DIE LINKE.im RVR: Reden

Rede von Wolfgang Freye zu Regionalplan Ruhr für das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr Beschluss zur 3. Offenlage

Fraktion DIE LINKE im RVR, Wolfgang Freye

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

der Entwurf des Regionalplans, den wir hier vorliegen haben und dessen 3. Offenlage wir heute schon mal im Vorgriff beschließen sollen, ist ursprünglich im Diskurs entwickelt worden.

Das ist einer der wesentlichen Gründe, warum es 10 Jahre lang gedauert hat, den Plan zu erarbeiten. Der Plan ist in der Diskussion, in enger Abstimmung und Auseinandersetzung mit den Kommunen und Landkreisen und den Bürger*innen entstanden.

In letzter Zeit hat man den Eindruck gewinnen können, dass dieser Weg verlassen werden soll, um endlich zu einer Verabschiedung des Regionalplans zu kommen. Es entwickelt sich ein bisschen Hektik und Druck.

Wir können das nachvollziehen, denn die Gemeinden hier in der Region wollen natürlich, dass ein gültiger Regionalplan vorliegt, damit sie wissen, womit sie zu rechnen haben, um besser ihre Planungsideen umsetzen zu können. Das ist zurzeit nur eingeschränkt der Fall, trotz der bestehenden Rechtsgrundlage, die ein bisschen im Fluss ist.

Einer der wesentlichen Punkte, die dazu geführt haben, dass es nun länger dauert, ist aber vor allem der Streit im Kreis Wesel um die Kiesabbauflächen. Dieser wird dort sehr emotional geführt, was man auch gut nachvollziehen kann. Wenn man nur mal die Kiesgruben betrachtet, die jetzt schon im Kreis Wesel da sind und dann auf die geplanten Abbaugebiete schaut, dann stellt man fest, dass der Kreis Wesel dadurch zu einem Schweizer Käse werden würde. Das ist treibt nicht nur die Leute auf die Barrikaden, sondern auch die Kommunen.

Dass der Protest berechtigt war und ist, zeigt das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster, dass den Kritikerinnen und Kritikern in ganz wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Das Gericht hat gesagt, dass die Berechnung des geplanten Kiesabbaus überarbeitet werden muss und die Landesvorgaben zu überprüfen sind. Für diese Vorgaben des Landes kann der RVR nun wirklich überhaupt nichts, er kann und muss sie auf der Ebene des Regionalplans anwenden. Die Vorgaben sind im laufenden Verfahren der Regionalplanaufstellung von der schwarz-gelben Landesregierung im Rahmen der „Entfesselungsstrategie“ geändert wurden. Da hat man eben mal 5 Jahre auf den Berechnungszeitraum zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit draufgesetzt, so dass Flächen für 25 Jahre abzubilden sind.

Genau dieses Vorgehen des Landes ist in dem Verfahren am OVG gekippt worden, weil

  1. diese Verlängerung nicht ausreichend begründet war und
  2. die Abwägung zwischen den verschiedenen Interessen, wie dem Interesse am Erhalt der Umwelt im Kreis Wesel seitens des Landes nicht richtig gefasst worden war.

Diese Mängel, die vom OVG Münster festgestellt worden sind, sind eines der Probleme, mit denen wir uns nun hier in der Diskussion um den Regionalplan auseinandersetzen müssen.

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

umso mehr Verständnis haben wir dafür, dass gerade dieses Urteil unter anderem von der Stadt Rheinberg und dem Kreistag Wesel selbst zum Anlass genommen worden ist, um genau das zu fordern, was wir bereits bei der 2. Offenlage beantragt haben. Da hatten wir bereits gesagt, dass wir es am besten finden würden, wenn man den Kiesteil in einen Sachlichen Teilplan ausgliedern würde. Unsere Verwaltung und auch die Landesplanung, haben dagegen Bedenken, sie halten diesen Weg nicht für möglich, nicht für rechtssicher. In der Kreisverwaltung Wesel und in der Stadt Rheinberg sehen es die Rechtsfachleute des Planungsbereiches anders. Das muss man doch offensichtlich zur Kenntnis nehmen, dass die Positionen dazu umstritten sind, dass Juristinnen und Juristen in den Verwaltungen vor Ort auch jetzt noch die Auffassung vertreten, dass es immer noch möglich wäre, einen Teilplan zu erstellen.

Wenn wir die Chance sehen würden, dass es in dieser Verbandsversammlung dafür eine Mehrheit geben würde, dann würden wir den Antrag aus dem Dezember 2021 wieder hervorholen und erneut zur Abstimmung stellen. Ich befürchte nur, und das ist ja bei den Redebeiträgen vorhin auch schon deutlich geworden, dass dies nicht der Fall sein würde. Insofern haben wir als Linke gesagt, dass es nichts bringt, diesen Antrag hier nochmal zu stellen. Schon gar nicht, wenn jetzt die AfD mit so einem Antrag ein Jahr zu spät um die Ecke kommt, den sie damals nicht unterstützt hat.

Wir würden es natürlich begrüßen, wenn die Verbandsversammlung den Weg der Ausgliederung eines Teilplans Kies einschlagen würde. Es scheint ja, wie bereits gesagt, gut begründete unterschiedliche rechtliche Auffassungen zu den Umsetzungsmöglichkeiten zu geben.

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

auch wir wollen keine weiteren Verzögerungen beim Regionalplan. Deshalb würden wir prinzipiell der 3. Offenlage zustimmen, auch wenn der Beschluss ja in gewisser Weise eine Blanko-Vollmacht für die Verwaltung ist.

Dabei ist es rechtlich ja so – und das ist ja bereits auch umfassend rechtlich geklärt worden – dass die Verbandsversammlung sich die Inhalte der 3. Offenlage durch die Beschlussfassung nicht zu eigen machen würde. D.h. es könnten auch Punkte darinstehen, zu denen später Mehrheiten der Verbandsversammlung sagen, dass tragen wir so nicht mit. Das könnte so bei der Verabschiedung des Regionalplans geschehen. Schließlich muss dieser Plan von der Verbandsversammlung nach der 3. Offenlage und der Auswertung der erneuten Beteiligung noch beschlossen werden.

Zu den von uns beantragten Punkten haben jetzt schon mehrere Mitglieder der Verbandsversammlung gesagt, dass sie nachvollziehbar seien und verständlich. Es wäre eigentlich sinnvoll, was wir beantragen, man wolle nur später darüber entscheiden. Das hat so z.B. die CDU vorhin angemerkt. Sie hat nicht gesagt, es wäre alles Unsinn, was wir vorschlagen.

Wir wollen mit dem Antrag erreichen, dass zum jetzigen Zeitpunkt ein paar Reißleinen eingezogen werden. So möchten wir, dass vor der 3. Offenlage, d.h. wenn die Stellungnahmen aus der 2. Offenlage alle ausgewertet worden sind, die Ergebnisse vorliegen, dass für alle interessierten Mitglieder der Verbandsversammlung eine Informationsveranstaltung durchgeführt wird. Auf dieser Veranstaltung sollen die textlichen und zeichnerischen Änderungen vorgestellt und erläutert werden, die in die Offenlage geben werden.

Des Weiteren wollen wir erreichen, dass mit dem Kreis Wesel in besonderer Weise der Austausch gesucht wird, Kompromissmöglichkeiten ausgelotet werden für Flächen, die in den Regionalplan aufgenommen werden. Auf der Grundlage des Urteils wird sich natürlich nochmal die Flächenkulisse ändern. Dazu soll ein Meinungsausgleichsverfahren stattfinden. Wir wollen dafür die wenigen neuen positiven Elemente des Landesplanungsgesetzes nutzen, welches ein Mediationsverfahren bei widerstreitenden Interessen möglich macht. Diese beiden Vorschläge wären möglicherweise unter anderem geeignet, die Konflikte im Kreis Wesel vernünftig zu lösen.

Natürlich kostet das Zeit. Diese Zeit sollte es uns wert sein. Die Alternative dazu ist die, das wieder etwas verabschiedet wird, was hinterher mit großer Wahrscheinlichkeit beklagt werden wird. Das wird dann praktisch zu weiteren Problemen und Verzögerungen führen.

Wir würden Sie deswegen bitten, unserem Antrag zuzustimmen. Wir halten es für sinnvoll, die Festlegungen jetzt schon zu treffen, selbst wenn man es auch noch später machen könnte. Wenn man aber jetzt diese wichtigen Punkte festmacht, dann zeigt man als Verbandsversammlung auch, dass man weiterhin an dem guten Verfahren, den Regionalplan im Diskurs zu erarbeiten, festhalten will. Man macht deutlich, dass man eine große Transparenz und Offenheit bei den Fragen haben will, die umstritten sind, wie dies beim Kiesabbau im Kreis Wesel der Fall ist!

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!