Verbandsversammlung am 13. Dezember 2013- Redebeitrag von Olaf Jung zum TOP 1.9.2 Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Regionalplanes zur Festlegung eines Kraftwerkstandortes auf dem Gebiet der Stadt Datteln

Sehr geehrter Vorsitzender,

sehr geehrte Damen und Herren,

wenn es nicht so ernst wäre, könnte man sogar darüber lachen. Da streiten sich jetzt die Landesplanungsbehörde und die Verwaltung des RVR quasi über das Huhn-Ei Paradoxon.

So ist die RVR-Verwaltung der Meinung, dass zuerst die Landesplanungsbehörde ihre Entscheidung über die Zielabweichung getroffen haben muss und abschließend dem beantragenden Plangeber (dem Träger der Regionalplanung - in diesem Fall der Verbandsversammlung) übersendet, bevor dieser über die Regionalplanaufstellung entscheidet.

Die Landesplanungsbehörde vertritt dagegen die Rechtsauffassung, dass die Entscheidung über die Zielabweichung nur getroffen werden könne, wenn der Plangeber den Willen zur beabsichtigten Planänderung manifestiert habe. Dies würde den Aufstellungsbeschluss voraussetzen, da er die beabsichtigte Planänderung manifestiere. Grund für dieses Vorgehen sei, dass für die Landesplanungsbehörde belastbar erkennbar sein müsse, was Gegenstand der Planung ist und von welchen Zielen oder -änderung der Regionalplan abweichen soll.

Als Ausweg aus diesem Dilemma schlägt die Verwaltung nun vor, den Aufstellungsbeschluss zu fassen ? aber nicht bekanntzugeben, beziehungsweise erst dann bekanntzugeben, wenn die Landesplanungsbehörde die Zielabweichung beschieden hat.

Aber Schluss mit dem Eiertanz, zum Glück haben wir jemanden, der uns in dieser paradoxen Situation hilft. E.ON hat keine Kosten und Mühen gescheut um in Datteln - Im Löringhof - das größte Monoblock-Steinkohlekraftwerk Europas zu manifestieren. Diese 180 Meter hohe Manifestation könnten die Kabinettsmitglieder und die Beamten der Landesplanungsbehörde bei der Fahrt auf der A2 zwischen Recklinghausen und Dortmund sehen, wenn sie nur nach Norden blicken. Viele Fragen würden sich dadurch erübrigen.

Heute soll nun über den Aufstellungsbeschluss für diese metallic-blaue Manifestation in Datteln abgestimmt werden, obwohl das Zielabweichungsverfahren noch nicht beschlossen wurde. Zudem hält es Minister Remmel für notwendig, zusätzlich zum Schreiben der Landesplanungsbehörde, noch eine eigene Stellungnahme mit Hinweisen zum Verfahren an den RVR zu senden. Dies alles wirkt für mich nicht wirklich einvernehmlich. Viel eher habe ich das Gefühl, dass hier der ?Schwarze Peter? an den RVR zurückgegeben werden soll.

Meine Damen und Herren,

dieses, in der real existierenden Bürokratie nicht vorhandene Kraftwerk, hat hier schon für viele Diskussionen gesorgt.

Wir, DIE LINKE, werden uns, wie bisher immer, gegen die Weiterführung des Verfahrens aussprechen und mit NEIN stimmen. SPD, CDU und FDP werden aller Voraussicht nach mit ja, und damit wie bisher für die Weiterführung des Genehmigungsverfahrens stimmen.

Lediglich die Grünen - die dieses Zielabweichungsverfahren zusammen mit der SPD aufs Gleis gesetzt haben ? wollen jetzt dagegen sein und diesen Zug wieder anhalten. Doch dies könnte nur gelingen, wenn die Landesgrünen das Zielabweichungsverfahren blockieren. Danach sieht es aber bisher nicht aus. Die Grünen in NRW haben mittlerweile die Funktion der FDP übernommen und werden, mit Rücksicht auf die Regierungsbeteiligung, das Verfahren durchwinken ? auch wenn sie sich damit gegen den eigenen Koalitionsvertrag stellen - und damit auch gegen die Anwohner in Datteln.

Ja, liebe Kollegen von SPD und Grüne, im Koalitionsvertrag steht zu Datteln IV eindeutig: ?Die Landesregierung wird aber auch den Vertrauensschutz für Anliegerinnen und Anlieger nicht verschlechtern und schon deshalb Landesrecht zugunsten begonnener Projekte nicht verbiegen.? Genau dies wird jetzt aber getan. Das Zielabweichungsverfahren und die damit verbundene Änderung des Landesentwicklungsplanes ist nichts anderes als das Verbiegen von Landesrecht zugunsten von E.ON.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!