Gute Entscheidung des Verfassungsgerichts!

Wolfgang Freye

Abschaffung der OB-Stichwahl in NRW war verfassungswidrig

 

DIE LINKE im Regionalverband Ruhr (RVR) freut sich über die heutige Entscheidung des Landesverfassungsgerichts in Münster zur Abschaffung der Stichwahl für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Nordrhein-Westfalen. Danach widerspricht die Abschaffung den Grundsätzen des demokratischen Rechtsstaats. Nach der Einführung einer 2,5 %-Klausel für die Räte ist das die zweite Schlappe von Schwarz-Gelb vor dem Landesverfassungsgericht.

„Ich finde die Entscheidung des Verfassungsgerichts gut,“ so Wolfgang Freye, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im RVR und Ratsmitglied in Essen. „Das Urteil ist eine kräftige Ohrfeige vor allem für die CDU, die sich von der Abschaffung der Stichwahl gerade in den Großstädten Vorteile versprochen hat. Ich hoffe, es ist nun endlich Schluss damit, dass eine Koalition im Landtag versucht, sich das Wahlrecht so zurecht zu schnitzen, wie es ihr gerade nutzt. Die FDP hat dabei vollständig versagt, denn sie war eigentlich immer für die Stichwahl. Diese Position hat sie einem Deal mit der CDU geopfert.“

Das Landesverfassungsericht hat klargestellt, dass es nicht nur auf die relative Mehrheit der Kandidatinnen und Kandidaten zum Bürgermeister bzw. zur Oberbürgermeisterin ankommt, sondern auch auf die allgemeine demokratische Legitimation, die oft erst im zweiten Wahlgang durch die absolute Mehrheit erreicht wird.

DIE LINKE im RVR ist dafür, das Urteil umgehend im Kommunalwahlrecht umzusetzen.

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