Verbandsversammlung am 13.12.2010 - Redebeitrag von Olaf Jung zum TOP 1.7. - Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster (Teilabschnitt Emscher-Lippe) Kraftwerksstandort in der Stadt Datteln
Sehr geehrter Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,
lassen Sie mich mit einem Zitat beginnen:
?Der Neubau von Kohlekraftwerken kommt nur langsam voran. Der Protest der Anlieger führt dazu, dass alte Kohlekraftwerke länger als nötig die Umwelt verschmutzen?, so Manfred Lennings, Chef der Gutehoffnungshütte in Oberhausen, im Dezember 1980.
Vor dem Hintergrund der hohen Kohlenmonoxid, Schwefel- und Stickoxid Belastungen zu dieser Zeit, dem Waldsterben, dem sauren Regen und der Smog-Alarme - gerade auch in unserer Region - ist diese Meinung heute noch nach zu vollziehen. Es gab damals Orte im Ruhrgebiet, da wurde der Staub- und Aschenniederschlag in mm pro Tag gemessen. Der Gesetzgeber hat 1983 reagiert und mit der Großfeuerungsanlagenverordnung die Grundlage für emissionsarme Kohlekraftwerke gelegt. Die Probleme von damals sind heute weitgehend gelöst, stattdessen steht heute der Klimaschutz und damit die Reduzierung des CO2 Ausstoßes im Fokus. Wer heute noch mit den Argumenten von vor 30 Jahren argumentiert, an dem ist das letzte Jahrzehnt offensichtlich spurlos vorüber gegangen.
Doch worum geht es hier im Kern? Der Wunsch eines großen Konzerns nach Planungssicherheit steht mit dem Bundes- und Landesrecht in Konflikt. In der Diskussion hat man aber oft den Eindruck - es wird auch in der Presse so dargestellt - als es stünde hier Klimaschutz gegen Rechtssicherheit. Tatsächlich ist es so, dass Klimaschutz und Rechtssicherheit die bestimmenden Themen im Fall Datteln IV sind, man muß sie aber unabhängig voneinander betrachten.
Lassen Sie mich zunächst zur Rechtssicherheit kommen. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in seinem Urteil am 3.09.2009 festgestellt, dass der EON-Wunsch nach Planungssicherheit im Konflikt mit den Interessen des Allgemeinwohls, hier die Anwohner des Kraftwerks steht. Es ist im Wesentlichen eine Auseinandersetzung von wirtschaftlichen Privatinteressen gegen das Gemeinwohl.
Die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens für das Kraftwerk Datteln IV, für das es - wie wir heute wissen - nie eine rechtsgültige Baugenehmigung gab, ist ein großes, unserer Meinung nach ein zu großes Zugeständnis an EON. Der RVR überdehnt hier, so sehen wir es, seinen Ermessensspielraum. Zudem ist es für die Koalitionsfraktionen ein gewagtes Spiel, die Entscheidung auf die lange Bank zu schieben, in dem neue Gutachten eingefordert werden. Wer soll hier noch an ein ergebnisoffenes Verfahren glauben. Das Kraftwerk Datteln IV ragt - quasi als ein zu Materie gewordener Sachzwang - zwischen Waltrop und Datteln stolze 180 m in die Höhe, auch von weitem nicht zu übersehen.
DIE LINKE macht das nicht mit! Wir wollen das alle gleich behandelt werden. Die Anwohner die vor dem OVG den Baustopp für Datteln IV erwirkt haben, haben den gleichen Anspruch auf Rechtssicherheit wie EON.
Meine Damen und Herren,
zu große Nähe von Unternehmen, Verwaltung und Politik ist ungesund für die Demokratie und die Gesellschaft.
Wie wollen Sie den Bürgern, die die volle härte des Verwaltungshandelns zu spüren bekommen, etwa:
· weil sie ohne Genehmigung ein Gartenhaus gebaut haben,
· die Garage ein Stück in die nicht bebaubare Fläche hineinragt oder
· das Dach nach dem Einbau der Wärmedämmung einige Zentimeter zu hoch ist
diese Art von Gerechtigkeit erklären? Wenn jemand ein Haus so baut wie es ihm gefällt, hat er auch nicht die Möglichkeit mit der zuständigen Behörde darüber zu verhandeln. Im Zweifel gilt dann ?Knapp daneben ist auch vorbei? und so ist es auch richtig und rechtssicher.
Doch zurück zu Datteln IV, dem Kraftwerk bei dem im späteren Betrieb weniger Menschen in Lohn und Brot stehen, als beim derzeitigen alten Kohlekraftwerk. Der Werdegang des Kraftwerks Datteln IV hat unser gesamtes demokratisches Rechtssystem auf vielen Ebenen ignoriert. Es reicht nicht aus wenn ein Projekt politisch gewollt ist, es muß auch rechtlich auf einem einwandfreiem Fundament stehen. Dieses Fundament erst im nachhinein zu installieren, halten wir für nicht möglich.
Meine Damen und Herren,
lassen Sie mich jetzt noch ein paar Worte zum Klimaschutz sagen. Erstaunt sind wir darüber, dass von EON Altkraftwerke bei der CO2 ?Bilanz von Datteln IV in Abzug gebracht werden. Der Abriss des Kraftwerkblocks Scholven D und die Stilllegung der Kraftwerke Datteln I-III, Schamrock und Gustav Knepper C bis ende 2012 sind die direkte Folge der Großfeuerungsanlagenverordnung von 1983. Den CO2-Ausstoß dieser Kraftwerke dem CO2 Kontingent des neuen Kraftwerks Datteln IV zuzurechnen ist schlicht und einfach unredlich. Wer sich die Welt so schönredet zeigt damit, dass er den Klimaschutz nicht ernst nimmt.
Ein Unternehmen, das heute noch unvermindert auf Kohlekraftwerke mit Importkohle als Brennstoff setzt, kann sich ganz sicher nicht als modernes und zukunftsfähiges Unternehmen bezeichnen. Solche Kraftwerke sind reine Abschreibungsobjekte geworden, sie sind auch für die Versorgungssicherheit im Land ohne Bedeutung. Auch mit hochmodernen Kraftwerken wie Datteln IV werden endliche Rohstoffe und das Geld der Stromkunden wortwörtlich durch den Kühlturm verpulvert. Die hohen Energieverluste und der massive Ausstoß von CO2 gegenüber regenerativen Energiequellen, die CO2 neutral sind und bei denen während des Betriebes keine endlichen Rohstoffe verbraucht werden, ist volkswirtschaftlich nicht mehr darstellbar.
Wäre EON ein Unternehmen, dass den Klimaschutz ernst nimmt, dann müsste es offensiv um Fernwärme-Kunden werben, EON müsste höhere Beträge in erneuerbare Energien investieren anstatt ins Auslandsgeschäft und neue konventionelle Kraftwerke wären deutlich kleiner bei einem viel höheren Wirkungsgrad.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

