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Verbandsversammlung am 25. Juni 2012- Redebeitrag von Wolfgang Freye zum TOP 2.8 Beteiligungsrichtlinien des Regionalverbandes Ruhr

Wolfgang Freye

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

die Diskussion um die Beteiligungsrichtlinien beschäftigt uns jetzt exakt seit März 2010. Vor zwei Jahren und drei Monaten hat die Verwaltung nämlich das erste Mal eine komplette Vorlage vorgelegt für die Neufassung der Beteiligungsrichtlinien.

Es ist schon viel Zeit verstrichen und ich muss im Nachhinein sagen, dass ich es nicht richtig nachvollziehen kann, wieso wir für diese Diskussion so lange gebraucht haben. Sicherlich, es gab einen Wechsel in der Verbandsspitze, der einiges verzögert hat. Aber so richtig nachzuvollziehen ist das nicht. Die Änderungsanträge die es gab, zumindest die von der FDP und die von uns, sind schon lange eingebracht worden. Auch sie liegen mittlerweile seit über einem Jahr vor.

Einzelne Punkte unseres Änderungsantrages sind übernommen worden, zum Beispiel in Punkt 2.2.8 eine stärkere Festlegung der Aufsichtsratsmitglieder auf die Umsetzung der im Gesellschaftervertrag festgelegten Zielsetzungen sowie auf die Erfüllung des öffentlichen Zweckes durch die Beteiligungsgesellschaften. Das war uns wichtig.

Es gab aber bis zuletzt vor allem zwei strittige Themen: Das eine Thema ist die Quotierung von Aufsichtsräten nach Geschlecht und das zweite sind Transparenz und Durchsichtigkeit der Tätigkeit der Aufsichtsräte. Auf diese beiden Punkte will ich kurz noch mal zu sprechen kommen.

Ich fand es schon interessant, was alles gegen den von uns eingebrachten Antrag vorgebracht wurde, in den Beteiligungsrichtlinien festzuschreiben, dass die Aufsichtsräte quotiert besetzt werden. Dabei haben wir immer gesagt, dass wir durchaus gesprächsbereit darüber sind, wie so eine Quote aussehen könnte. Ob es zum Beispiel eine 50 % Quote sein sollte oder zum Einstieg erst mal eine niedrigere Quote festgelegt wird. Es war schon interessant, was alles dagegen eingewendet wurde. CDU und FDP haben gesagt: ?Wir haben ja gar nicht genug Frauen oder gar keine Frauen ...?. Man kann darauf eigentlich nur eins antworten: Genau darum geht es ja, dass tatsächlich zu wenig Frauen nicht nur hier in der Verbandsversammlung sondern gerade auch in solchen Gremien wie den Aufsichtsräten sind, und das gilt auch für die Kommunen.

Diese Tatsache, liebe Kolleginnen und Kollegen, passt aus unserer Sicht genauso wenig in die politische Landschaft, wie die zum Teil wirklich absurde Diskussion um das Betreuungsgeld auf Bundesebene. Dort geht es ja darum, dass Frauen am Herd oder bei der Kindererziehung bleiben sollen, in dem die entsprechenden Anreize geschaffen werden.

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

der geringe Anteil von Frauen in Führungspositionen ist tatsächlich kein Problem nur privater Unternehmen. Da ist es vielleicht noch extremer. Aber bei einem Ranking zur Besetzung von Spitzenpositionen in kommunalen Unternehmen, das kürzlich durchgeführt wurde, gab es tatsächlich eine Stadt, nämlich Hannover, die hat exakt eine Quote von Null Frauen in Führungspositionen in kommunalen Unternehmen und entsprechend in den Aufsichtsräten. Hannover wird nebenbei bemerkt seit zwanzig Jahren von Rot- Grün regiert.

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

das was in der jetzt vorliegenden Fassung der Beteiligungsrichtlinien steht, ist deutlich besser als nichts. Inhaltlich entspricht der auf Vorschlag der Verwaltung eingefügte Verweis auf das Landesgleichstellungsgesetz dem, was wir in unserem Antrag geschrieben haben: Frauen  s o l l e n  quotiert in den Aufsichtsräten mitwirken. Besser und verbindlicher als ?das Landesgleichstellungsgesetz ist zu berücksichtigen?, wie es jetzt heißt, wäre es aus unserer Sicht zu formulieren ?? entsprechend anzuwenden?.

Aber wir sehen unseren Antrag zu diesem Punkt als erledigt an und werden daher auch nicht mehr auf einer Abstimmung des Antrags zur Quotierung bestehen. Er ist sinngemäß übernommen, das sieht ja anscheinend auch die Gleichstellungsbeauftragte des Hauses so, die sich ja auch sehr deutlich in die Diskussion eingeschaltet hat.

Es kommt nun in den nächsten Monaten und Jahren darauf an, diesen Punkt auch zum Leben zu erwecken.

Was die Regelungen zu mehr Transparenz angeht, ist allerdings sehr wenig oder so gut wie nichts von den Anträgen übernommen wurden, die wir gestellt haben. An diesen Anträgen werden wir festhalten. Wir wären damit einverstanden, dass man über diese Anträge im Block abgestimmt. So müssen sie nicht alle einzeln aufrufen werden. Das soll der Vereinfachung des Verfahrens und der Beschleunigung der Diskussion dienen.

Wir sind aber nach wie vor dafür, das kleine Fraktionen, die keine Aufsichtsratssitze haben, einen Gaststatus erhalten, weil alle die Möglichkeit der Information haben müssen. Essen hat hier wenigstens etwas gewagt. Die Stadt Essen hat eine entsprechende Regelung beschlossen, auch wenn die Sache vom Registergericht des Amtsgerichtes zunächst gestoppt und an das Verwaltungsgericht überwiesen wurde. Auch der RVR könnte hier auch mehr Mut beweisen.

Wir sind desweiteren für die Behandlung aller Wirtschaftspläne in den politischen Gremien. Praxis ist das bisher nur bei der Ruhr Tourismus GmbH und der wmr. Zumindest im nichtöffentlichen Teil des Wirtschafts- oder Verbandsausschusses könnten aus unserer Sicht aber alle Pläne behandelt werden.

Wir sind desweiteren für einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil bei Aufsichtsratssitzungen. Solche Änderungen werden ja auch auf Bundesebene erwogen. Warum sollte hier der RVR nicht beispielhaft voran gehen? Aufsichtsräte dürfen nicht als exklusive Gremien angesehen werden, sondern gerade bei öffentlichen Unternehmen müssen sie transparent geführt werden.

Städte, wie Stuttgart sind dort in den letzten Jahren weiter gegangen, als wir das jetzt mit den Beteiligungsrichtlinien tun. Sie haben einen eignen Public Corporate Governance Code entwickelt, der in den Transparenzregeln weiter geht, als unsere Beteiligungsrichtlinien ? wenn unserm Antrag hier heute nicht gefolgt wird.

Rechtlich sind die Änderungen, die wir beantragt haben, alle möglich. Das haben wir ausdrücklich prüfen lassen. Wir haben das schon sehr ernst genommen! Vor einigen Wochen haben wir ihnen ja allen ein von uns in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten vorgelegt. In dem wird eindeutig gesagt: Rechtlich sind diese Änderungen möglich und teilweise werden sie in anderen Beteiligungsrichtlinien schon in einzelnen Punkten bereits angewendet.

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

man hatte teilweise den Eindruck das andere Fraktionen die Diskussionen um die Beteiligungsrichtlinie vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der eigenen Absicherung geführt haben. Haftungsansprüche waren ein Thema, wobei ja Haftungsansprüche gegen Aufsichtsratsmitglieder nur bei grober Fahrlässigkeit oder bei absichtlichen Fehlentscheidungen greifen. Insofern hätten sie nicht so im Vordergrund stehen müssen

Aus unserer Sicht gibt es genau ein gutes Gegenmittel, um grobe Fehler und Haftungsansprüche zu vermeiden: Und das ist kritisch nachfragen oder in Aufsichtsratssitzungen auch mal ?Nein? sagen. So einen kritischen Geist wünschen wir uns in den Aufsichtsräten Das kommt aus unserer Sicht auch den Interessen der Wählerinnen und Wähler am meisten entgegen und trägt dazu bei, Misstrauen in Verwaltungen und Politik zu vermeiden oder abzubauen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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