Die Linke im RVR: Reden
Beschluss über die Einlegung von Nichtzulassungsbeschwerden
Rede von Wolfgang Freye zum TOP 4.1 der Sondersitzung der Verbandsversammlung
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,
auf manche Sachen geht man am besten gar nicht ein, wie auf die Rede des Vorsitzenden der AfD-Fraktion (Beifall), auf andere schon. Und dazu möchte ich jetzt sprechen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich will noch einmal daran erinnern, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG Münster) zum Regionalplan für die Region schon eine ziemliche Klatsche war. Es ist auch von den Folgen her katastrophal.
Es ist tatsächlich eine Klatsche mit Ansage gewesen, weil viele von den Punkten, die in dem Urteil zum Kiesabbau ausgeführt worden sind, vermeidbar gewesen wären: Ein Teilplan, das Berechnungsverfahren für den Kies-Bedarf, die Aktualisierung der Zahlen waren damals alle schon in der Diskussion und wurden in der Verbandsversammlung damals durchaus kontrovers diskutiert. Für uns waren dies die Gründe, warum wir dem Regionalplan letzten Endes nicht zugestimmt haben, obwohl wir die Diskussion immer konstruktiv begleitet haben.
Wir haben damals gesagt, dass der RVR eine Chance für einen im Konsens erarbeiteten, rechtssicheren Regionalplan vertut. Es zeigt sich nun, dass es ein schwerer Fehler der Verwaltung und auch der Großen Koalition aus CDU und SPD war, stattdessen zuletzt auf „Durchziehen“ zu setzen. Jetzt ist der größtmögliche Schaden eingetreten und der erste Regionalplan für die Region seit 1966 erst mal gescheitert.
Trotz dieser Aussagen wird sich die Fraktion Die Linke auch diesmal wieder konstruktiv an der Diskussion beteiligen. Wir werden die Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision durch das OVG Münster wie es die Verwaltung vorschlägt unterstützen und dem Beschlussvorschlag zustimmen. Die Urteilsbegründung wirft tatsächlich einige Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf, die auf höherer Gerichtsebene überprüft werden sollten.
So können wir einen der wesentlichen Punkte des Urteils überhaupt nicht nachvollziehen: Dass das Gericht den ganzen Regionalplan und nicht nur den Teil des Regionalplans zur Rohstoffgewinnung, zum Kiesabbau, außer Kraft gesetzt hat, wie es ja auch die Kommunen im Kreis Wesel gefordert haben. Die haben sogar noch vor Gericht gesagt: Wir sind mit einer Teilaußerkraftsetzung zum Thema Kies durchaus einverstanden.
Wir sind für diese Beschwerde, obwohl wir die inhaltliche Kritik des Gerichts an der Ausweitung der Kiesabbauflächen und an der mangelhaften Berücksichtigung der Klimafolgen des Kiesabbaus und seine Auswirkung auf die Umwelt, das Grundwasser und die Landwirtschaft teilen. Der Kiesabbau hat tatsächlich viel mit den Umweltbedingungen zu tun. So wird sich die gesamte Grundwassersituation im Kreis Wesel mit dem Kiesabbau weiter verändern, wenn der Kiesabbau immer noch mehr ausgeweitet wird. Das bringt Probleme für die Landwirtschaft, für die Umwelt und das Klima und deshalb muss die Frage ernsthalft geklärt werden, wie man diese Auswirkungen im Regionalplan berücksichtigen kann.
Uns geht es bei der Beschwerde aber auch darum, und deswegen unterstützen wir auch die Vorlage der Verwaltung, die sinnvollen Festlegungen des Regionalplans zu Siedlungs- und Gewerbeflächen und nicht zuletzt zum Freiraum zu verteidigen, die die Kommunen damals mitgetragen haben. Wenn das Urteil des OVG rechtskräftig werden würde, und das Ruhrgebiet damit wieder auf die weit über 20 Jahre alten Gebietsentwicklungspläne der Bezirksregierungen zurückgeworfen würde, hätte das drastische Folgen für die Kommunen und für den RVR. Der RVR würde wahrscheinlich mit etlichen Änderungsverfahren zum Regionalplan beziehungsweise zu den alten Gebietsentwicklungsplänen konfrontiert werden.
Das OVG hat in seinem Urteil zwar nicht ausdrücklich sagt, dass ein Teilplan Kies möglich gewesen wäre. Es hat die Frage aber ausdrücklich erörtert und ging nicht von vorneherein davon aus, dass ein Teilplan Kies nicht möglich wäre. Deshalb haben wir wenig Verständnis dafür, dass das Gericht nicht nur diesen Teil des Regionalplans außer Kraft gesetzt hat, sondern den gesamten. Nebenbei bemerkt: Die Ausführung von Frau Schmidt-Glock (Vorsitzende SPD-Fraktion) zu dieser Frage, konnte ich nicht so ganz nachvollziehen. Wir haben damals eine Teilplanregelung beantragt, doch ist dieser Antrag damals von der großen Koalition abgelehnt worden, ebenso von den Grünen, weil das Land rechtliche Bedenken hatte. Vielleicht ist die Frage damals ja einfach nicht ausreichend geklärt worden. Den Fakt muss man mal zur Kenntnis nehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir finden auch den Begleitantrag, den die Koalition und die Grünen heute hier vorgelegt haben, durchaus gut. Er bekräftigt noch einmal weitere Punkte, die auch uns einfach wichtig sind.
Der allerwichtigste Punkt ist, dass die Beschwerde nicht dazu führen darf, dass sich in Planungsfragen für die Region oder einer möglicherweise doch notwendig werdenden Überarbeitung des Regionalplans, irgendetwas verzögert. Das wollen wir nicht. Wir sind beruhigt darüber, dass die Verwaltung deutlich zugesichert hat, dass sie ab sofort parallel an einer Neufassung des Regionalplans arbeiten wird. Das wird in dem Antrag noch einmal bekräftigt, wobei Sie uns im Übrigen ja auch mal hätten fragen können, ob wir ihn mittragen. Das ist genau so eine Sache, die hier in der Verbandsversammlung immer ein bisschen Distanz und Misstrauen schürt. Die Mitglieder unserer Fraktion fragen dann natürlich, was soll das? Warum tauscht man sich nicht aus, wenn man annehmen kann, dass wir ähnliches wollen? Dabei geht es ja gar nicht um die Sache: Die Gleichsetzung von AfD und Linken, die Sie in der CDU zum Teil vornehmen, ist wirklich unerträglich. Das wissen Sie großenteils auch und da sollten Sie wirklich mal dran arbeiten, dass sich daran etwas ändert!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben zu diesem Antrag, der vorgelegt wurde, noch einen Ergänzungsantrag gestellt.
Wir meinen, dass das Landeswirtschaftsministerium noch einmal aufgefordert werden muss, endlich neue, verbindliche Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Kiesbedarfe zu schaffen, die nicht vor allem von dem Abbau der letzten Jahre ausgehen, denn auch Kiesabbau ist endlich. In der dritten Änderung zum Landesentwicklungsplan wird zwar ein sogenannter „Degressionspfad“ festlegt. D.h. dass bei der Berechnung der Mengen, die planerisch gesichert werden müssen, Abstriche gemacht werden zum Beispiel durch den verstärkten Einsatz von recycelten Materialien. Wir haben ja jetzt tatsächlich in den letzten Jahren die Situation, dass der Kiesbedarf und die Kiesförderung deutlich abnehmen. Das muss berücksichtigt werden. Aber wie dieser Degressionspfad genau aussehen soll, ist bis heute völlig unklar und intransparent. Bisher steht nur fest, dass das in einem Erlass des Ministeriums geregelt werden soll.
Es fehlen nach wie vor auch Festlegungen zum Rohstoff-Monitoring. Das sind aber alles Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Regionalplans, der dann auch rechtssicher ist und der den Interessen der Region entgegenkommt. Denn es muss auch darum gehen, diesen Plan möglichst konsensmäßig aufzustellen und dort weiterzukommen. Ich glaube, das ist der Weg, den wir einschlagen müssen. Wir freuen uns, dass das auch der Regionaldirektor in seinen Ausführungen noch einmal betont hat.
Vor allem aber: In den neuen Festlegungen des Landes zum Kiesabbau, die bisher bekannt sind, fehlen Aussagen zu einer Ausstiegsperspektive aus dem Kies. Die Flächen im Kreis Wesel, der Kies selbst sind endlich. Endlich ist aber auch die Geduld der Menschen im Kreis Wesel. Und da ist in vielen Teilen des Kreises die Frustration groß und die Toleranzgrenze weit überschritten.
In diesem Sinne hätten wir in dem Beschlussantrag der drei Fraktionen gerne noch die Ergänzungen, die wir beantragt haben. Das Land soll aufgefordert werden, Lösungen zu finden, die auch im Kreis Wesel getragen werden und nicht weiter auf deutliche Kritik von Kommunen und Landkreis stoßen.
Wichtig ist uns insgesamt, dass man aus der gegenwärtigen Situation lernt und nicht der Meinung ist, es kann einfach alles so weiterlaufen wie bisher. Ich glaube, dass hat das Gericht in jedem Fall sehr deutlich gemacht, dass bei einer Neuauflage des Regionalplans, die zumindest für den Teil Kies mit Sicherheit in irgendeiner Form kommen wird, neue Überlegungen notwendig sind.
Unsere Zustimmung heute heißt übrigens nicht, dass wir der Revision in allen Teilen hiermit auch zustimmen werden. Das werden wir dann sehen, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich war und eine Vorlage für die Revision vorliegt. Sollte sie die jetzigen Kiesregelungen im Regionalplan verteidigen, werden wir dem auf keinen Fall zustimmen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

