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Verbandsversammlung am 25. Juni 2012- Redebeitrag von Olaf Jung zum TOP 1.4 7. Regionalplanänderung für den GEP TA Emscher- Lippe- Kraftwerksstandort Datteln - Sachstand

Olaf Jung
Olaf Jung

Sehr geehrter Vorsitzender,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit der Entscheidung vom Juni 2006 hat die letzte schwarz- gelbe Landesregierung eine umfassende Neustrukturierung der Landesverwaltung NRW beschlossen. Zum Jahr 2007 wurden in Nordrhein-Westfalen durch das ?Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur? die Staatlichen Umweltämter aufgelöst. Die Aufgaben der Staatlichen Umweltämter wurden auf die Bezirksregierung übertragen, soweit nicht für einzelne Aufgaben spezielle Zuständigkeitsregelungen bestanden.

Die Staatlichen Umweltämter waren 1994 aus der Zusammenlegung der Gewerbeaufsichtsämter und der Staatlichen Ämter für Wasser- und Abfallwirtschaft hervorgegangen. In NRW gab es zehn Staatliche Umweltämter, drei davon im Verbandsgebiet. Diese Behörden waren vor Ort in den Bereichen Wasser, Boden, Luftreinhaltung, Lärmschutz tätig und für Genehmigungen nach dem Bundes Immissionsschutz Gesetz zuständig.

Unter dem Motto "Mehr Eigenverantwortung statt Staat" wurde damals die Umweltverwaltung in Nordrhein-Westfalen zerschlagen. Ziel war es, Aufgaben möglichst ganz aufzugeben oder an die Kommunen sowie an Privatunternehmen zu übertragen. Nur ein  kleiner Bereich an Aufgaben wurde noch durch die Landesbehörden wahrgenommen. Die Gesamtplanung eines Großprojektes, wie des Kraftwerks in Datteln, wurde in viele vermeintlich  'eigenständige' Verfahren aufgeteilt. Damit wurde eine sachgerechte umfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung vermieden und die Beteiligung der Öffentlichkeit wesentlich erschwert. Die Kommunen dagegen wurden mit einer Vielzahl neuer Aufgaben belastet, die nicht nur fachliche Herausforderungen mit sich bringen. Da die Bediensteten der Kommunalverwaltungen weit stärker als die Mitarbeiter der Landesbehörden unter dem Einfluss der örtlichen Politik stehen, war doch absehbar, wie Abwägungen bei Entscheidungen über größere Investitionsvorhaben ausfallen werden.

Meine Damen und Herren,

was hat die neue Landesregierung aus diesem Genehmigungs-Desaster gelernt?

Hier hilft ein Blick in den Koalitionsvertrag: ?Wir verpflichten uns, Mensch und Umwelt in NRW nachhaltig zu schützen. Die Menschen erwarten zu Recht einen handlungsfähigen Staat, der sie wirksam vor gesundheitlichen Umweltgefahren schützt, die natürlichen Lebensgrundlagen bewahrt und aktiv die notwendigen Zukunftsweichen stellt.?

Wie die Umweltverwaltung aber konkret reformiert werden soll, darüber erfährt man im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung außer Allgemeinplätzen wie Innovationskraft und Ideenreichtum, nichts. Wenn Nordrhein-Westfalen und das Ruhrgebiet ein Industriestandort bleiben soll, dann benötigt man für Großprojekte aber eine Fachverwaltung, die solche Genehmigungsverfahren konzentriert und für einen bürgernahen Interessenausgleich sorgt. So können Probleme schon in einer frühen Planungsphase erkannt werden, Planungsdesaster wie im Fall Datteln IV werden vermieden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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