Antrag zur Verbandsversammlung am 10.10.2011 zum TOP 2.4 "Entwurf des Klimaschutzgesetzes NRW"
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie die folgende Ergänzung der Stellungnahme des Regionalverbandes Ruhr in seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange zur Abstimmung zu stellen.
Der Text der Verwaltung zu § 9 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
?Bezüglich der Berichterstattung des Klimaschutzrates ist es nicht nachvollziehbar, warum eine ,Kann-Regelung? für Empfehlungen gewählt worden ist.Im Sinne der Zielsetzung des Gesetzentwurfes ist eine Verpflichtung dazu angemessen, da es ja vor allem darum geht, Handlungsperspektiven zu entwickeln. Der Klimaschutzrat hat zwei Mal in seiner Wahlperiode zu berichten.?
Begründung:
Da der Klimaschutzrat für die Dauer von fünf Jahren berufen wird, würde der Rat nach der vorliegenden Regelung im Rahmen seiner Berufungszeit nur einmal öffentlich vor dem Landtag berichten. Eine nur einmalige Bewertung des Umsetzungszustandes der Klimaschutzmaßnahmen erschwert aus unserer Sicht die Möglichkeit umfassend auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren und den Klimaschutzplan flexibel fortzuschreiben.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Freye, Eleonore Lubitz und Fraktion
Kommentar des Webmasters:
Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Landesregierung am 5. Oktober 2011 den Entwurf für ein Klimaschutzgesetz beschlossen hat. Der eingebrachte Gesetzesentwurf enthält wesentliche Änderungen, welche auch Gegenstand der Stellungnahme des RVR waren, wie die Berichtspflicht. Eine ausführliche Auswertung des Entwurfes erfolgt im vierten Sitzungsquartal.
