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IHK sollte ihre Querschüsse endlich beenden - Panikmache gegen Umweltzone hilft nicht ? Bund gefordert

Die Fraktion DIE LINKE im Regionalverband Ruhr (RVR) kritisiert die erneuten Versuche der In-dustrie- und Handelskammer (IHK) Dortmund, mit Panikmache die Einführung einer großräumigen Umweltzone zu verhindern. Anlass ist eine Berechnung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, nach der rund ein Drittel der im Ruhrgebiet angemeldeten LKW-Flotte in einer Umweltzone nicht mehr fahren dürfte.

?Die IHK vermengt wider besseren Wissens Fakten und Fiktion?, erklärt Wolfgang Freye, Sprecher der Fraktion DIE LINKE im RVR. ?Das Ziel der Umweltzone sind nicht Fahrverbote, sondern die Modernisierung der Fahrzeugflotte im Ruhrgebiet, insbesondere die Nachrüstung der Diesel-,Stinker? mit den entsprechenden Filtern. Obwohl die Feinstaubproblematik lange bekannt ist, hat die Wirtschaft die Nachrüstung verschlafen. Das darf nicht zu Lasten der Menschen gehen, die in der Region leben.? Nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE im RVR sollte sich die IHK Dortmund an der Suche nach Lösungsmöglichkeiten beteiligen, statt mit völlig überzogenen Schreckensszenarien die sachliche Diskussion zu blockieren.

 Lösungsmöglichkeiten können sowohl begrenzte Ausnahmeregelungen umfassen wie auch direkte finanzielle Hilfen zur Nachrüstung und Modernisierung, um übermäßige Härten oder gar Firmenpleiten zu verhindern.     

?Dabei ist auch die Bundesregierung gefordert, die es seit Jahren scheut, Auflagen für die Automobilindustrie zu erlassen,? so Wolfgang Freye weiter. ?Den Ländern, Regierungspräsidenten und Kommunen, die für die Einhaltung der seit dem letzten Jahr gültigen Feinstaubrichtlinie der EU zuständig sind, bleibt mit der Einrichtung der Umweltzonen nur ,Flickschusterei?. Das kann nicht angehen, so dringend die Einrichtung einer Umweltzone Ruhr auch ist.?      

Letzten Endes müssen die Grenzwerte der EU für Feinstaub und ab 2010 auch für Stickstoffdioxid (NO2) eingehalten werden. Zur Feinstaubproblematik gibt es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das ebenfalls den Handlungsbedarf aufzeigt. Nach diesem Urteil hat jeder Einwohner ein Recht auf saubere Atemluft. Dieses Recht wird in Ballungsgebieten wie dem Ruhrgebiet nur flächendeckend umgesetzt werden können.       

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