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Verbandsversammlung am 10. Oktober 2011 - Redebeitrag von Wolfgang Freye zum TOP 2.4. " Entwurf des Klimaschutzgesetzes" zu unserem Antrag "Ergänzung der Stellungnahme des Regionalverbandes Ruhr in seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange"

Wolfgang Freye

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

 

ich will hier jetzt keine Grundsatzdiskussion um das Klimaschutzgesetz des Landes führen. Wir begrüßen die Stellungnahme des RVR ausdrücklich und halten sie für ausgezeichnet. Wir wissen, dass das viele Umweltverbände und viele, die sich seit langem mit den Fragen beschäftigen, um die es im Klimaschutzgesetz geht, genauso sehen. Bei unserem Antrag geht es eigentlich nur um zwei Änderungen.

Wir wollen eine etwas häufigere Berichterstattung, nämlich zweimal in der Wahlperiode des Klimaschutzrates von fünf Jahren, statt nur einmal. Außerdem wollen wir, dass die Abgabe von Empfehlungen in Hinblick auf die Verbesserungen des Klimaschutzes etwas schärfer gefasst wird. Deswegen haben wir die Ergänzung zur Stellungnahme der Verwaltung vorgeschlagen, die noch einmal unterstreichen soll, wie wichtig dies für die Entwicklung unseres Landes ist.

Aus unserer Sicht ist es, dass will ich ausdrücklich hinzufügen, ziemlich absurd zu sagen, dass das Klimaschutzgesetz den Interessen der Wirtschaft des Landes widersprechen würde oder das es womöglich Ansiedlungen verhindern würde. Das können wir uns nicht vorstellen, weil der Punkt doch der ist: Nordrhein- Westfalen und die Wirtschaft Nordrhein- Westfalens steuern seit vielen Jahren um und setzen andere Schwerpunkte. NRW ist nach wie vor ein führendes Energieland in der BRD und in Europa. Das  demonstriert es auch dadurch, dass die ökologischen und umweltfreundlichen Industrien sich ausweiten, gefördert werden und durchaus viel Geschäft versprechen, für die die darin investieren. Insofern geht es darum, dass auch durch das Klimaschutzgesetz etwas gesteuert wird, etwas gefördert wird, was in der Wirtschaft umgesteuert wird. Wer in der Vergangenheit die zukünftigen Aufgaben  n i c h t  verschlafen hat, wie manches Unternehmen, wie das die vier großen Energiekonzernen getan haben, der wird damit ganz gut zurecht kommen und wird auch neue Geschäftsfelder entdecken.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

Wortmeldung zwei innerhalb der Debatte zur Notwendigkeit des Klimaschutzgesetzes:

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

ich habe manchmal den Eindruck, ich bin hier in einem anderen Film, als andere hier in dem Raum. Denn wenn man über das Problem Klimaschutz redet, muss man doch folgendes feststellen, dass nämlich in Nordrhein- Westfahlen allein ein Drittel der in der Bundesrepublik erzeugten CO2 Gase, der Treibhausgase, hier erzeugt werden. Ein Drittel, das ist mehr als der Bevölkerungsanteil und viel mehr als das, was die Größe des Bundeslandes ausmacht. Die Folge für die Wirtschaft wird sein, dass bis 2050 Klimaschäden von bis zu 800 Mrd. ? auf uns zukommen. Die kommen dann wahrscheinlich nicht auf die Industrie, auf die großen Energiekonzerne zu, die sich ihre Taschen in den letzten Jahrzehnten reichlich vollgemacht haben. Sondern die kommen dann auf die Allgemeinheit zu, auf das Land Nordrhein-Westfalen allein 70 Mrd. ?. Das sind keine Berechnungen von Umweltverbänden. Das ist eine Berechnung des Deutschen Institutes für Wirtschaft, also einer unternehmensnahen Institution und Einrichtung. Wenn ich weiß, dass 30 % des Stroms hier erzeugt werden und ein Viertel der deutschen Endenergie sowie 40 %  des Industriestroms auch hier in Nordrhein- Westfalen verbraucht werden, dann weiß ich tatsächlich auch: Wir haben eine besondere Verantwortung hier in Nordrhein- Westfalen, eine besondere Verpflichtung, etwas zu tun, was Klimaschutz angeht. Deshalb finden wir als Linke das Anliegen, die Vorlage der Landesregierung für ein Klimaschutzgesetz vollständig berechtigt.

Wenn ich mir jetzt die wirtschaftliche Situation hier ansehe, dass was ich vorhin schon gesagt habe: Es gibt ja eine Öko- Industrie, doch wer betreibt diese? Es sind: Kleinunternehmen, Ingenieure, Mittelständler. Die großen Industrieunternehmen, die vier großen Energiekonzerne, die wirklich viel Geld verdient haben, so wie RWE, die jedes Jahr steigende Gewinne vermelden, die steuern einfach nicht um. Die haben es einfach verpennt! Das Problem ist, dass wir als Linke überhaupt nicht einsehen, dass wir diese Entwicklung in irgendeiner Form honorieren sollen. Da müssen klare Regelungen getroffen werden.

Wir stimmen Herrn Prof. Finke ausdrücklich zu, dass es aus unserer Sicht notwendig wäre, den Klimaschutzplan gleichzeitig mit dem Gesetz zu verabschieden. Er gehört praktisch zu dem Klimaschutzgesetz. Das ist tatsächlich eine berechtigte Kritik, dass die Ziele in dem Gesetz zu schwammig und zu allgemein, nicht konkret genug gehalten sind. Das ist Übrigens auch einer der wichtigen Bestandteile der Kriterien des Verbandes. Insofern haben wir gesagt, dass ist eine Stellungnahme, die aus unserer Sicht recht weitgehend ist und die den Interessen und Auffassungen der Umweltverbände und dem was dort diskutiert wird, relativ nahe kommt. Das finden wir gut.

Wo ich nicht vollständig durchblicke, dass ist die Frage der Berichts- und Empfehlungspflicht, zu der wir den Antrag gestellt haben. Was sind da für Veränderungen bezogen auf die Berichtspflicht in dem jetzt vor fünf Tagen eingebrachten, neu vorgelegten Gesetz vorgesehen? Wir würden an dem Punkt die Verwaltung bitten dies zu erläutern. Was hat sich da tatsächlich geändert?

Denn vielleicht ist es ja tatsächlich so, dass das, was wir mit der zusätzlichen Antragstellung zur Stellungnahme des RVR wollen, dadurch erledigt wäre. Ich kann es im Augenblick nicht beurteilen und bitte deshalb die Verwaltung die Frage zu beantworten.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

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