Verbandsversammlung am 02.03.2009: Redebeitrag von Wolfgang Freye zu TOP 6 ? Beteiligungen der wmr an anderen Gesellschaften

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

dass die Gemeindeordnung gilt ist doch völlig unstrittig. Die Gemeindeordnung ist Gesetz, das wird von niemandem bestritten. Wir haben aber mit den Paragraphen, die die Kommunalwirtschaft in massiver Weise einschränken erhebliche Probleme und wir wollen sie in dieser Form nicht bestehen lassen.

 

Hier geht es aber tatsächlich nur darum, dass wir der Meinung sind, dass Gesetze, die ohnehin gelten nicht in den formalen Kriterien der wmr erwähnt werden müssen, da sie eben eh geltendes Recht sind.

 

Worum es uns aber hauptsächlich mit unserem Änderungsantrag geht, sind andere Punkte: Wir stimmen natürlich zu, dass Gewinnerzählung nicht der Hauptgrund für eine Beteiligung sein kann. Es kann aber genauso wenig sein, dass durch Beteiligungen die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger steigen. Das ist ein Punkt, der unserer Ansicht nach ausgeschlossen werden muss.

 

Des Weiteren sind wir der Ansicht, dass unbedingt ein kommunaler Konsens vorhanden sein muss bei den Beteiligungen, an denen sie und der RVR beteiligt sind. Wir sind auch der Meinung, dass eine zweidrittel Mehrheit hier nicht ausreichend ist.

 

Wichtig ist uns auch folgender Punkt: Wir wollen Punkt 5 so geändert haben, dass die Kontrollrechte auch bei Minderbeteiligungen ebenso gesichert sind, wie sie es auch bei Mehrheitsbeteiligungen sind. Das würde dann nämlich bedeuten, dass der Rechnungsprüfungsausschuss bei jeder Beteiligung des RVR, egal wie groß die Beteiligung ist, eingreifen könnte. § 54 der GO ließe dies zu.

 

Als letztes wollen wir noch, dass die Entscheidungsreihenfolge geändert wird. Wir wollen nicht, dass erst ein Empfehlungsbeschluss des Aufsichtsrats gefasst wird und erst danach die Gremien des Verbandes beraten. Das heißt nämlich, dass kleine Fraktionen von der Beratung praktisch ausgeschlossen sind. Dann werden die großen Fraktionen im Aufsichtsrat die große Linie unter sich ausmachen und dann darf in den Gremien des Verbandes diese abgestimmt werden. Die Reihenfolge muss aber so sein, dass hier, in unseren Gremien transparent diskutiert wird und ein Beschluss gefasst wird, der den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die uns vertreten mit auf den Weg gegeben wird.

 

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.