Anhörung zum Gesetz zur Übertragung der Regionalplanung für die "Metropole Ruhr" auf den Regionalverband Ruhr (RVR)
Stellungnahme der Fraktion Die Linke.PDS
Sehr geehrte Frau van Dinther,
die Fraktion Die Linke.PDS im Regionalverband Ruhr (RVR) ist zu keiner Stellungnahme aufgefordert worden. Wir können nicht ganz nachvollziehen, warum nicht, wollen aber kurzfristig wenigstens zu den Grundlinien des Gesetzentwurfes der Landesregierung Stellung nehmen. Soweit der Gesetzentwurf eine Stärkung des RVR vorsieht, begrüßen wir ihn. Insbesondere die Übertra-gung der Aufgaben der Regionalplanungsbehörden für das Gebiet des RVR auf den Verband ist ja auch in der Verbandsversammlung weitgehend unumstritten gewesen. In anderen Teilen halten wir den Gesetzentwurf für problematisch.
Wir werden uns dabei nicht an allen, aber an einem Teil der Fragen des Fragenkatalogs der Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Grüne orientieren.
1. RVR-Verbandsstrukturen
Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung soll der bisherige Vorstand des RVR durch einen Verbandsausschuss ersetzt werden. Ob diese Änderung zu mehr Effektivität der Arbeit führen wird, können wir nicht beurteilen. Wir halten die bisherige Zusammensetzung des Vorstandes jedoch insofern für problematisch, als er die Mehrheitsverhältnisse in der Verbandsversammlung nicht widerspiegelt.
Von den 12 Oberbürgermeistern und 4 Landräten, die neben den 5 Fraktionsvorsitzenden Mitglied des Vorstandes sind, gehören 13 der SPD an, nur 3 der CDU. Zusammen mit der Fraktionsvorsitzenden sind also 14 Mitglieder des 21-köpfigen Vorstandes Mitglieder der SPD, 4 der CDU. In der Verbandsversammlung selbst hat die SPD-Fraktion 30 Mandate, die CDU-Fraktion 28. Diese Mandate beruhen auf den Wählerstimmen, die die genannten Parteien bei der letzten Kommunalwahl erhielten. Der Wählerwille im Verbandsgebiet wird bei der derzeitigen Zusammensetzung des Vorstandes also nicht widergespiegelt.
Im Vergleich mit anderen Regionalverbänden in der Bundesrepublik Deutschland gibt es für die Zusammensetzung des Vorstandes des RVR unseres Wissens keinen ähnlichen Fall. In Stuttgart und Hannover sind die entsprechenden Gremien nach den Mehrheitsverhältnissen in der Verbandsversammlung zusammengesetzt.
Da die Aufgaben des Vorstandes sind zwischen denen eines Hauptausschusses nach der Gemeindeordnung und einem Verwaltungsvorstand angesiedelt. Nach der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung werden die Hauptausschüsse entsprechend den Stimmanteilen in den Stadträten zusammengesetzt. Verfassungen wie die süddeutsche Magistratsverfassung sehen ähnliches für die Magistrate als Verwaltungsvorstände vor. In einer Großstadt wie Frankfurt haben auch kleine Parteien Sitze im Magistrat.
Gegen die Änderung der Zusammensetzung des Vorstandes kann angeführt werden, dass das Ruhrgebiet eine polyzentrische Region ist und der Verband sich nicht um ein Zentrum gruppiert. Das ist zweifellos richtig, die Kooperation im Verbandsgebiet wäre auch zum Scheitern verurteilt, wenn sich eine oder mehrere Städte zum Zentrum erheben würde, zur ?Metropole in der Metropole?.
Trotzdem ist der Verband mehr, als die Zusammenfassung von 12 kreisfreien Städten und 4 Landkreisen. Es gibt durchaus sehr unterschiedliche Interessen in der Region, die einer Kooperation entgegenstehen. Nach unserer Auffassung ist die bisherige Zusammensetzung des Vorstandes in gewisser Weise eine Reminiszenz an die Konkurrenz im Verbandsgebiet selbst. Sie ist für zukünftigen Entwicklung der Region nicht förderlich.
Spätestens mit der Übertragung von Aufgaben der Kommunalaufsicht, wie sie sich aus der Übertragung der Regionalplanung auf den Verbandsdirektor ergeben, ist die Zusammensetzung des Vorstandes nicht mehr zu halten. Dann ist die Ersetzung des Vorstandes durch einen Verbandsausschuss sinnvoll. Wie in der Gemeindeordnung geregelt, müssten kleinere Fraktionen darin mit beratender Stimme vertreten sein.
Die bisherige Zusammensetzung des Vorstandes verträgt sich übrigens auch nicht mit der Verlängerung der Amtszeit der Oberbürgermeister/innen und Landräte und der Abschaffung der Stichwahl in der geplanten Reform der Gemeindeordnung. Beides lehnen wir allerdings aus anderen Gründen entschieden ab.
Aus unserer Sicht sind die geplanten Änderungen des RVR-Gesetzes in punkto Verbandsstruktur zu kritisieren, weil sie nicht weit genug gehen. Offensichtlich scheut die Landesregierung den Verband durch eine Direktwahl ihrer Mitglieder zu stärken. In Hannover und Stuttgart ist eine solche Direktwahl der Mitglieder der Verbandsversammlung, die parallel zu den Kommunalwahlen stattfindet, Praxis.
Gegenüber der bisherigen Entsendung der meisten Mitglieder der Verbandsversammlung durch die Stadträte der kreisfreien Städte bzw. die Kreistage hätten sie mehr Unabhängigkeit. Sie wären den Wählerinnen und Wählern in der gesamten Region verpflichtet. Insgesamt wäre eine Direktwahl der Mitglieder der Verbandsversammlung ein wichtiger Schritt zu mehr Demokratie, gerade unter dem Gesichtspunkt, dass der Verband hoheitliche Aufgaben übernehmen soll.
Um trotzdem die Einbindung der Kommunen und Landkreise zu gewährleisten, sollten die direkt gewählten Oberbürgermeister/innen und Landräte wie bisher ?geborene? Mitglieder der Verbandsversammlung bleiben. Gleichzeitig wäre es sinnvoll, ihnen besondere
Abschließend: Nicht nachvollziehen können wir die geplante Umsetzung der Änderung der Verbandsstruktur noch in der laufenden Legislaturperiode. Diese Absicht halten wir für rechtlich bedenklich, weil die vorgesehene Änderung natürlich nicht einfach Rechte erweitert, wie z.B. die bei der Änderung der Gemeindeordnung vorgesehene Verbesserung der Stellung von Fraktionen und Gruppen in den Räten und Kreistagen.
Die Geschwindigkeit, mit der die Landesregierung die Änderung der Vorstandsstruktur durchsetzen will, erklärt sich offensichtlich eher aus machtpolitischen Gründen, die mit der Sache nicht viel zu tun haben. Das lehnen wir ab.
2. Planungskompetenzen
Die Fraktion Die Linke.PDS im RVR begrüßt wie alle anderen Fraktionen in der Verbandsversammlung die nach der Kommunalwahl 2009 vorgesehene Erweiterung der Planungskompetenzen des RVR. Schon der Siedlungsverband Ruhr (SVR) hatte bis 1975 ähnliche Kompetenzen, die der Region so in gewisser Weise wieder zurückgegeben werden.
Wir halten es für einen wichtigen Fortschritt, dass der Verband in Zukunft eigenverantwortlich über Fragen der Freiraum-, Gewerbe- und Wohnsiedlungsflächenplanung, über Förderprogramme und -maßnahmen des Landes von regionaler Bedeutung auf den Gebieten Städtebau, Wohnungsbau, Schul- und Sportstättenbau, Krankenhausbau, Verkehr, Freizeit- und Erholungswesen, Landschaftspflege, Wasserwirtschaft, Abfallbeseitigung und Altlasten, Kultur und Tourismus entscheiden können soll. Durch die Übertragung hoheitlicher Aufgaben in diesen Bereichen wird der RVR sein Gesicht grundlegend verändern.
Neu bedacht werden muss allerdings die bisher als Experimentierklausel bis 2009 im Landesplanungsgesetz (LplG) vorgesehene Regelung, nach der sich Städte zu Planungsgemeinschaften zusammenschließen können, um in eigener Regie Flächennutzungspläne zu erstellen. Dass diese Änderung gerade für Kommunen im Ruhrgebiet wichtig war, zeigt die Bildung einer Planungsgemeinschaft durch die Städte Oberhausen, Mülheim, Essen, Gelsenkirchen, Bochum und Herne. Diese Planungsgemeinschaft ist sinnvoll und notwendig, um an den ineinander übergehenden Stadtgrenzen dieser Städte aufeinander abgestimmte Planungen entwickeln zu können.
Die Planungsgemeinschaft überschreitet die Grenzen aller drei Regierungsbezirke. Allein das macht deutlich, dass die bisherigen Regierungsbezirksgrenzen ein Hemmnis für die Entwicklung der Region sind.
Wir sind grundsätzlich dafür, ein solches Nebeneinander von gemeinsamer Flächennutzungsplanung und Regionalplanung aufrecht zu erhalten. Immerhin hätte der RVR auch in diesem Fall Planungskompetenzen für die anderen 7 kreisfreien Städte und 4 Landkreise. Allerdings müßte es für den RVR Möglichkeiten geben, in Konfliktfällen zumindest auf die Zusammensetzung von Planungsgemeinschaften Einfluss zu nehmen. Damit könnte verhindert werden, dass die Randgebiete des Verbandes von der Entwicklung von gemeinsamen Planungen im Kern des Verbandsgebietes abgekoppelt werden.
Wir teilen ansonsten die in der Stellungnahme der Verbandsversammlung enthaltene Auffassung, dass bei den Zuständigkeiten des ?Regionalrates Ruhr? gem. § 9 Abs. II bis V LPlG die administrative Funktion des RVR anstelle der bzw. neben den Bezirksregierungen stärker einbezogen werden sollte. Die Übertragung hoheitlicher Aufgaben setzt voraus, dass die dazu notwendige Personal- und Finanzausstattung ebenfalls übertragen wird. Hier muss unbedingt das Konnexitätsprinzip Anwendung finden, gegebenenfalls auf dem Wege der Übertragung von Landeszuweisungen an den Verband. Solche Landeszuweisungen gibt es bisher ja nicht.
Darüber hinaus muss die Frage der Freiwilligkeit der Mitgliedschaft im Verband überprüft werden. Sinnvoll wäre es vermutlich, bestimmte Fristen zu setzen, in denen sich die Mitgliedskommunen und -landkreise entscheiden müssen. Alles andere ist schwierig, wenn der Verband auch hoheitliche Aufgaben erhält.
