Anwohnerrechte gegen Feinstaubbelastung gestärkt - Bundesverwaltungsgericht ermöglicht neuen Anlauf zur Umweltzone
Die Fraktion DIE LINKE. im Regionalverband Ruhr (RVR) begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zum Schutz der Anwohner stark befahrener Straßen. Diese haben nun die Möglichkeit, ihr Recht auf saubere Atemluft gerichtlich durchzusetzen. Alle Einwohnerinnen und Einwohner müssen auch dort vor zu hohen Feinstaubbelastungen geschützt werden, wo es noch keinen landesweiten Aktionsplan gibt.
"Das Urteil ist ein Signal für einen neuen Anlauf zur Umweltzone Ruhrgebiet", erläutert Fraktionssprecher Wolfgang Freye. "Es wird nun endgültig Zeit, dass Landesumweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) Farbe bekennt. Dazu gehört, dass er einem Regierungspräsidenten die Planungshoheit für das Projekt überträgt und die Eigenmächtigkeiten des Arnsbergers Regierungspräsidenten Helmut Diegel (CDU) unterbindet. Feinstaub hält sich nicht an Stadtgrenzen, wir brauchen eine Umweltzone für die Region."
Uhlenberg hatte bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie "Saubere Luft" im Februar dieses Jahres im RVR angekündigt, dass die Landesregierung in spätestens drei Wochen einen der drei für das Ruhrgebiet zuständigen Regierungspräsidenten mit der Planung und Umsetzung einer großräumigen Umweltzone für das Revier betrauen würde. Bis heute ist dies nicht geschehen und Helmut Diegel macht bei jeder Gelegenheit Front gegen die "Umweltzone Ruhr". An der schwer belasteten "Brackeler Straße" in Dortmund ließ er "die kleinste Umweltzone Europas" einrichten, wie Umweltschützer sie spöttisch nennen. Die Sinnlosigkeit dieser "Insellösung" wurde von der Fraktion DIE LINKE im RVR bereits in der Vergangenheit kritisiert.
"Die Äußerung von Simone Raskob, der Essener Umweltdezernentin, dass Essen von dem Urteil nicht betroffen wäre, kann ich so nicht teilen", erklärt Wolfgang Freye weiter. "Die Aktionspläne an der Gladbecker und der Hombrucher Straße sind ebenfalls Insellösungen, die nicht wirklich helfen. Im Übrigen kommt die Gladbecker Str. trotz des Aktionsplanes auf mehr als die erlaubten 35 Grenzwertsüberschreitungstage. Und darum sollten die Anwohner ihre Möglichkeiten nutzen und ihr Recht auf saubere Luft einklagen."

