Verbandsversammlung am 15. März 2013- Redebeitrag von Olaf Jung zum TOP 2.23 zum Antrag der Fraktion Keine Fracking- Bohrungen zur ,,unkonventionellen" Gewinnung von Erdgas

Sehr geehrter Vorsitzender,

sehr geehrte Damen und Herren,

Fracking - überall, wo in Deutschland mit dieser Technologie Erdgas gefördert werden soll, bricht ein Proteststurm los ? und das aus gutem Grund.

Um das Gas aufzuschließen müssen die Gesteinsschichten, in denen das Gas lagert, zerstört werden. Die Bergbautreibenden Konzerne wie BASF und ExxonMobil pressen einen hochgiftigen Chemie-Cocktail unter hohem Druck einen geheimen Chemie-Cocktail in den Boden. Das Gestein im Untergrund wird aufgesprengt und gibt so das eingeschlossene Erdgas frei.

Diese Fördermethode gefährdet unser Grundwasser und kann Erdbeben auslösen ? unabhängig davon ob die verwendeten Chemikalien giftig sind oder nicht. Das Erdgas kann aufsteigen, im Grundwasser gelöst werden und somit ins Trinkwasser gelangen ? unabhängig davon mit welchen Chemikalien es im Wirtsgestein gelöst wurde. Schadstoffe die jetzt in den tiefen Bodenschichten gebunden sind können mobilisiert werden und in das Grundwasser gelangen ? egal mit welchen Chemikalien das Gestein gefrackt wurde.

Solange diese Risiken nicht ausgeschlossen sind, muss Fracking verboten werden.

Die jetzt vorliegende Regelung schützt uns nicht vor diesen Gefahren. Es verbietet zwar Fracking in Trinkwasserschutzgebieten - aber die Grundwasserströme ignorieren diese Grenzen. In den meisten Bereichen des Verbandsgebietes könnte diese Risikotechnologie weiter eingesetzt werden.

Dabei würde schon Pflicht bei Schäden für das  Grundwasser - in der Zeit und in der Versicherungssumme unbegrenzt ? zu haften diesen Irrsinn beenden.

Bei den jetzt beantragten Genehmigungen zur unkonventionellen Erdgasförderung erleben wir ein stetig weiterlaufendes Verfahren, obwohl die Politik im Land sich gegen diese Vorhaben ausgesprochen hat. Der im Bundes Berg Gesetz angelegte Vorrang des Rohstoffabbaus vor anderen Belangen führt dazu, dass sich Bergbehörden und deren Mitarbeiter für die rechtliche Ermöglichung von Bergbautätigkeiten verantworten müssen.

Das Bergrecht in seiner heutigen Form ist so verfehlt, dass man es eigentlich nur noch abschaffen kann und die Bergbaubetriebe per Verordnung dem Bundes Immissionsschutz Gesetz unterstellen sollte.

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit