Antrag zum Wirtschaftsausschuss am 29. 05. 2012 TOP 8 Beteiligungsrichtlinien des RVR (Drucksache 12/0042-3)- Änderungsantrag
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
nach der Diskussion im Arbeitskreis Beteiligungsrichtlinien legt die Fraktion DIE LINKE im RVR folgende Änderungen der in der Drucksache 12/0042-3 aufgeführten noch strittigen Punkte ihres Antrages vom 7.6.2011 vor:
Beschlussvorschlag
Die Änderung zu Teil A 1.3.1 entfällt.
Zusätzlich soll Teil A 2.1.4 im ersten Satz wie folgt geändert werden:
Im Gesellschaftsvertrag soll zudem bestimmt werden, dass Geschäfte und Rechtshandlungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Aufsichts-/Verwaltungsrates bzw. der Zustimmung der Verbandsversammlungbedürfen (§§ 108 (5) und (6) sowie 115 GO). Hierzu ?
Zusätzlich soll Teil A 2.2.4 nach dem ersten Satz wie folgt ergänzt werden:
Die Mitglieder des Aufsichts-/Verwaltungsrates sollen sich regelmäßig fortbilden. Dazu soll im Gesellschaftsvertrag geregelt werden, dass jedem Mitglied des Aufsichts-/Verwaltungsrates die Kosten für die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, die der Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichts-/Verwaltungsrates dienlich sind, bis zu einer festzulegenden Höhe von der Gesellschaft ersetzt werden.
Die Änderung zu Teil A 2.9 entfällt. Stattdessen soll als 2.10 neu eingefügt werden:
2.10. Öffentlichkeit von Sitzungen des Aufsichts-/Verwaltungsrates:
Soweit rechtlich zulässig soll in den Gesellschaftsverträgen geregelt werden, dass Sitzungen des Aufsichts-/Verwaltungsrates öffentlich stattfinden. Die Öffentlichkeit ist nur dann auszuschließen, wenn dies zum Schutz berechtigter Geheimhaltungsinteressen Dritter oder zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des Unternehmens erforderlich ist.
Die Öffentlichkeit kann auch ausgeschlossen werden, wenn Auskunftspersonen nur in nichtöffentlicher Sitzung vor dem Aufsichts-/Verwaltungsrat aussagen wollen. Über den Ausschluss der Öffentlichkeit entscheidet der Aufsichts-/Verwaltungsrat mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Begründung:
Die Begründung der Punkte ergibt sich aus dem Rechtsgutachten, das unsere Fraktion in Auftrag gegeben hat und den anderen Fraktionen sowie der Verwaltung vorliegt.
Anmerkung des Webmasters:
Alle anderen Fraktionen stimmten gegen die eingebrachten Änderungen. Die bestehenden Anträge zu den Beteiligungsrichtlinien wurden seitens der Fraktion auch in den Verbandsausschuss (14.Juni 2012) und in die Verbandsversammlung (25.Juni 2012) eingebracht. In beiden Gremien wurden sie durch die anderen Fraktionen abgelehnt.
