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Antrag zu TOP 2.16 ?Eckpunkte für die Umsetzung des Masterplans Kulturmetropole Ruhr und zur Nachfolge von Ruhr.2010 sowie weitere Vorgehensweise?

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

 

die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, unter den oben genannten Tagesordnungspunkten folgende Punkte zum Änderungsantrag von SPD und Grünen zur Abstimmung zu stellen:

 

1.   Der erste Satz des Abschnittes II. wird wie folgt geändert:

?Den Erfahrungen früherer europäischer Kulturhauptstädte folgend übernehmen ab 2011 ff. der RVR, die KulturRuhr GmbH, die themennahen RVR-Gesellschaften sowie geeignete regionale Kompetenzzentren fortsetzungswürdige Programmbausteine von RUHR.2010: ...?

 

2.   Der letzte Satz des ersten Spiegelstrichs in Abschnitt II. wird wie folgt geändert:

?Diese inhaltlichen Bausteine könntenals eigene Sparte(n) neben der RuhrTriennale etabliertwerden.?

 

3.  Der erste Absatz von Abschnitt V wird durch folgende Formulierungen ersetzt:

?Wie nach § 15 RVR-Gesetz möglich, richtet der RVR einen eigenen Bereich Kultur und Sport ein. Er hat u.a. die Aufgabe, auf Grundlage der ?Eckpunkte? und des ?Masterplans Kultur? die im Kulturhauptstadtjahr entwickelte Zusammenarbeit und Kooperation der Kommunen und Kreise sowie der kulturellen Einrichtungen im Verbandsgebiet zu fördern und weiterzuentwickeln.

Zur Finanzierung der Aufgaben in diesem Bereich erklärt sich die RVR-Verbandsversamm­ung bereit, eine zweckgebundene Verbandsumlage von bis zu 2,4 Mio ? ab 2012 bereitzustellen. Dazu wird vorausgesetzt, dass ...?

4.Als letzter Satz wird in Abschnitt V angeführt

?Hierüber werden Gespräche mit dem Land NRW aufgenommen.?

 

Mit freundlichen Grüßen,

Wolfgang Freye, Eleonore Lubitz und Fraktion

 

Anhang

Der Änderungsantrag von SPD und Grünen zur Beschlussvorlage für den TOP 2.16 würde dann lauten:

Auf der Grundlage der vorliegenden ?Eckpunkte zur Umsetzung des Masterplan Kulturmetropole Ruhr und zur Nachfolge von RUHR.2010? wird zum weiteren Vorgehen beschlossen:

I. Die RUHR.2010 GmbH konzipiert und realisiert zusammen mit dem RVR in 2011 den Transfer ihrer auf Nachhaltigkeit angelegten Programmbausteine.

 

II. Den Erfahrungen früherer europäischer Kulturhauptstädte folgend übernehmen ab 2011 ff. der RVR, die KulturRuhr GmbH, die themennahen RVR-Gesellschaften sowie geeignete regionale Kompetenzzentren fortsetzungswürdige Programmbausteine von RUHR.2010:

·  Mit der Kultur Ruhr GmbH und dem Land NRW als deren Hauptgesellschafter werden Gespräche über die mögliche Übernahme fortsetzungswürdiger kultureller Programmprofile wie z.B. der Projekte zur Integration geführt. Diese inhaltlichen Bausteine könnten als eigene Sparte(n) neben der RuhrTriennale etabliert werden.

·  Gespräche über die endgültige Organisationsform sollen mit allen Beteiligten in 2011 geführt werden. Die Kultur Ruhr GmbH kann konkrete Projekte in Kooperation mit RVR-Gesellschaften und weiteren ausgesuchten regionalen Kompetenzzentren realisieren. Möglichkeiten der Veränderung/ Erweiterung der Gesellschafter- und Programmstruktur werden mit dem Land erörtert.

·  Die RTG entwickelt und realisiert neben ihrem originären touristischen Marketingauftrag geeignete regionale Veranstaltungsformate (ExtraSchicht, Schachtzeichen etc.) in entsprechenden Kooperationsformen.

·  Die wmr zeichnet ab 2011 für den Bereich Kreativwirtschaft im Bereich der regionalen Standortentwicklung verantwortlich.

 

III. Für das Projekt European Center for Creative Economy (ECCE) wird eine Trägerschaft des Landes NRW in enger Kooperation mit dem Regionalverband Ruhr angestrebt. Gespräche über die endgültige Organisation und die Bildung eines Beirates werden mit allen Beteiligten in 2011 geführt. Konkrete ECCE-Projekte können zeitnah in Kooperation mit der wmr angegangen werden.

 

IV. Folgeprojekte mit neuen Profilen und Verpflichtungen werden von der RUHR.2010 GmbH nicht mehr begonnen. Die Gesellschaft wird sich vielmehr auf die finanztechnische und nachschussfreie Abwicklung des Kulturhauptstadtjahres konzentrieren.

 

V.  Wie nach § 15 RVR-Gesetz möglich, richtet der RVR einen eigenen Bereich Kultur und Sport ein. Er hat u.a. die Aufgabe, auf Grundlage der ?Eckpunkte? und des ?Masterplans Kultur? die im Kulturhauptstadtjahr entwickelte Zusammenarbeit und Kooperation der Kommunen und Kreise sowie der kulturellen Einrichtungen im Verbandsgebiet zu fördern und weiterzuentwickeln.

Zur Finanzierung der Aufgaben in diesem Bereich erklärt sich die RVR-Verbandsversamm­ung bereit, eine zweckgebundene Verbandsumlage von bis zu 2,4 Mio ? ab 2012 bereitzustellen. Dazu wird vorausgesetzt, dass

·  diese Leistungen der regionalen Kulturförderung nicht im Wege der Kommunalaufsicht gegen die lokale Kulturarbeit aufgerechnet werden.

·  das Land NRW sich in zumindest gleichem Umfang an der Finanzierung beteiligt.

·  die erfolgreiche dezentrale Kulturförderung der Kulturhauptstadt 2010 fortgesetzt wird.

Hierüber werden Gespräche mit dem Land NRW aufgenommen.

Kommentar des Webmasters:

Die Verbandsversammlung lehnte gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE den Antrag ab.

 

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