DIE LINKE.im RVR: Reden

Rede von Wolfgang Freye auf der Verbandsversammlung am 16.06.2023

Fraktion DIE LINKE im RVR, Wolfgang Freye

TOP 4.1 Verzicht auf die Erörterung der Stellungnahmen zum Regionalplan Ruhr

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist ja schon eben angeklungen, dass es um die Vorlage der Verwaltung, die heute hier zur Abstimmung vorliegt, einige Turbulenzen gegeben hat.
Ich will hier ganz deutlich klarstellen: Die Fraktion DIE LINKE hat den Brief an den Landrat und die Bürgermeister des Kreises Wesel mitunterzeichnet. In diesem Schreiben haben wir uns gegen eine, auch aus unserer Sicht nicht weiterführende, nicht zielführende und auch nicht gerechtfertigte Kritik an der Verwaltung des RVR gewehrt.
Wir meinen, dass es in der Auseinandersetzung, in der es ja doch um sehr weitreichenden Dissens in der Sache geht, nun wirklich nicht hilft, wenn man sich gegenseitig unterstellt nicht redlich umzugehen. Es hilft auch nicht zu sagen, dass eventuell nicht alle Stellungnahmen berücksichtigt werden.
Diese Kritik an dem Vorgehen des Landrates und der Bürgermeister haben wir mitgetragen und das Schreiben unterzeichnet, wie auch alle anderen demokratischen Fraktionen, um ein Zeichen in dieser Diskussion zu setzen.
In dem Brief wird aber auch darauf hingewiesen, dass es ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten zum Verzicht auf die Erörterung der Stellungnahmen zum Regionalplan Ruhr geben kann und tatsächlich werden wir dem Antrag der Verwaltung in der vorliegenden Form heute so nicht zustimmen.
Wir müssen ja folgendes festhalten:
Möglich ist der Verzicht auf solche Erörterungstermine, egal ob es nun um Behörden oder um Bürgerinnen und Bürger geht, erst seit relativ kurzer Zeit, seit der Änderung des Landesplanungsgesetzes. Vor wenigen Jahren noch hätte ein solcher Erörterungstermin tatsächlich verpflichtend stattfinden müssen. Er hätte auch gar nicht so einfach geschoben werden können.
Mit dem neuen Landesplanungsgesetz ist der Erörterungstermin auch weiterhin möglich, man muss das auch nicht weiter begründen, ob man ihn durchführt oder nicht. Deshalb ist das sicherlich alles erst einmal so richtig dargestellt und möglich.
Wir haben den Verzicht auf diese Arten von Erörterungsterminen schon bei der Diskussion um die Stellungnahmen zur Novelle des Landesplanungsgesetzes kritisch gesehen. Wir meinen, dass die Beschleunigung der Planungen, die sicherlich in vielen Fällen notwendig ist, nicht zu Lasten der verschiedenen Formen der Beteiligung gehen darf. Die Beschleunigung muss an anderer Stelle, durch Änderung des Verwaltungshandelns erreicht werden, aber nicht über den Verzicht auf Beteiligungen.
Sicherlich geht es hier erst einmal „nur“ um die Fachebene. Aber die ist durchaus wichtig, weil die Behörde, die Bürgermeister und der Landrat im Kreis Wesel, Interessen von Bürgerinnen und Bürgern vertreten. Das tun sie sehr vehement und das ist ihr gutes Recht.
Was das Verfahren zum Regionalplan angeht, haben wir ein anderes Verfahren zum Umgang mit dem Kiesabbau vorgeschlagen. Wir hatten vorgeschlagen, was auch im Kreis Wesel gefordert wird, dass der Abbau von Kies, von Rohstoffen, von dem vor allem der Kreis Wesel betroffen ist, aus dem Regionalplan herausgenommen wird und in einem Teilplan verhandelt und festgelegt wird. Zur Erstellung des Teilplans sollte man sich die Zeit lassen, die man braucht, um möglichst einen Konsens zu erreichen.
Wir haben damals auch gesagt, dass das neue Landesplanungsgesetz dafür auch andere, neue Möglichkeiten bietet, bis hin zu Moderationsverfahren. Diese sind zwischen den verschiedenen Ebenen möglich, zwischen der Regionalplanungsbehörde und den örtlichen Behörden oder den Bürgerinnen und Bürgern. Wir sind dafür, dass man diese Moderationsverfahren anwendet, um zu versuchen, auf gemeinsame Lösungen zu kommen.
Letztendlich glaube ich, sind wir uns aber in einem einig: Die Frage der Lösung für den Kiesabbau ist eigentlich nur auf der Ebene des Landes möglich, in dem Vorgaben im Landesentwicklungsplan geändert werden. Da müssen auch Berechnungszeiträume, die ja auch schon gerichtlich Thema waren, überprüft werden und anderes. Letztendlich ist die Landesebene dabei gefordert und dort müssen die entsprechenden Entscheidungen zur Minimierung des Kiesabbaus getroffen werden.
Das Land hat gesagt, dass es dieses Thema angehen will, wenn die Änderung des Landesentwicklungsplans zur Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes, zur Erleichterung des Ausbaus für die Erneuerbaren Energien, erledigt ist. Zu befürchten ist natürlich, dass das ganze Verfahren erst in die nächste Legislaturperiode rutscht und es in dieser Legislaturperiode des Landtages gar nicht mehr zum Tragen kommt.
Wie gesagt, wie sind der Meinung, dass die Frage des Kiesabbaus nur auf der Landesebene gelöst werden könnte. Wir hätten uns gewünscht, dass die Kiesgewinnung als Teilplan ausgeklammert wird im Regionalplan. Weil wir für ein anderes Verfahren sind, sehen wir uns nicht so richtig in der Pflicht, die Beschleunigung des Verfahrens, das jetzt angewendet wird und das nicht auf Konsens aus ist, zu unterstützen. Denn das jetzige Verfahren läuft auf eine Konfrontation hinaus. Das sagt auch übrigens die Verwaltung so in der Beantwortung der Anfrage der Grünen-Fraktion zu dem Verzicht auf die Erörterung. D.h., dass im Grunde nach alle davon ausgehen, dass letzten Endes Gerichte entscheiden werden.
Ein solches Verfahren halten wir für problematisch und deshalb werden wir der Vorlage so nicht zustimmen. Da sehen wir uns nicht in der Pflicht!
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!