Dringlichkeitsantrag für die Verbandsversammlung am 13.12. 2010 - Erschwerniszulagen für Forstwirte
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, über die Aufnahme des folgenden Dringlichkeitsantrages in die Tagesordnung der Verbandsversammlung am 13.12. 2010 abstimmen zu lassen:
Die Verbandsversammlung fordert die Verwaltung auf, die Erschwerniszulagen für die Forstwirte nicht zu kürzen. Die alten tariflichen Regelungen werden weiter angewendet.
Begründung: Im TVöD ist eine neue Tabelle für Erschwerniszuschläge für Forstwirte vereinbart worden. Die neuen, niedrigeren Erschwerniszuschläge müssen allerdings nicht angewendet werden. Vielmehr heißt es im § 5 TVöD NRW: ?... gehen die Tarifparteien davon aus, dass es nicht notwendig oder grundsätzlich zu einer Korrektur von Pauschalierungsvereinbarungen über Erschwerniszuschläge kommen muss.?
Die Erschwerniszulagen machen für die Forstwirte bis zu 7,5 % ihres Einkommens aus. Durch die Kürzung hätten sie 100 ? bis 150 ? weniger. Der Haushaltskonsolidierungsbeitrag läge für den RVR bei 50.000 Euro / Jahr.
Auch wenn die ursprünglich nicht geplante Erhöhung der geplanten Besoldungsgruppenerhöhung für den Regionaldirektor und die Bereichsleiter nicht umgesetzt wird, ist von einer Kürzung dieser wichtigen Einkommensbestandteile der Forstwirte aus sozialen Gründen abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Freye, Eleonore Lubitz und Fraktion
Anmerkung des Webmasters:
Gegen die Stimmen der Linksfraktion hat die Verbandsversammlung beschlossen, dass dieser Dringlichkeitsantrag nicht auf die Tagesordnung kommt und nicht behandelt wird. Zur Begründung führte die SPD-Fraktionsvorsitzende Martina Schmück-Glock aus, "... dass es sich um eine Angelegenheit zwischen Tarifparteien handelt, die diese unter sich auszumachen haben. Die Politik hat hier nicht reinzureden."
