Verbandsversammlung am 13. Dezember 2013- Rede von Wolfgang Freye zum TOP 2.13 Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Konzept zur Neustrukturierung der Freizeitgesellschaften

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

eins ist sicherlich unumstritten: Dass sich in den letzten Jahren die Freizeit- und Bäderlandschaft im Ruhrgebiet stark verändert hat und dass es Besucherrückgänge in den Gesellschaften gibt. Trotzdem haben die Freizeitgesellschaften eine ausgesprochen wichtige Bedeutung.

 

2012, also im letzten abgeschlossenen Jahr, gab es immerhin 2 Mio. Besucher in den Freizeitgesellschaften des RVR, zwischen 220.000 und 420.000 Besucher in den einzelnen Gesellschaften. 2012 verzeichneten die Einrichtungen auch wieder etwas mehr Besucher als 2011. Da sind teilweise die Besucherzahlen auch aus Witterungsgründen angestiegen. Man kann außerdem feststellen, dass in den letzten drei Jahren die Besucherzahlen nicht überall weiter gesunken sind.

Wir wollen, dass die Freizeitgesellschaften die wichtigen Aufgaben, die sie im kommunalen Freizeitbereich im Ruhrgebiet haben, weiter wahrnehmen können ? eingebettet in die örtlichen Einrichtungen und auch im engen Zusammenspiel mit ihnen. Wobei es ja wirklich so ist, dass manche von den Freizeitgesellschaften besonders wichtig für die Orte sind, in denen sie sich befinden. In Gelsenkirchen gibt es außer im Revierpark Nienhausen nur noch ein weiteres Freibad. Wenn der Revierpark Nienhausen geschlossen werden würde, dann würde dort eine große Lücke gerissen, die nicht hinzunehmen ist.

Trotzdem gibt es einen Wandel im Freizeitverhalten, dem Rechnung getragen werden muss. Es muss sicherlich auch etwas passieren, um die Kosten der Freizeitgesellschaften einzugrenzen. Auch DIE LINKE erkennt durchaus an, dass man dort Verbesserungen erreichen kann.

Der heutige Beschluss wird dazu führen, dass die Verwaltung nach langen Diskussionen ? das Thema beschäftigt uns ja seit Jahren ? einen klaren Auftrag hat, auf der Basis des Verschmelzungsmodells die Vorschläge der Märkischen Revision weiter zu verfolgen. Das ist natürlich noch keine endgültige Beschlussfassung über die Gründung der Gesellschaft. Jetzt geht es darum, die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Das heißt vor allem, sich mit den Städten ins Benehmen zu setzen. Ohne die Städte, die an den Freizeitgesellschaften beteiligt sind oder gar gegen die Städte wird das Modell nicht funktionieren und nicht zu Stande kommen können.

In dem Sinne ist auch der Antrag zu verstehen, den SPD, Grüne und DIE LINKE gemeinsam einbringen und der ja auch wesentliche Elemente von einem unserer Anträge, der bereits seit mehreren Monaten vorliegt, beinhaltet. Wir wollen, dass die Freizeitlandschaft untersucht wird. Wir wollen die Entwicklung und die Veränderung der Bedarfe in der Region betrachten und auf der Grundlage überlegen, wie dem Rechnung zu tragen ist. Das ist uns ausgesprochen wichtig und das ist gemeint mit dem Masterplan ?Bäder Ruhrgebiet?. Damit wäre dann endlich eine vernünftige Grundlage da, um vor Ort und auch regional zu diskutieren, was man braucht, welche Bedürfnisse man dort hat und welche Bedürfnisse man dort erfüllen kann.

Gleichzeitig will der Zusatzantrag, dass es Beteiligungsmöglichkeiten für die Städte gibt, die zurzeit Anteile an den Freizeitgesellschaften halten. Es muss Mitbestimmungsrechte und Vetorechte geben. Vetorechte wären insbesondere in solchen Fällen wichtig, wo es womöglich um die Schließung von Teilen der Anlagen geht. Wir wollen nicht, dass das ohne die Beteiligung der Gesellschafter vor Ort möglich ist. Da müssen entsprechende Regelungen eingezogen werden.

Letztendlich müssen auch die in der Gemeindeordnung (GO) vorgesehenen Instrumente der Bürgerbeteiligung weiter möglich sein. Wir wissen alle, dass gerade Bäder ein sehr sensibler Bereich sind und dass es gerade darüber vor Ort Auseinandersetzungen und Diskussionen gibt.

Wichtig ist uns, dass durch die Beschlussfassung heute der Stillstand der letzten Jahre überwunden wird. Insofern haben die langen Diskussionen, die wir über die Freizeitgesellschaften geführt haben, vielleicht auch dazu führt, dass durch die gemeinsam zu schaffende Gesellschaft Verbesserungen erreicht werden.

Wichtig ist, dass der Stillstand überwunden wird und nicht gewartet wird, bis irgendwo auf Grund der faktischen Entwicklung, z.B. weil Schäden an technischen Anlagen auftreten und kein Geld zur Reparatur da ist, irgendwo der Stöpsel gezogen werden muss. Das wäre die schlechteste Lösung, denn wie gesagt, ein Bedarf für die Einrichtungen ist vorhanden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

 

Weiterer Beitrag zur Diskussion des CDU-Antrages

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich will es wirklich kurz machen. Herr Mitschke, (Fraktionsvorsitzender der CDU- Fraktion) auch meine Erinnerung ist so, wie hier von verschiedenen Vertretern in der Versammlung vorgetragen wurde.

Wir haben uns in der Fraktion kurz noch mal untereinander verständigt, weil auch bei uns zu Beginn unterschiedliche Meinungen bestanden und wir uns untereinander nicht ganz sicher waren, welches Modell der Zusammenführung der Gesellschaften bevorzugt werden soll.

Angesichts der vorliegenden Modelle ist das Verschmelzungsmodell besser. Es hat Nachteile, was die Grunderwerbssteuer angeht. Hinterher gibt es bei den Buchführungs- und Bilanzierungskosten, die sonst für jede einzelne Gesellschaft entstehen würden, jedoch erhebliche Vorteile. Gerade wenn es darum geht, Verwaltung zu straffen und zusammen zu führen und bspw. einen gemeinsamen Einkauf zu organisieren, kommt man aus unserer Sicht nicht an der Verschmelzung dieser Gesellschaften vorbei.

Entscheidend ist auch dann, dass die alten Gesellschafter Mitspracherechte und Beteiligungsrechte weiterhin haben, bis hin zu Vetorechten. Damit kann nichts über ihre Köpfe hinweg gemacht werden.

Es ist ja außerdem auch so diskutiert wurden, dass es unter Umständen ein offenes Modell sein kann, an das sich weitere Kommunen anschließen können. Also ist es möglich, dass Kommunen sagen: Wir übernehmen etwas. Andererseits ist es auch möglich, dass Kommunen sagen: Wir wollen unsere örtlichen Bäder mit in diese Gesellschaft einbringen. Dann könnte man die örtliche Bäderpolitik tatsächlich zusammen entwickeln.

Mit den beiden Änderungsvorschlägen, die gekommen sind, sind wir völlig einverstanden.

Ich fand unsere Formulierung ?Neben der Erarbeitung eines Konzeptes?? bereits recht eindeutig, dass die Diskussion um das Gesellschaftermodell nicht direkt mit der Entwicklung des Masterplanes ?Bäder Ruhrgebiet? verknüpft ist. Aber die vorgeschlagene Formulierung ?Unabhängig von?? macht es natürlich noch eindeutiger. Das tragen wir mit.

Aber tun Sie uns einen Gefallen, Herr Mitschke, das muss ich jetzt auch sagen und stimmen Sie dem zu! Es muss doch etwas passieren in Sachen Freizeitgesellschaften. Es muss gehandelt werden und es muss voran gehen. Ich glaube da sind wir den langen Diskussionen, nun auf einem guten Weg. Wir wollen nicht, dass das Thema vor sich hin dümpeln und abgewartet wird, bis die Anlagen kaputt gehen.

Wir müssen aktiv als RVR dafür sorgen, dass die Freizeitgesellschaften ihren Zweck erfüllen können.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!