Verbandsversammlung am 4. April 2014 - Redebeitrag von Wolfgang Freye zum TOP 2.5 Resolution "Schnellstmögliche finanzielle Entlastung der Kommunen"

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

natürlich wollen wir der Resolution ebenfalls zustimmen.

Dabei muss man aber auch anmerken, dass die Entlastung der Kommunen einer der zentralen Punkte gerade der SPD im Koalitionsvertrag war. Er war ein wesentliches Argument, mit dem bei den Mitgliedern der Partei um Zustimmung zu dem Koalitionsvertrag geworben wurde.

Jetzt ist diese Funktion und diese Aufgabe erfüllt und prompt macht der Bundesfinanzminister den Finanzierungsvorbehalt, der in der Koalitionsvereinbarung steht, geltend. In der Folge soll die Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe nicht vor 2017 umgesetzt werden. Die 5 Mrd. Euro werden faktisch in dieser Wahlperiode nicht mehr fließen können. Das zu ändern, darum geht es letztendlich bei den Inhalten dieser Resolution.

Das heißt doch letztendlich nichts anderes, als die Sanierung des Bundeshaushaltes auf dem Rücken der Kommunen und gerade der Ruhrgebietskommunen, der Kommunen, die seit Jahren strukturelle Defizite auf Grund der Strukturkrise in der Region haben, auszutragen. Die Kommunen werden so weiter am Hungerhaken hängen bleiben.

Die Gewerkschaft Verdi hat die Finanzierungsprobleme der Kommunen in dem gerade vorgelegten Finanzbericht für 2013 sehr deutlich festgestellt. Man kommt zu der Aussage, dass die Finanzsituation der nordrhein- westfälischen Kommunen trotz der Verbesserung der Konjunktur in den letzten Jahren sich nicht verbessert hat. Nach wie vor bestehen ungelöste Probleme und Risiken. Die kommunalen Kassenkredite zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit haben einen neuen Höchststand von 23,7 Mrd. Euro erreicht.

Diese Zahl macht noch einmal deutlich, dass letzten Endes die finanzielle Situation der Kommunen nur durch eine grundlegende Finanzreform auf Bundesebene gelöst werden kann.

Davon waren die Vorschläge, die im Koalitionsvertrag stehen, sowieso ein ganzes Stück weit entfernt und haben damit nicht sehr viel zu tun gehabt. Es waren ja Einzelpunkte an denen zu einer finanziellen Entlastung der Kommunen beigetragen werden sollte, aber keine grundlegende Reform der Kommunalfinanzen wie sie seit vielen Jahren diskutiert wird und notwendig ist.

Worum geht es nun bei dem, was wir als Ergänzung zum vorliegenden Text beantragt haben?

Über den Sinn und die Richtung sind wir uns glaube ich einig.

Wir wollen darauf hinweisen, dass tatsächlich versprochen war, eine Soforthilfe vor dem Inkrafttreten des neuen Bundesteilhabegesetzes war, einzuführen. Diese Soforthilfe sollte schon 2014 eine Entlastung der Kommunen von 1 Mrd. Euro bringen. Dementsprechend hat bspw. gestern der Rat der Stadt Gladbeck, ist mir gerade gesagt wurden, eine Resolution verabschiedet, wo ebenfalls gefordert wird, dass die Soforthilfe umgehend umgesetzt wird. Auch für die Stadt Essen liegt eine entsprechende Resolution vor. Genau das meinen wir mit einer Entlastung von 1. Mrd. Euro. Wir meinen, dass man da den Bund nicht aus der Pflicht nehmen soll, daran sollte die Resolution erinnern.

Der andere Punkt, der ja dem Resolutionsentwurf entspricht, ist der, dass spätestens ab dem Haushaltjahr 2016 ? früher ist auch erlaubt ? die Entlastung in vollem Umfang in Höhe der 5 Mrd. Euro umgesetzt werden soll.

Wir würden Sie bitten, dies mit in die Resolution aufzunehmen, weil es doch eigentlich gar keinen Grund gibt, dass das erst alles ab 2016 kommen soll. Wie gesagt, auch die Städte im Verbandsgebiet haben zum Teil auf die Soforthilfe hingewiesen.

Den zweiten Absatz den wir ergänzt haben und gerne aufgenommen hätten, der entspricht dem, was die Landschaftsversammlung Rheinland beschlossen hat. Wir wollen in dem Zusammenhang noch mal deutlich machen, dass das Bundesteilhabegesetz, um das es letztendlich geht, auch bestimmte Anforderungen erfüllen soll. Das betrifft zum Beispiel die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und auch die entsprechende finanzielle Untersetzung. Darum geht es. Ich würde Sie auch da um Zustimmung bitten.

Es ist eine Ergänzung des Antrages, den wir uns als Linke nicht einfach ausgedacht haben, sondern der auch von den Landschaftsversammlungen so verabschiedet worden ist. Wörtlich vom Landschaftsverband Rheinland und sinngemäß vom Landschaftsverband Westfahlen/Lippe.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!