DIE LINKE.im RVR: Reden

Rede von Eleonore Lubitz zu der Ergänzung des Fraktionsantrages "Unterstützung ökologischer Land- und Forstwirtschaft auf den verbandseigenen Flächen"

DIE LINKE.im RVR, Eleonore Lubitz

Liebe Frau Regionaldirektorin Geiß-Netthöfel, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir finden den Koalitions-Antrag begrüßenswert, dennoch ist er an der ein oder anderen Stelle verbesserungswürdig.

Es wird hier die Vorlage 14/0202-1 der SPD-Fraktion erwähnt, in der die Antwort zu ihren Anfragen zur Ausbringung von Herbiziden und Pestiziden auf den Pachtflächen des RVR zu finden ist. Der vorliegende Antrag beschränkt sich leider auch nur auf die Pachtflächen. Dies erscheint uns zu wenig, daher haben wir einen Ergänzungsantrag formuliert, indem wir auch die anderen Flächen des Verbandes mit einbeziehen wollen.

Wir halten es nicht für richtig einen Unterschied zwischen Pacht- und anderen RVR-Flächen zu machen. Wir befürchten, dass die Gefahr besteht, dass es hier sonst zu einem Ungleichgewicht kommt. Dies gilt es zu vermeiden.

Wenn wir die Kritik von Nabu, BUND, dem Paritätischen und anderen Klimaverbänden am Klimaschutzgesetz des Bundes ernst nehmen, gilt es Ökologisch und Sozial nicht gegeneinander auszuspielen. Alle Menschen müssen gleichsam mitgenommen werden bei einem klimagerechten Wandel. Wir, als RVR-Familie haben uns auch immer als Vorreiter verstanden und sind auch immer wieder stolz auf unsere Erfolge in dieser Position. In der Begründung des vorliegenden Antrages im letzten Absatz heißt es daher folgerichtig, dazu soll die Verwaltung prüfen, welche Sektoren im Tätigkeitsbereich des RVR zu bearbeiten sind und wie Maßnahmen ergriffen und umgesetzt werden können, um die Ziele des Klimaschutzprogramms zu erreichen.

Es wäre schön, wenn hieraus auch weitere Arbeitsschritte erwachsen.

In der Fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung vom 2. September 2021 gibt es bereits eine relativ strenge Regelung zur Anwendung von Glyphosat, das endgültige Verbot gilt dann ab 1. Januar 2024.

Daher ist es auch klug und richtig, diese Regelung auch auf andere Herbizide, Insektizide und Biozide auszuweiten.

Und da stimmen wir Herrn Eich (Beratendes Mitglied der Verbandsversammlung für die Landwirtschaftskammer) zu, der es ja schon oft genug betont hat, warum nutzen wir nicht von vornherein die leicht umsetzbaren Regelungen des ökologischen Landbaus für Pflanzenschutzmittel auf allen RVR-Acker- und Grünflächen?

Wenn wir ökologisch und sozial handeln wollen, muss zudem auch genauso auf die Gülleausbringung auf den landwirtschaftlichen Flächen des RVR geachtet werden, damit eine Gefährdung des Grundwassers auf langfristige Sicht verhindert werden kann.

Wir bitten um Zustimmung unseres Ergänzungsvorschlags, werden aber auch dem vorliegenden Antrag zustimmen, da wichtige Ansätze in Bewegung kommen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!