Die Linke im RVR: Reden

Änderungsantrag Grüne - Beschluss über die Priorisierung von Maßnahmen zum Radwegebau an bestehenden Landesstraßen 2026

Nicole Fritsche-Schmidt

Redebeitrag von Nicole Fritsche-Schmidt zum Tagesordnungspunkt 3.1.1 der Verbandsversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien,

sicherlich ist das Land frei in der Verfahrensfrage 

 – was den Weg der Priorisierung und Beschlussfassung von Maßnahmen im Bereich Verkehr betrifft 

– was die Frage der Planung und Bauvorbereitung der Maßnahmen des Programmes betrifft

–  was die Einplanung und Bewirtschaftung dieser Mittel betrifft, die eigenständig durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW erfolgt.

ABER, was nützen Kategorien und Priorisierungen, wenn danach „still ruht der See“ das Prinzip ist:

Ein Bsp. hier 2026 auf Rang 1: L 810 Werne-Selm Cappenberg mit der Priorität 1,55 mit dem Stand Vorentwurf in Arbeit. Erstmal seit 2011 auf Rang 1 mit der Priorität hoch aufgenommen und dem genannten Planungsstand: einzige Änderung: Der Prioritätswert damals 1,51.

Seit 15 Jahren der gleiche Stand an einem Straßenabschnitt, welcher eine auffällige Unfallsituation aufweist und wo bekannt ist, dass die Realisierung schwierig ist auf Grund des Straßenquerschnitts.

Was nützen Priorisierungen durch die Politik, Bearbeitungsbeauftragungen, wenn dann nicht eine Umsetzung der Maßnahmen erfolgt!

Mit der Fördersumme für 2026 in Höhe von 5,78 Mio. Euro könnten theoretisch endlich die 5 ersten Maßnahmen umgesetzt werden mit Puffer für Preissteigerungen von rund 320T€.

Diese Praxis ist nicht das erste Mal Kritikpunkt innerhalb der Fraktionen. Hier bedarf es endlich einer Änderung, damit die Mittel ins Ruhrgebiet fließen und nicht anderswo verausgabt werden. Und vor allem neben verkehrlichen Verbesserungen, dem Erreichen von mehr Sicherheit, der besseren Förderung des Radverkehrs würden dann auch andere Ziele, wie im Fall L810 die touristische Förderung umgesetzt werden.

Wir schließen uns der Begründung der Grünen in beiden Anträgen an, was die Möglichkeiten der Umsetzung am Mitwirkungsrecht in der Funktion des Regionalrates und den Ursachen betrifft, die wir wahrnehmen wollen, sei es nun hier beim Radwegebau an bestehenden Landesstraßen oder beim Bau des RS 1. Da geht es uns im Übrigen auch zu langsam voran. Nur eine Maßnahme eines Bauabschnittes in Dortmund soll im Jahr 2026 priorisiert umgesetzt werden. Das ist ja direkt der nächste Punkt auf der Tagesordnung.

Deshalb ist es uns auch wichtig, um den Mittelabfluss zu gewährleisten, dass die Kriterien zum einen die Planungsstände und unter Abwägung der konkreten örtlichen Gefahrensituationen einzelne Maßnahmen eine höhere Wertigkeit erfahren.

Gleichzeitig müssen wir das Verfahren der Beratung überdenken - 

Was nützt uns die Anwesenheit der Vertretung der Bezirksregierungen, wenn diese die Vorarbeiten übernehmen aber Straßen NRW die Umsetzung übernimmt? Müssten dann nicht auch diese hier Bericht erstatten und erklären, warum Maßnahmen sich verzögern und Mittel innerhalb der unterschiedlichen Titel im Landeshaushalt in andere Maßnahmen geflossen sind?

Die Fraktion Die Linke, wie auch andere Fraktionen im Haus, haben bei der Anhörung zur Änderung des Landesplanungsgesetzes bereits darauf aufmerksam gemacht, dass es uns eher um die Stärkung unserer Mitwirkungsrechte gehen sollte.

Von daher stimmen wir beiden Anträgen zu. Wir erwarten zu den vorgetragenen Punkten eine Reaktion aus Düsseldorf und eine weitere Befassung mit dem Sachverhalt im Fachausschuss.

 

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