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Verbandsversammlung am 20.Juni 2011 ? Redebeitrag von Wolfgang Freye zum TOP 1.5 ? 7.Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster (Teilabschnitt Emscher- Lippe) Kraftwerksstandort in der Stadt Datteln

Wolfgang Freye
Wolfgang Freye

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich denke eines steht fest: Drei Parteien hier in der Verbandsversammlung und auch im Landtag stehen zu ihrer Linie. Das sind die CDU und die FDP, die immer für den Bau des Kraftwerkes in Datteln waren und das sind wir, DIE LINKE, die immer dagegen war.

Zwei andere Parteien, die Mehrheitsparteien hier in der Verbandsversammlung, SPD und Grüne, sind sich intern nicht einig. In der SPD ist es zumindest der Verband in Waltrop, der massiv Druck gegen den Weiterbau und die Vollendung des Kraftwerkes macht. Bei den Grünen muss man ja angesichts der Situation, die sich in den letzten Monaten entwickelt hat, sagen: Ihr, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, seid einfach nur noch unberechenbar und wenig glaubwürdig.

Es geht natürlich um die Lex e.on bei dieser Entscheidung, die heute hier zu treffen ist, natürlich geht es darum! Frau von der Beck hat vorhin gesagt, darum ginge es überhaupt nicht. Wenn man aber sagt: Es wird nicht über ein Zielabweichungsverfahren entschieden, ist das formell zwar richtig. Inhaltlich sagen aber alle, dass ohne ein Zielabweichungsverfahren eine Regionalplanänderung nicht sicher zu machen ist. Auch Herr Dr. Kment sagt das. Wer heute mit ?Ja? stimmt, stimmt indirekt also auch für die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens.

Das ist so, auch wenn Dr. Kment in seinem Gutachten zu ganz anderen Schlüssen als das Gutachten der Deutschen Umwelthilfe kommt. Das Gutachten der Deutschen Umwelthilfe sagt ausdrücklich, dass es nicht möglich ist, die Fragen, um die es hier geht, mit einem Zielabweichungsverfahren zu ändern.

Wenn in einer für heute schon vorbereiteten Pressemitteilung der Grünen gesagt wird ? ich habe sie vorhin zufällig gesehen ? ?Wir verbiegen nicht das Recht, wir wenden es an?, so täuscht auch diese Aussage darüber hinweg, dass es bei dem Regionalplanänderungsverfahren natürlich um Änderungen der Grundlagen des Planungsrechtes, nämlich der Landesplanung, geht. Auch das bestreitet zum Beispiel Herr Dr. Kment überhaupt nicht. Bei der Frage ?Ist das überhaupt möglich??, gehen die Meinungen wieder auseinander. Das Gutachten der Deutschen Umwelthilfe sagt nein.

D. h. also, es geht heute durchaus um eine Lex e.on und es geht darum, im Nachhinein massive Fehler zu heilen, die im ersten Bebauungsplanverfahren auch durch die zuständige Bezirksregierung gemacht worden sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

um eins geht es allerdings nicht. Es geht hier nämlich heute nicht um Industriepolitik, es geht nicht um die Energiewende und es geht auch nicht um Versorgungssicherheit.

Es geht tatsächlich darum, wie das Planungsrecht hier angewendet wird. Es geht um die Frage, ob das Planungsrecht auch Sicherheiten bieten soll für Anwohnerinnen und Anwohner oder ob es nur Sicherheit bieten soll für Investoren, die letzten Endes aus Gründen der Profitmaximierung ein neues Kraftwerk bauen wollen. Denn darum geht es e.on doch und um nicht anderes!

Genau um diese Frage geht es hier.

Man muss ja feststellen, dass das erste Bebauungsplanverfahren wirklich kläglich vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert ist. Das bisherige Verfahren war rechtswidrig. Es ist übrigens von Akteuren gemacht worden, die damals bei der Bezirksregierung Münster waren und heute hier wieder im Verband im Spiel sein werden. Insofern hab ich auch da ein bisschen Bedenken, dass es gut läuft.

Wenn man sich anguckt, dass e.on trotzdem gebaut hat, so hat dass nur damit etwas zu tun, dass e.on sich gedacht hat: ?Wir werden schon Recht kriegen vor Gericht!? Und der Konzern hat gebaut. Das ist ein ganz anderes Vorgehen als es zum Beispiel der RWE-Konzern in der Regel macht. RWE wartet in der Regel, bis das Planungs- und Baurecht tatsächlich besteht.

E.on hat gesagt, wir setzen Fakten und setzten da letzten Endes einen ?Schwarzbau? hin, der jetzt da steht und der natürlich mit der enormen Investitionslast, die da drin steckt ? man hat ja schon über eine Milliarde ? verbaut ? natürlich auch einen gewissen politischen Druck ausübt. Das ist ?Arroganz der Macht?.

Entscheidend ist aus unserer Sicht Folgendes:

Der e.on-Konzern kann keinerlei Rechtsanspruch geltend machen. Das hat mein Kollege Olaf Jung eben schon einmal betont. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Einleitung eines Planänderungsverfahrens und es gibt auch keinen Rechtsanspruch eines Investors auf die Einleitung von Zielabweichungsverfahren.

Insofern hätte die Anfrage von e.on an den Verband, ob er ein erneutes Regionalplanänderungsverfahren einleiten will und kann, um praktisch den Bau nachträglich noch genehmigen zu lassen, das Baurecht vor Ort ändern zu lassen, ganz einfach mit einem Dreizeiler beantwortet werden können: ?Nein, das wollen wir nicht. Das tun wir nicht: Das machen wir nicht, weil wir nicht einsehen, dass im Nachhinein an den rechtlichen Grundlagen durch Zielabweichungsverfahren oder was auch immer gerüttelt wird.?

Es hätte kein Rechtsanspruch bestanden, das heißt e.on hätte die Nichteinleitung eines Regionalplanänderungsverfahrens nicht durch eine Klage erzwingen können.

Die Mehrheit dieser Verbandsversammlung will trotzdem dafür stimmen. Das ist letzten Endes eine politische Entscheidung. Diese Entscheidung steht auch in einem deutlichen Widerspruch zu dem, was Frau Kraft immer wieder betont hat, zu dem, was in der Rot- Grünen Koalitionsvereinbarung auf Landesebene steht. Denn dort steht drin: Datteln ist eine Rechtsfrage und keine politische Frage und wir ?verbiegen? das Recht nicht nachträglich durch politische Entscheidungen um diesen Bau zu ermöglichen.

Was stattfindet ist letzten Endes eine politische Entscheidung, die heute hier getroffen werden soll. Will man die Einleitung eines Regionalplanänderungsverfahrens oder nicht?

Ich persönlich glaube, dass damit noch längst nicht aller Tage Abend ist. Es sind ja auch Klagen von Städten wie Waltrop angekündigt worden, die sich auch rechtlich dagegen wehren werden. D.h. ob das Kraftwerk letzten Endes eine Genehmigung erhält oder nicht, ist fraglich.

Das Einzige was durch die Entscheidung heute sicher ist, dass sich die Diskussion, die Auseinandersetzung noch lange, lange hinziehen wird. Das geht zu Lasten der Anwohnerinnen und Anwohner, die in einem wirklich beispiellosen Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht recht bekommen haben und denen man jetzt nicht sagt: O.K., das war es dann, lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Stattdessen verlängert man den Prozess, verzögert ihn und will mit allen Mitteln versuchen, dass e.on seine Investition in Datteln doch noch durchsetzen kann.

Das ist eine politische Entscheidung. Die haben Sie zu verantworten, wir werden sie nicht mittragen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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