausgeschrieben.
Begründung: Im Gegensatz zu unserer Rechtsauffassung ist nach einer dem RVR vorliegenden Stellungnahme des Innenministeriums des Landes NRW eine Zusammenlegung der im RVR-Gesetz vorgesehenen Bereiche oder eines Bereiches mit dem Aufgabenbereich des Regionaldirektors nicht zulässig. Dadurch wäre der ursprüngliche Antrag der Fraktion DIE LINKE im RVR nicht umsetzbar.
Es kann jedoch nicht angehen, dass der RVR als Kommunalverband in der Regelung seiner Verbandsspitze stärker eingeschränkt wird, als Kommunen oder Landkreise, die weitgehend selbst über die Anzahl und den Zuschnitt ihrer Dezernate und die Anzahl der Dezernaten entscheiden können. Aus diesem Grund appelliert die Verbandsversammlung des RVR an den Gesetzgeber, das RVR-Gesetz entsprechend anzupassen.
Da die finanzielle Situation des Verbandes angespannt ist, gleichzeitig mit der Organisation der Nachhaltigkeit der Kulturhauptstadt jedoch neue Aufgaben auf den Verband zukommen, ist es sinnvoll, einen eigenen Bereich Kultur und Sport einzurichten. Dieser Bereich könnte aus unserer Sicht vom Bereichsleiter Wirtschaftsförderung geleitet werden, dessen Stelle entsprechend neu ausgeschrieben werden müsste.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Freye, Eleonore Lubitz und Fraktion
Anmerkung des Webmasters:
Punkt 1 des Antrages wird in der Sitzung der Verbandsversammlung am 4.4.2011 entschieden. Die Punkte 2 und 3 wurden gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE von der Verbandsversammlung abgelehnt.
